Rote Kennzeichen

Rote Kennzeichen

Rote Kennzeichen können auch von Oldtimer verwendet werden. Diese beginnen mit einer 07.

Rote Kennzeichen können auch von Oldtimer verwendet werden. Diese beginnen mit einer 07.

Bekannt sind rote Kennzeichen für Überführungsfahren bei Autokäufen. Doch was genau sind rote Kennzeichen? Was für ein Kennzeichen benötigt man, wenn man ein Auto gekauft hat? Man benötigt ein gültiges amtliches Kennzeichen für die Heimfahrt. Ohne Kennzeichen auf öffentlichen Straßen zu fahren hat nämlich Bußgelder zur Folge.

Zur Überführung eines Autos nach dem Autokauf können Kurzkennzeichen beantragt werden, diese kann man sogar online bestellen.

Welche rote Kennzeichen gibt es?

Rote Kennzeichen haben einen roten Hintergrund mit roter Aufschrift. Sie werden seit 1920 ausgegeben. Seit 1956 enthalten sie zu dem das Zulassungskürzel des Zulassungsbezirkes sowie eine Erkennungsnummer ohne Buchstaben.

Man unterscheidet:

  • Rote Kennzeichen die mit einer 05 oder 06 beginnen sind für Probefahrten, Prüfungsfahrten und Überführungsfahren, häufig nennt man sie auch umgangssprachlich “Händlerkennzeichen” oder “Wechselkennzeichen”. Sie werden also gewerblich und nicht privat genutzt. Dabei haben sie nichts mit richtigen Wechselkennzeichen zu tun.
  • Rote Kennzeichen die mit einer 07 beginnen für Fahrzeuge die nur vorübergehend im Betrieb sind, wie Fahrten zu einer Veranstaltung von Oldtimern etc.
  • Kurzzeitkennzeichen waren bis 1998 ebenfalls rot und trugen eine 04 am Anfang. Heute haben sie eine schwarze Aufschrift und beginnen mit einer 03 oder 04.

Die roten Kennzeichen dürfen nicht von Privatpersonen genutzt werden. Es handelt sich hier nämlich bei den roten Kennzeichen um Händlerkennzeichen die nur von gewerblichen Verkäufern genutzt werden dürfen.

Gemäß der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) von 2007 sind rote Kennzeichen für Fahrzeuge gedacht die nicht angemeldet also zugelassen sind für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten, sofern eine gültige Versicherung vorliegt.

Gerade für gewerbliche Verkäufer die viele unangemeldet KFZ bewegen müssen sparen die roten Kennzeichen enorm Kosten ein, da sie nicht für jedes Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen beantragen müssen.

Wie sieht ein rotes Kennzeichen genau aus?

Rote Kennzeichen entsprechen in der Norm her normalen deutschen Autokennzeichen, nur das die Schrift statt schwarz in rot gehalten ist. Eine weiter Besonderheit ist, dass die Schilder einen roten Rahmen tragen, so sind sie auch schnell von der Polizei als solche zu erkennen. Wie bei normalen Autokennzeichen beginnen sie mit dem Kennung für die Stadt der Zulassungsstelle, jedoch folgt dann eine “06” und macht das Kennzeichen gleich als Händlerkennzeichen kenntlich. Da die Kennzeichen lange gültig sind unterscheiden sich viele, so gibt es welche mit dem modernen Europasternen und D-Landeskennzeichen als auch noch alte ohne den blauen Balken links.

Die Besonderheiten der roten Kennzeichen die mit einer 05 oder 06 beginnen

Die Kennzeichen werden nur an Fahrzeughändler, Werkstätten, Autoteilehersteller, technische Prüfstellen, Überwachungsorganisationen (diese haben eine 05) und Kraftfahrzeughersteller ausgegeben. Die Nummernschilder sind nicht ans Fahrzeug gebunden.

Für jedes Fahrzeug wird extra Seite wird im Fahrzeugscheinheft geführt. Vor der ersten Fahrt sind die Daten des Fahrzeuges hier dauerhaft einzutragen. Dieses Fahrzeugscheinheft muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden. Bei Überführungs-, Probe-, und Prüfungsfahren muss das Datum der Fahrt, der Beginn, Ende, Fahrstrecke, das verwendete Kennzeichen Fahrzeugführer und seine Anschrift, die Hersteller und Fahrzeugklasse vermerkt werden.

Die Besonderheiten der roten Kennzeichen die mit einer 05 oder 06 beginnen

Rote Kennzeichen die eine 07 tragen werden auch an Privatleute ausgestellt im Gegensatz zu denen mit einer 05 oder 06. Allerdings muss das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein (Oldtimer). Bis 2007 gab es das rote Kennzeichen mit der 07 auch für Youngtimer mit mindestens 20 Jahren Alter.

Die Kennzeichen werden für Probefahrten beim Fahrzeugverkauf, Bewegungsfahrten, Erprobungsfahrten und Fahrten zu Fahrzeugtreffen genutzt werden.

Für regelmäßige Teilnahme am Straßenverkehr wird ein Oldtimer-Kennzeichen benötigt oder ein normales deutsches Autokennzeichen.

Auch hier ist ein Fahrzeugscheinheft wie bei den Kennzeichen mit einer 05 oder 06 mitzuführen. Das Kennzeichen ist an das Fahrzeug gebunden.

Abhängig von der Zulassungsstelle kann pro roten Kennzeichen mit der 07 für bis zu 10 oder beliebt viele Fahrzeuge ausgestellt werden. Auch sind pro Fahrzeug mehrer Kennzeichen mit der selben Nummer möglich beispielsweise ein langes für PKW und ein kleines rechteckiges für ein Motorrad.

Diese Kennzeichen genießen steuerliche Begünstigungen, auch die KFZ-Versicherungen bieten hier günstigere Tarife an.

Auch Fahrten ins Ausland sind mit den 07er-Kennzeichen möglich sofern es im Fahrzeugschein eingetragen ist und nur für die selben Zwecke genutzt wird für die es in Deutschland zugelassen ist, also Probefahrten, Werkstattfahrten, Überführungsfahrten, Oldtimerveranstaltungen und Einstellfahrten.

Dabei gilt es in den meisten EU-Staaten, Asien, Afrika und Amerika.

Welche Vorteile haben Autohändler genau durch die roten Kennzeichen?

Die Autohändler sparen Kosten, da sie nicht für jedes Auto ein Kurzzeitkennzeichen beantragen müssen. Außerdem können die Kennzeichen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten genutzt werden.

Probefahrten:

So können sie die Kennzeichen nutzen für Probefahrten der Kunden. Hier gilt es jedoch zu beachten, dass ein Kaufwunsch des Fahrers besteht und es sich so um eine Probefahrt handelt die dazu dient die Funktionsfähigkeit des Autos zu testen. Bietet der Händler im Rahmen einer Promotionsaktion kostenlose Testfahrten an handelt es sich nicht um eine Probfahrt und somit sind hier die roten Nummernschilder nicht zulässig.

Prüfungsfahrten:

Bei einer Prüfungsfahrt handelt es sich um Fahrten von anerkannten Sachverständigen und Prüfern, die die Funktionsfähigkeit des Fahrzeuges testen. Auch für die Fahrten zur Hauptuntersuchung kann das rote Kennzeichen dann genutzt werden

Überführungsfahrten:

Bei einer Überführungsfahrt handelt es sich dann, wenn der Händler das Fahrzeug zum Käufer nach Hause fährt. Dieses kann innerhalb der EU mit einem roten Kennzeichen erfolgen.

Für andere Fahrten, wie private Einkäufe, Wege zur Arbeit oder gar Fahrten gegen eine Vergütung dürfen die Kennzeichen nicht verwendet werden.

Was benötigt man für die Beantragung eines roten Kennzeichens?

Nicht jeder Händler bekommt ein Händlerkennzeichen, hier entscheidet der Sachbearbeiter nach Ermessen ob es sich um einen zuverlässigen Gewerbetreibenden handelt. Dazu können Auskünfte des Bundeszentralregisters wie das Führungszeugnis oder Auskünfte aus Gewerbezentralregister oder Verkehrszentralregisters herangezogen werden.

Als unzuverlässig gilt der Händler wenn er mit über 20€ im Rückstand für erhobene Gebühren ist oder Steuern über 5€ schuldig ist.

Neben der Zuverlässigkeit muss auch ein Gewerbe im KFZ-Bereich vorliegen.

So benötigt man die Dokumente:

  • Gewerbeanmeldung
  • Zuverlässigkeitsnachweis
  • Antragsformular formlos oder je nach Behörde im vorgesehenen Formular
  • Bedarfsnachweis formlos oder je nach Behörde im vorgsehenen Formular
  • Gültigen Versicherungsnachweis
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass

Weiterhin muss die Nutzung des Kennzeichens in einem Fahrtenbuch oder Fahrzeugscheinheft protokolliert werden. So wird das Kennzeichen notiert, das gefahrene Fahrzeug mit Modell und Marke, Fahrgestellnummer, Tag der Fahrt, Anfangs- und Endzeit der Fahrt und der Fahrer namentlich.

Das Kennzeichen wird für die Laufzeit von einem Jahr ausgestellt und kann dann verlängert werden. Die Verlängerung gilt im Regelfall unbefristet. Es können jedoch unangemeldet Prüfung erfolgen, dabei werden das Kennzeichen und die Papiere überprüft. Kommt es zu Unstimmigkeiten kann das Kennzeichen wieder entzogen werden.

Da das Kennzeichen häufig gewechselt wird muss es nicht fest am Fahrzeug montiert sein. Es sollte jedoch gut sichtbar und unverdeckt vorn und hinten am Fahrzeug erkennbar sein.

Neben einer gültigen KFZ-Versicherung (Haftpflicht und Teil- bzw. Vollkasko) für die nicht zugelassenen Fahrzeuge die auf öffentlichen Straßen bewegt werden fallen auch Steuern an, diese betragen für PKW 191,73€ jährlich und für Motorräder 46,02€ im Jahr.

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