KFZ-Zwangsabmeldung

KFZ-Zwangsabmeldung

KFZ-Zwangsabmeldung

Wann kann es zu einer KFZ-Zwangsabmeldung kommen, was gilt es zu beachten? Um am Straßenverkehr teilnehmen zu können benötigt jedes Fahrzeug eine KFZ-Zulassung, diese kann jedoch auch entzogen werden.

Mitunter kann ein Abmeldung des Fahrzeuges sinnvoll sein, wenn man beispielsweise ein neues kauft kann das alte abgemeldet werden und das neue angemeldet. Aber auch eine Ummeldung ist möglich beispielsweise bei einem Umzug.

Geschieht jedoch die Abmeldung nicht auf freiwilliger Basis so spricht man von einer KFZ-Zwangsabmeldung.

Im Regelfall wird hier das Ordnungsamt aktiv, sobald die KFZ-Versicherung oder das Finanzamt darauf hinweisen.

So kommt es beispielsweise zu einer Zwangsabmeldung wenn die KFZ-Steuer nicht bezahlt wurde oder der TÜV fehlt bzw. das Fahrzeug wegen gravierender Mängel nicht mehr verkehrstauglich ist. Bei einer Zwangsabmeldung fallen auch hohe Gebühren in Höhe von 300 €, meldet man das Fahrzeug selbst ab kann man diese sparen. Bei einer normalen Abmeldung zahlt man nur ca. 5 bis 10 €.

Für die Zulassung eines zwangsabgemeldeten Fahrzeuges zahlt man 12 €. Seit 2015 kann man sogar online auf den Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) ein Fahrzeug abmelden, wenn es nach dem 01.01.2015 angemeldet wurde, man benötigt hierfür eine vorgedruckten QR-Code.

Gründe für eine KFZ-Zwangsabmeldung

Gründe für eine KFZ-Zwangsabmeldung

Folgende Gründe können zu einer KFZ-Zwangsabmeldung führen:

  • Fehlen des TÜV
  • Nicht bezahlte KFZ-Steuer
  • Fahrzeug wurde nicht auf den neuen Besitzer umgeschrieben
  • Es besteht kein Versicherungsschutz, da die Versicherungsbeiträge nicht bezahlt wurden
  • Das Fahrzeug ist nicht mehr verkehrstauglich und gefährdet die Sicherheit im Straßenverkehr

In der Regel wird der Halter über eine anstehende Zwangsabmeldung vorab informiert, so dass man bei nicht gezahlten Versicherungsbeiträge noch Zeit hat die Abmeldung abzuwenden.

Wurde die KFZ-Versicherung nicht gezahlt so hat man 3 Tage Zeit das nachzuholen, wichtig ist es mögliche Rechnungen oder Mängel nicht zu ignorieren und rechtzeitig zu handeln.

Sollte es zu einer Zwangsstillegung kommen so wird das Fahrzeug von der Polizei zur Fahndung ausgeschrieben und sie kann vor Ort direkt die Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) einziehen, dazu können Behörden auch untereinander kommunizieren und im jeweiligen Ort die Zulassung entziehen.

Ein Fahren eines solchen Fahrzeuges ist nicht mehr erlaubt.

Wird ein Fahrzeug unabgemeldet verkauft und der Käufer meldet es nicht ab, so ist der Verkäufer berechtigt die Zwangsabmeldung zu beantragen.

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