Baum fällen

Baum fällen

Baum fällen

Wenn ein Baum gefällt werden muss sollte vorab geklärt werden, ob eine Genehmigung einer Behörde eingeholt werden muss, um Bußgelder von bis zu 50.000 € zu vermeiden. Häufig Ursachen für das Fällen von Bäumen sind Instabilität nach einen Blitzeinschlag oder Unwetter oder auch das Stören des größer gewordenen Baumes im eigenen Garten. Bäume haben viele Funktionen so dienen sie Tieren mit ihren Blättern und Früchten als Nahrung und bieten Schutz für Boden, Luft und Wasser. Sie wandeln Kohlenstoffdioxid mit Wasser und Licht in Sauerstoff um. Auch haben sie eine Nutzfunktion als Baumaterial oder Quelle aus der Papier gewonnen werden kann.

Es gilt, dass vom 1. März bis zum 30. September das Fällen von Bäumen ohne Genehmigung nicht erlaubt ist. Möchte man Bäume im eigenen Garten oder Kleingarten fällen ist dieses in der Regel erlaubt, aber mit Einschränkungen, wenn beispielsweise Vögel im Baum niesten ist das Fällen des Baumes verboten.

Zur Stellung eines Antrages auf Baumfällung relevante Daten sind:

  • Die Größe des Baumes
  • Die Art des Baumes
  • Der Fällzeitraum

Wer versucht einen Baume anstelle zu Fällen mit Chemikalien oder Nägel kaputt zu machen handelt gegen den Naturschutz. Das unerlaubte Fällen von Bäumen ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit die mit Bußgelder von bis zu 50.000 € bestraft wird.

Bußgelder Bäume fällen

Bundesland ein Baum mehrere Bäume
Baden-Württemberg
Bayern 50 – 5.000 €
Berlin
Brandenburg 50 – 10.000 €
Bremen 50 – 5.000 € 200 – 20.000 €
Hamburg 50 – 50.000 € 50 – 50.000 €
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern 50 – 5.000 € 75 – 100.000 €
Niedersachsen 100 – 12.500 € 1.250 – 50.000 €
Nordrhein-Westfalen 40 – 7.500 € 750 – 12.500 €
Rheinland-Pfalz
Saarland 50 – 7.500 € 1.000 – 10.000 €
Sachsen 50 – 5.000 € 250 – 15.000 €
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen 500 – 25.000 €

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