Vorfahrt
Wer die Vorfahrt und Vorfahrtschilder missachtet riskiert neben einem Unfall auch Bußgelder und Punkte. An einfachen Kreuzungen ohne Verkehrszeichen gilt wie immer “Rechts vor Links” das Fahrzeug zur Rechten hat also Vorfahrt. Wird es jedoch im Verkehrsschilderdschungel unübersichtlich hat man schon schnell mal ein Stop-Schild oder Vorfahrtsschild übersehen. Hier finden sie den Bußgeldkatalog im Bezug zur Vorfahrt und Vorfahrtszeichen.
Bußgelder im Zusammenhang der Vorfahrt und Vorfahrtszeichen
Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
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Als Wartepflichtiger an eine vorfahrtbevorrechtigten Straße nicht mit gemäßigter Geschwindigkeit herangefahren | 10 € | ||
Vorfahrt wurde nicht beachtet und ein Vorfahrtberechtigter behindert | 25 € | ||
dasselbe wie oben nur mit Gefährdung | 100 € | 3 | |
Stopschild wurde nicht beachtet und somit einen andere behindert | 25 € | ||
dasselbe wie oben nur mit Gefährdung | 100 € | 1 | |
dasselbe wie oben nur mit Sachbeschädigung | 120 € | 1 | |
Beim Auffahren auf eine Autobahn oder Kraftfahrtstraße wurde die Vorfahrt der durchgehenden Fahrbahn missachtet | 75 € | 3 | |
Der Vorrang eines Schienenfahrzeugs wurde nicht beachtet oder der Bahnübergang wurde unter Verstoß gegen die Wartepflicht in § 19 Absatz 2 StVO überquert | 50 € | 3 | |
Rechts vor links wurde nicht beachtet und es kam zu einer Behinderung | 25 € | ||
dasselbe wie oben nur mit Gefährdung | 100 € | 1 | |
dasselbe wie oben nur mit Sachbeschädigung | 120 € | 1 |