Anhörungsbogen
Kommt es zu einer Ordnungswidrigkeit der Straßenverkehrsordnung (StVO) so erhält der Verkehrssünder noch vor der Zustellung des Bußgeldbescheides eine Anhörungsbogen zugesandt.
Zu derartigen Verstößen zählen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße etc.
In erster Linie dient der Anhörungsbogen dazu dem Fahrer die Möglichkeit zu geben sich zu der Sache zu äußern.
Daher enthält der Anhörungsbogen die wichtigsten Angaben zum Tatbestand wie den Ort und die Zeit des Verstoßes und wie viel man zu schnell gefahren ist und wo man von der Polizei geblitzt wurde oder es zu einem Unfall kam.
Der Anhörungsbogen gibt auch an mit welchem Bußgeld man rechnen muss.
Weiterhin werden Angaben zu Zeugen gemacht, den Polizeibeamten die den Täter erwischt haben, meist nur die Nachnamen und Kürzel zum Schutz der Beamten. Auch findet man das bekannte Blitzerfoto im Brief in schwarz-weiß aufgedruckt.
Durch die Versendung eines Anhörungsbogens wird die Verjährungsfrist unterbrochen, die 3 Monate ab der Ordnungswidrigkeit beginnt. Nach dem Versenden des Fragebogens beginnt die Frist von vorn.
Die Verjährungsfrist wird jedoch nicht unterbrochen wenn man in dem Schreiben eine Formulierung findet mit “Ihnen wird vorgeworfen…” oder ähnliches. Wird also ein persönlicher Vorwurf gemacht so läuft die Verjährungsfrist normal weiter.
Die Frist kann auch nur einmal unterbrochen werden, wurde sie durch eine Befragung der Polizei vor Ort unterbrochen so unterbricht ein Brief diese nicht erneut.
Der § 48 VwVfG regelt das Verwaltungsverfahren für die Anhörung und dient als rechtsstaatliches Prinzip. Muss man auf den Anhörungsbogen reagieren oder reicht die Zahlung des Bußgeldes aus?
Wozu dient der Anhörungsbogen muss man ihn ausfüllen?
Der Anhörungsbogen wird im Bußgeldverfahren zur Fahrerermittlung verschickt und der Vorwurf richtet sich gegen eine bestimmte Person, nämlich im Regelfall den Halter des Fahrzeuges mit welchem der Verstoß begangen wurde, also das Autokennzeichen welches mitgeblitzt wurde.
Es folgt nämlich aus der Kennzeichenanzeige, die Bußgeldbehörde hat anhand des amtlichen Kennzeichens des Autos den Halter ausfindig gemacht der nun der Ansprechpartner ist. Ob der Halter tatsächlich gefahren ist oder jemand anderes soll nun von diesem mitgeteilt werden.
So nennt der Anhörungsbogen das Datum und die Uhrzeit sowie den Ort der Tat. Es gibt sogar eine Verjährungfrist von 3 Monaten, die jedoch erst mit dem Tag der Zustellung des Anhörungsbogens minus einen Tag beginnt und nicht mit dem Datum der Verkehrsordnungswidrigkeit.
Für die Ausfüllung und Rücksendung des Anhörungsbogens gibt es eine Frist von einer Woche. So muss der Bogen nach § 111 OwiG mit den gemachten Angaben zurückgesendet werden.
Allerdings muss man keine Angaben zur Sache machen.
Niemand muss sich nämlich selbst bezichtigen eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.
Beantwortet man den Anhörungsbogen nicht so muss man mit weiteren Sanktionen rechnen wie die Auflage zur Führung eines Fahrtenbuches, einer Vorladung für den Halter zur Polizei oder Bußgeldstelle nach § 31 a StVZO.
Sollte man selbst als Halter die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben so kann man den tatsächlichen Täter auf dem Fragebogen nennen. Allerdings ist man dazu nicht verpflichtet, die Angaben zur eigenen Person muss man hingegen machen.
Die Polizei kann auch auch direkt vor Ort die Anhörung für das Bußgeldverfahren machen, zum Schutz der Selbstbelastung kann man hier jedoch vom Recht zu schweigen Gebrauch machen, insbesondere wenn man ohnehin plant diesbezügliche einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Das Schweigen darf ihnen nicht zur Last gelegt werden bzw. mögliche Schlüsse hieraus.
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Aufforderung zur Zahlung einer Geldbuße, diese kommt erst mit dem Bußgeldbescheid ca. 2 bis 4 Wochen später und bis zu maximal 3 Monate später.
Die Unterbrechung der Verjährungsfrist gilt nur für den Benannten im Anhörungsbogen, wenn der Halter und derjenige der die Ordnungswidrigkeit begannen hat nicht identisch sind. Für denjenige, der die Tat tatsächlich begangen hat läuft die Frist hingegen normal weiter.
Sollte das Schreiben mit dem Anhörungsbogen nicht per Post eingetroffen sein so zählt der Postausgang bei der Behörde für die Unterbrechung der Verjährungsfrist dennoch.
Weiß die Behörde schon, dass der Halter den Verstoß nicht begangen hat so kann auch anstelle des Anhörungsbogens ein Zeugenfragebogen verschickt werden.
Hat man mit dem Anhörungsbogen bestätigt, dass man selbst die Tat nicht begangen hat so kann der Zeugenfragebogen folgen. Kann die Behörde auf dem Foto erkennen, dass das Geschlecht nicht zum Halter passt so kann sie selbst davon ausgehen, dass der Halter die Tat nicht begangen hat.
Bei Firmenwagen schickt die Bußgeldbehörde ebenfalls einen Zeugenfragebogen an die jeweiligen Halter der GmbH um den Fahrer zu ermitteln. Dabei sollte nicht der Verursacher den Bogen ausfüllen sondern der Halter in der GmbH den richtigen Fahrer benennen, da es sich bei dem Bogen um einen Zeugenfragebogen handelt und somit nicht vom Täter ausgefüllt werden darf.
Erst nach Bekanntwerden des Fahrers wird die Bußgeldbehörde das Ermittlungsverfahren gegen diesen eröffnen.
Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen
Dabei kann ein Anhörungsbogen wie folgt aufgebaut sein:
Beispiel eines Anhörungsbogens:
Anrede
Vorname und Nachname des Kfz-Halters
Straße Hausnummer
PLZ Stadt
Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
Sehr geehrte(r) Frau/Herr XYZ
Ihnen wird vorgeworfen, am xx.xx.xxxx um xx:xx Uhr in Stadt, Straße, Abschnitt als Führer/in des Pkw, Fabrikat YYY, Kennzeichen ZZZZZZZ folgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) nach § XX StVO begangen zu haben:
Kennzahl und Tatbestand und dazugehörige Tatbestandsergänzung:
XYZ Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um xx km/h
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): xx km/h
Verletzte Vorschriften:
§ xxx, Abs. xxx
Bemerkungen (insbesondere Tatfolgen):
Messtoleranz von xxx km/h wurde berücksichtigt
Archiv xxx
Geschwindigkeitsmessanlage xxxxxxxx
Beweismittel:
Foto
Zeugen:
xxxx und xxxx
Regelsatz gemäß Tatbestandskatalog:
Bußgeld: xxEuro
Punkte: x
Fahrverbot: xx Monat(e)
Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWIG) wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen.
Der Erlass des Bußgeldbescheides ist mit Kosten (Gebühren und Auslagen) verbunden. Sie betragen im Regelfall: XX Euro.
Ist der Halter eindeutig nicht der Fahrer oder handelt es sich beim Fahrzeug um ein Firmenfahrzeug so wird ein Zeugenfragebogen versendet.
Der Zeugenfragebogen kann beispielsweise wie folgt aufgebaut sein:
Anrede
Vorname und Nachname des Kfz-Halters
Straße Hausnummer
PLZ Stadt
Sehr geehrte(r) Frau/Herr XYZ,
mit ihrem PKW mit dem Kennzeichen ZZZZZZZ, Fabrikat YYY, wurde am xx.xx.xxxx um xx:xx in Stadt, Straße, Abschnitt, folgende Ordnungswidrigkeit begangen:
Ordnungswidrigkeit: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um xx km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): xx km/h.
Verletzte Vorschriften: § xx
Beweismittel: Foto, Film-/Bildnummer xxxxxR/xx, Lasermessung, Poliscanspeed stationär.
Zeuge(n): Hr. xyz, sT.Axx, Stadt
Für die Ordnungswidrigkeit würde dem Betroffenen ein Verwarngeld in Höhe von xx EUR angeboten werden.
Bitte senden sie die Rückseite ausgefüllt zurück und sorgen sie für die Überweisung des festgesetzten Verwarngeldes innerhalb von einer Woche ab Zugang dieses Schreibens unter Verwendung des beigefügten Überweisungsträgers. Eine Barzahlung ist ausnahmsweise unter Angabe des Kassenzeichens xyzzzzz am Bankautomaten in der Straße möglich.
Hochachtungsvoll
Im Aufrag
xyz (Verwaltungswirt(in))
Schriftliche Äußerung zum Sachverhalt – Aktenzeichen: SX xxx xxxx xxx xxx
- Angaben zur Zeugin / zum Zeugen
Name, Vorname, ggf. Geburtsname
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Anschrift: PLZ, Wohnort, Straße, Haus-Nr., Telefon (freiwillige Angabe)
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Geburtsdatum, Geburtsort und Kreis
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2. Angabe zur Fahrerin / zum Fahrer
Name, Vorname, ggf. Geburtsname
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Anschrift: PLZ, Wohnort, Straße, Haus-Nr., Telefon (freiwillige Angabe)
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Geburtsdatum, Geburtsort und Kreis
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Das Fahrzeug wurde zur Tatzeit vom angegebenen Fahrer geführt.
Das Fahrzeug war zur Tatzeit dem angegebenen Fahrer überlassen.
Ich sage wie folgt aus _______________________________________
Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch
Ich versichere, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen.
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Ort und Datum Unterschrift (Falls erforderlich, besonderes Blatt beifügen)
Bitte zurücksenden an
Stadt – Ordnungsamt Verkehrsüberwachung PLZ Stadt