Unfall in Deutschland mit einem ausländischen Fahrzeug

Unfall in Deutschland mit einem ausländischen Fahrzeug

Unfall in Deutschland mit einem ausländischen Fahrzeug, was muss man beachten?

Unfall in Deutschland mit einem ausländischen Fahrzeug, was muss man beachten?

Kommt es zu einem Unfall mit einem Fahrzeug aus dem Ausland kann man, genau wie bei einem Unfall im Ausland die Ansprüche direkt bei der für das ausländische Fahrzeug zuständigen KFZ-Haftpflichtversicherung zu stellen.

Zur eindeutigen Klärung der Schuldfrage bzw. als Nachweis für den Unfall sollte die Polizei gerufen werden. Problematisch kann das Durchsetzen der Ansprüche im Ausland sein aufgrund von rechtlichen, sprachlichen Schwierigkeiten etc.

Be einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug, bei dem also ein Auto mit internationalen Kennzeichen verwickelt ist sollte man sich an das Büro Grüne Karte e.V. wenden mit dem Sitz in Hamburg. Ausländische Fahrzeuge die einen ausländischen Versicherungsschutz genießen kann das Grüne-Karte-Büro dann einen deutschen Haftpflichtversicherer mit der Regulierung im Auftrag der ausländischen Versicherung beauftragen.

Grüne Karte

Hierfür sind allerdings einige Voraussetzungen zu erfüllen. Man muss nämlich bei einigen Ländern den Nachweis erbringen, dass für das ausländische Fahrzeug eine grüne Versicherungskarte ausgestellt war.

Zu diesen Ländern gehören: Bulgarien, Andorra, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Israel, Iran, Moldawien, Mazedonien, Marokko, Rumänien, Serbien und Montenegro, Ukraine, Türkei, Tunesien sowie Weißrussland.

Man muss hier die Grüne Karte oder wenigstens den eine Kopie, ein Doppel dieser mit der Schadensmeldung vorlegen oder zu mindestens die Daten über die Geltungsdauer und Versicherungsnummer. Hat das Fahrzeug einen Anhänger ist die Grüne Karte für das Zugfahrzeug von Bedeutung.

Ohne eine Grüne Karte muss zunächst der HUK-Verband oder eine von ihm beauftragte deutsche Haftpflichtversicherung bei dem ausländischen Versicherer eine Deckungsbestätigung für den Schaden einholen bevor man Geld erhält, dieses kann jedoch einige Zeit dauern. Wichtig sind zu dem die Angaben über die Namen und Anschriften der Beteiligten, der Unfallort, das Unfalldatum, Marke und Typ des Schädigerfahrzeuges.

Kommt das ausländischen Kennzeichen jedoch aus folgenden Ländern:

Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

so genügt das amtliche ausländische Kennzeichen.

Liegt keine Grüne Karte vor so kann es auch in diesem Fall länger dauern bis die Frage der Deckung geklärt ist.

Nachhaftungsszeit von bis zu 5 Monaten

Sollte sich herausstellen, dass der Versicherungsvertrag beendet war bzw. die zeitliche Begrenzung der Grünen Karte abgelaufen ist oder an die Versicherung zurückgegeben wurde, so besteht noch die Möglichkeit einer Nachhaftung von bis zu 5 Wochen. Diese Zeit zählt zwischen dem Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsvertrages und dem Unfalltag. Die 5 Wochen gelten, wenn die Versicherung nur 10 Tage bestand, bestand sie länger so beläuft sich die Nachhaftungsszeit sogar 5 Monate.

Muss es zu einer Klage kommen so wir sie nicht gegen das beauftragte Versicherungsinstitut gestellt, sondern gegen das Büro Grüne Karte, hierfür sind allerdings die nötigen Mindestangaben vom Geschädigten zu machen, anderenfalls kann man nur gegen die Versicherung im Ausland direkt klagen.

2 Replies to “Unfall in Deutschland mit einem ausländischen Fahrzeug”

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    mir ist am 19.02.24 ein LKW aus Bulgarien an meinen PKW gefahren in 31737 Rinteln unter dem Hopfenberge. Der Unfall ist von der örtlichen Polizei aufgenommen. Der Außenspiegel an der Fahrerseite ist beschädigt. Wie gehe ich jetzt weiter vor um den Schaden geltend zu machen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Uwe Patscher
    015112387129

  2. Guten Tag,
    Das Wohnmobil aus der Schweiz mit dem Kennzeichen BE 901773 ist beim einparken mit seinem linken Heck mit meinem geparkten Auto RÜD FB 511 kollidiert und hat bei meinem Auto die gesamte linke Seite eingedrückt.
    Unfall war am Freitag 15.03.2024 14:15 Uhr
    Friedrich Bildesheim Fischergasse 2 a 65396 Walluf
    Ich bitte um Rückmail
    mit freundlichen Grüßen Friedrich Bildesheim

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