Kennzeichen-Aufbau

Kennzeichen-Aufbau

Beim Kennzeichen-Aufbau enthält das Unterscheidungszeichen 1 bis 3 Buchstaben und das Erkennungszeichen 1 bis 2 Buchstaben sowie maximal 4 Ziffern.

Beim Kennzeichen-Aufbau enthält das Unterscheidungszeichen 1 bis 3 Buchstaben und das Erkennungszeichen 1 bis 2 Buchstaben sowie maximal 4 Ziffern.

Der Kennzeichen-Aufbau ist in Deutschland durch die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. Dabei werden die KFZ-Kennzeichen von den jeweiligen KFZ-Zulassungsstellen vergeben. Mit ihnen werden sowohl KFZ als auch Anhänger gekennzeichnet.

In Deutschland bestehen die Nummernschilder hierbei aus einem Unterscheidungszeichen welches 1 bis 3 Buchstaben enthält und einer Erkennungsnummer die 1 oder 2 Buchstaben sowie bis zu 4 Zahlen enthält.

Kennzeichen bestehen aus 2 Bestandteilen

  1. Unterscheidungszeichen mit 1 bis 3 Buchstaben wie B für Berlin oder D für Düsseldorf
  2. Erkennungsnummer aus 1 bis 2 Buchstaben und bis zu 4 Ziffern wie z.B. AB 1234

Zwischen dem Unterscheidungszeichen und der Erkennungsnummer befindet sich die Prüfplakette der letzten Hauptuntersuchung (HU) sowie die Stempelplakette der zulassenden Behörde mit ihrem Siegel und Angabe des Bundeslandes.

Auf den Bindestrich zwischen Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer wurde seit Einführung der EU-Kennzeichen und der neuen FE-Schrift verzichtet.

Die Kennzeichen sind in Verbindung mit der Zulassungsbescheinigung dabei der Nachweis für die Zulassung zum Straßenverkehr.

Das Unterscheidungszeichen

Bei dem Unterscheidungszeichen stehen die 1 bis 3 Buchstaben für den Bezirk der Zulassung oder aber auch für bestimmte Behörden, diplomatische Vertretungen, THW, Bundeswehr oder die Polizei.

Dabei können die Unterscheidungszeichen durch einen Antrag der Länder aufgehoben oder neu vergeben werden und werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Buchstabenkombination darf hierbei nicht gute Sitten verstoßen ähnlich wie bei Wunschkennzeichen wo einige Kombinationen gesperrt sind.

Die Erkennungsnummer

Außer den Umlauten Ä, Ö und Ü sind hier alle deutschen Buchstaben in großgeschriebener Form möglich sofern bei Wunschkennzeichen nicht anstößige Wortkombinationen entstehen. Kennzeichen von Behörden verzichten auf den Buchstabenteil der sonst 1 bis 2 Buchstaben enthält.

Neben den maximal 2 Buchstaben folgen hier bis zu 4 Zahlen. Eine führende Null ist hier nicht gestattet. Allerdings sind hier auch sogar 6 Zeichen bei Behörden möglich da hier auf die beiden Buchstaben verzichtet wird und es so keine weiteren Unterscheidungsmerkmale gibt.

  • Seit 1956 nutzte man die 20 Buchstaben A, C, D, E, H, I, K, L, M, N, P, R, S, T, U, W, X, X und Z wobei hier Ende 1956 das I durch das J ersetzt wurde.
  • Seit 1992 kamen die Buchstaben B, F und G hinzu.
  • Seit 2000 werden mit Einführung der FE-Schrift auch I, O und Q zugelassen.

Maximal 8 Zeichen beim Kennzeichen-Aufbau

In der Summe dürfen 8 Zeichen beim Kennzeichen-Aufbau nicht überschritten werden. Bei Saisonkennzeichen sind es 7 Ziffern.

Handelt es sich um zweizeilige Schilder wie für Motorräder sind 7 Zeichen wegen des Platzmangels das Maximum.

Mögliche Unterscheidungszeichen

Bei der Frage “Woher kommt ein Autokennzeichen” spielt also das Unterscheidungszeichen die eigentliche Rolle. Sie können hier alphabetisch sortiert nach den Zulassungsgebieten nachsehen woher ein Kennzeichen kommt.

Aufgrund der Kennzeichenliberalisierung besteht auch die Möglichkeit bereits abgeschaffte Unterscheidungskürzel neu zu vergeben sowie die Mitnahme eines Kennzeichens in ein anderes Bundesland. So kann man heute durchaus ein Auto mit dem Münchener Kennzeichen M bei einem Umzug nach Berlin B behalten. Eine Umkennzeichnungspflicht gibt es seit 2015 nicht mehr, zuvor musste eine neues Kennzeichen beantragt werden.

Durch die verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten besteht auch die Option ein Wunschkennzeichen zu erhalten welches das Geburtsdatum, den Lieblingsverein etc. enthält.

Versicherungskennzeichen

Abweichend davon werden für Fahrzeuge die nur eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Typengenehmigung haben sogenannte Versicherungskennzeichen ausgestellt.

Zu den zulassungsfreien Fahrzeugen gehören

  • Mofas, Leichtkraftfahrzeuge, Kleinkrafträder welche bauartbedingt höchstens 45 km/h fahren können, zweirädrig sind und deren Hubraum von 50 cm^3 bei Verbrennungsmotor nicht überschreitet oder 4 kW bei einem Elektromotor. Bei dreirädrigen gilt auch ein 50 cm^3 Hubraum bei Fremdzündungsmotoren. Für andere Motoren gilt auch hier die Grenze von 4 kW.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle welche ein Leergewicht von maximal 300 kg und Höchstgewicht von 500 kg haben sowie 110 cm Breite und eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 15 km/h
  • 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einem Leergewicht von maximal 350 kg (ohne eventuelle Batterien). Hubraum-, Leistungsbeschränkungen und Höchstgeschwindigkeiten sind die gleichen wie bei den Kleinkrafträdern.

Sie dienen als Nachweis einer vorliegenden Haftpflichtversicherung und wechseln jährlich ihre Farbe. Als amtliche Kennzeichen gelten sie aus zulassungsrechtlicher Sicht nicht, sie werden nämlich von Versicherungen und Banken ausgestellt.

Besonderheiten beim Kennzeichen-Aufbau

Dabei sind die Kennzeichen in Deutschland an das Fahrzeug gebunden und nicht an den Halter wie zum Beispiel in der Schweiz. Das Kennzeichen kann also auch bei einem Fahrzeugverkauf erhalten bleiben, wenn der Verkäufer vorher das Fahrzeug nicht abmeldet. Es ist dann nur eine Ummeldung bei der Zulassungsstelle oder dem jeweiligen Bürgerbüro der Stadt nötig.

Aus dem Kennzeichen-Aufbau lässt sich in Deutschland nicht auf das Datum der Erstzulassung schließen wie beispielsweise in Frankreich wo ein Kennzeichen sogar dauerhaft am Fahrzeug bleibt, auch beim Inhaberwechsel. Man kann allerdings in einigen Zulassungsgebieten wie Erlangen in etwa auf das Zulassungsdatum schließen wenn man kein Wunschkennzeichen beantragt, das die Erkennungsnummern hier fortlaufend vergeben werden.

In Lichtenstein und in der Schweiz ist es sogar möglich anhand öffentlich zugänglicher Listen Informationen über den Halter zu erlangen.

Durch den Kennzeichen-Aufbau auf den Zulassungsbezirk schließen

Anhand der Buchstaben und Zahlen kann man teilweise auch auf das genaue Zulassungsgebiet schließen. Da die Gesamtzahl von Buchstaben und Zahlen auf dem Kennzeichen in bestimmte Gruppen abhängig von den mathematisch möglichen Kombinationen eingeteilt wurden.

So kann man folgende Gruppen ausmachen:

  • Die Gruppe a oder auch Ia die einen Buchstaben und 1 bis 3 Ziffern enthält.
  • Die Gruppe b oder IIB die 2 Buchstaben und 1 bis 2 Ziffern enthält.
  • Die Gruppe c oder II die 2 Buchstaben und 3 Ziffern enthält.
  • Die Gruppe d oder IIIa die einen Buchstaben und 4 Ziffern enthält.
  • Die Gruppe e oder IIIb die 2 Buchstaben und 4 Ziffern enthält.

Dabei werden die Gruppen unterschiedlich in den Zulassungsbezirken genutzt. So verwenden kleine Bezirken im Regelfall die Gruppen von a bis c und nutzen nur für Wunschkennzeichen die Gruppen d oder e.

Werden 3 Unterscheidungszeichen vergeben kommt die Gruppe e nicht in Frage da die maximale Anzahl an Zeichen beim Kennzeichen-Aufbau sonst überschritten würde.

Wird ein Unterscheidungszeichen an eine kreisfreie Stadt und einen umliegenden Landreis wie bei HN, MZ, PS etc. vergeben nutzt man in den alten Bundesländern die Gruppe c nur in einem Bezirk und sowie Kennzeichen aus Gruppe a und b die die zunächst nicht vergebenen Buchstaben B, F, G, I, O und Q beinhalten.

5 Replies to “Kennzeichen-Aufbau”

  1. Die maximale Anzahl von Zeichen auf einem Standard-Nummernschild ist 8, auch wenn theoretisch 9 möglich wären: “WHZ AB 1234”.

    Die minimale Anzahl ist theoretisch 3, z.B. “F A 1”. Allerdings habe ich so ein Kennzeichen noch nie gesehen. Kennzeichen mit 4 Zeichen schon häufig in unterschiedlichen Formen: “PI Z 9”, “F AB 1” oder “F A 12”.

    Gibt es irgendeine Regel, dass es mindestens 4 Zeichgen geben muss oder gibt es tatsächliche Kennzeichen mit drei Ziffern.

    1. Auch drei Zeichen gesamt sind zulässig, werden von den meisten Zulassungsbehörden allerdings nur an Fahrzeuge vergeben, deren Kennzeichenplatz bauartbedingt eingeschränkt ist (zB für den amerikanischen Markt bestimmte Importfahrzeuge)

  2. Nach ca. 15 Jahren wo ich damals ein “hohes” statt einem “langen” Kennzeichen für meinen Anhänger Anhänger bestellt und zerschnitten und zu einnem “langen” zusammengebaut habe,
    hat der Tüv dieses nun nach 15 Jahren bemängelt. Ich habe diesbezüglich keine Vorschriften gefunden, Gibt es da Irgendwas , muss das Kennzeichen aus einem Stück sein?

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