Bahnübergang
An Bahnübergängen gilt es bestimmte Regeln der StVO einzuhalten um Unfälle zu vermeiden.
Zur Sicherung von Bahnübergängen werden unter anderem Schranken und Lichtzeiten sowie Warnschilder verwendet.
§ ^9 der StVO beschreibt Verkehrsregeln an Bahnübergängen. So gilt, dass Schienenfahrzeuge Vorrang haben an Bahnübergängen mit einem Andreaskreuz dem Zeichen 201 sowie an Bahnübergängen über Fuß-, Feld-, Wald- und Radwege.
Auch in Industrie- und Hafengebieten haben sie Vorfahrt wenn an den Einfahrten ein Andreaskreuz mit einem Zusatzschild “Hafengebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang” oder “Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang” angebracht sind. Derartigen Bahnübergängen darf man sich nur mit gemäßigter Geschwindigkeit nähern.
Weiterhin müssen Fahrzeuge vor dem Andreaskreuz und Fußgänger in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang warten, wenn das rote Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen eingeschaltet sind, Schienenfahrzeuge sich nähern, die Schranken sich senken oder bereits geschlossen sind oder ein Bahnbediensteter (mit weiß-rot-weißer Fahne und roter Leuchte) zum Halt auffordert.
Das Andreaskreuz ist ein Gefahrenzeichen welches sich in einer unmittelbaren Nähe zum Bahnübergang befindet und zwar nicht weiter Weg als 3 Meter vor dem Bahnübergang.
Ein Zusatzschild mit einem Pfeil gibt an dass es für den Verkehr in Richtung des Pfeiles gilt.
Bei einem roten Blinklicht wird ein Pfeil verwendet der zeigt welche Fahrt- bzw. Abbiegerichtung zu warten hat. Auch kann es ein Glockenzeichen für das Absenken von Schranken geben.
Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t gilt, dass sie außerhalb von geschlossenen Ortschaften schon an der einstreifigen Bake, das Zeichen 162, warten müssen.
Ist es aufgrund von Straßenverkehr nicht möglich ohne Aufenthalt und zügig den Bahnübergang zu überqueren so muss man vor dem Andreaskreuz warten
An Rad-, Wald-, Fuß- und Feldwegen mit Bahnübergängen ohne Andreaskreuz hat der Straßenverkehr Vorfahrt und erfordert ein entsprechendes Verhalten.
Richtiges Verhalten an Bahnübergängen
Wartende Fahrzeuge dürfen mit ihren Scheinwerfern niemanden blenden.
Das richtige Verhalten an Bahnübergängen verhindert schwer Unfälle mit Todesfolge und Schwerverletzten.
Neben dem Beachten von Warnzeichen wie Andreaskreuz, Lichtanlagen, Schranken gilt es generell mit reduzierter Geschwindigkeit an einen Bahnübergang heran zu fahren und auch auf akustische Signale von sich nähernden Zügen zu achten.
Gerade an unbeschränkten Bahnübergängen die nur mit einem Andreaskreuz ausgestattet sind ist besonders hohe Aufmerksamkeit geboten.
Generell ist es für ein Schienenfahrzeug auf Grund der Masse und Geschwindigkeit mit langem Bremsweg fast unmöglich rechtzeitig zu bremsen, daher gilt es mit allen Sinnen wachsam zu sein, keine laute Musik zu hören, zu Telefonieren beim Annähern an den Bahnübergang. Auch muss man stets in beide Richtungen schauen, um sicher zu stellen, dass sich kein Zug nähert.
Ein Triebwagen allein hat bei einem Tempo von 80 km/h in etwa einen 300 Meter langen Bremsweg.
Seien sie geduldig an Bahnübergängen und stellen sie den Motor ab bei geschlossener Schranke um Bußgelder zu vermeiden.
Warten sie als Radfahrer, Fußgänger und Motorradfahrer auch hinter dem Andreaskreuz in sicherem Abstand bis der Zug vorüber gefahren ist.
Halbschranken sollte man auch nicht durchfahren da hier eine große Gefahr lauert.
Verkehrsregeln in der Nähe von Bahnübergängen
Kurven können die Einsicht des Streckenverlaufs erschweren.
Ein Parken vor einem Verkehrsschild für ein Andreaskreuz ist nur in gewissen Abständen erlaubt, innerorts muss der Abstand mindestens 5 Meter betragen, außerorts sogar 50 Meter.
Man darf 10 Meter vor und hinter dem Andreaskreuz nicht halten, wenn dieses dadurch verdeckt wird.
Bußgelder im Bezug auf Parken werden vor Grundstücksaus- und einfahrten, im 5 Meter-Bereich von Kreuzungen, Einmüdungen, vor und hinter dem Andreaskreuz, auf Haltestellen für Busse und Taxis, über Schachtdeckeln, vor Bordsteinabsenkungen und in Parkbereichen mit Verbotszeichen, auf Sonderparkplätzen für Anwohner mit 10 Euro Bußgeld geahndet, bei Behinderung sind es 15 Euro, bei mehr als 3 Stunden Dauer 20 Euro und bei mehr als 3 Stunden Dauer mit Behinderung sogar 30 Euro.
Vor dem Bahnübergang können bei schlechter Einsicht vor Kurven oder Kuppen Baken aufgestellt sein, Schilder mit weißen Hintergrund und 1 bis 3 diagonalen roten Balken. Die Anzahl der Striche gibt an wie weit der Bahnübergang noch entfernt ist
- 1 Balken sagt aus, dass noch 80 Meter zum Bahnübergang geblieben sind
- 2 Balken beschreiben einen Abstand von 160 Metern zum Bahnübergang
- 3 Balken stehen für 240 Meter Abstand zum Bahnübergang
Die Sicherungsart der Bahnübergänge richtet sich nach dem täglichen Verkehrsvolumen.
Bei einer Sicherungsanlage mit Lichtzeichen zeigen kein Grün, sondern nur Gelb- und Rotphase. Zunächst leuchten sie Gelb wenn sich ein Zug nähert und dann dauerhaft rot. Nach dem Erlöschen des roten Lichtes ist der Bahnübergang wieder freigegeben zum Überqueren. Sind Schranken vorhanden so öffnen sich diese.
Blinklichter zeigen durch ein rotes Blinklicht an, dass sich ein Zug nähert.
Sind Schranken vorhanden so senken diese sich, abhängig von der Straßenbreite können mehrere Schrankenbäume verbaut sein.
Sie sind rot-weiß gestreift markiert und häufig aus Kunststoff gefertigt. Vollschranke senken sich im geschlossenen Zustand komplett über die Straßenbreite. Bei Vollschranken können Züge diese erst passieren sobald ein Freisein durch eine optische Überwachung bestätigt wurde.
Halbschranken schließen im geschlossenen Zustand den Bahnübergang nicht komplett ein und somit mögliche Fahrzeuge. Allerdings können diese umfahren werden. Halbschranken werden meist vom Zug automatisch über einen Schienenkontakt ausgelöst.
Verhält man sich an Bahnübergängen korrekt nach Vorschrift so sind diese sicher, allerdings kommt es Deutschlandweit jedes Jahr zu gut 200 Unfällen an Bahnübergängen und jeder 4. mit Todesfolge. In vielen Fällen verursachen Autofahrer die Unfälle. Technische Defekte und Lokomotivführer sind nur in ca. 6 % der Fälle schuld.
Bußgelder
Bußgelder fallen an Bahnübergängen aufgrund des hohen Gefahrenpotentials empfindlich hoch aus bei einer Missachtung der Sicherheitsvorschriften.
Bußgelder bei Bahnübergängen
Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
unzulässiges Überholen | 70 € | ||
… mit Gefährdung | 85 € | ||
… mit Sachbeschädigung | 105 € | ||
Vorrang eines Schienenfahrzeuges an Bahnübergang
mit Andreaskreuz nicht beachtet |
80 € | 1 | |
… mit Gefährdung | 100 € | 1 | |
… mit Sachbeschädigung | 120 € | 1 | |
Verstoß gegen die Wartepflicht | 80 € | 1 | |
… mit Gefährdung | 100 € | 1 | |
… mit Sachbeschädigung | 120 € | 1 | |
Verstoß gegen Wartepflicht trotz rotem Blinklicht
oder gelb bzw. roten Warnsignal |
240 € | 2 | 1 Monat |
… mit Gefährdung | 290 € | 2 | 1 Monat |
… mit Sachbeschädigung | 350 € | 2 | 1 Monat |
Verstoß gegen die Warteplficht bei geschlossenen Schranken
oder gegen die Anweisung von Bahnbediensten bzw. hörbaren Zugsignalen wie Peifsignal |
240 € | 2 | 1 Monat |
… mit Gefährdung | 290 € | 2 | 1 Monat |
… mit Sachbeschädigung | 350 € | 2 | 1 Monat |
Bahnübergang überquert trotz geschlossener Schranken | 700 € | 2 | 3 Monate |
Bahnübergang als nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer
überquert bei geschlossener Schranke |
350 € |