Urlaub in Österreich

Urlaub in Österreich

Ein Großteil des Landes ist von Gebirgen geprägt.

Ein Großteil des Landes ist von Gebirgen geprägt.

Österreich ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat der im Norden an Deutschland und Tschechien grenzt, im Süden an Italien und Slowenien, im Osten an Ungarn und die Slowakei und im Westen an Liechtenstein und die Schweiz. Die Landesfläche beträgt 83.878.99, die Einwohnerzahl 8.822.267, die Landeshauptstadt ist Wien. Als Landeswährung dient der Euro (EUR). Es handelt sich bei Österreich ume inen demokratischen föderalen Bundesstaat mit einer semipräsidentiellen Republik.

Die 9 Bundesländer die aus historischen Kronländern hervorgegangen sind:

  1. das Burgenland
  2. Kärnten
  3. Niederösterreich
  4. Oberösterreich
  5. Salzburg
  6. die Steiermark
  7. Tirol
  8. Voralberg
  9. und Wien

Rund 62 % der Staatsfläche werden von alpinem Hochgebirge gebildet.

Neben der einwohnerstärksten Stadt, der Landeshauptstadt Wien sind die Städte Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck ebenfalls einwohnerstark.

Im Norden wird das Land von der Thaya und der Böhmischen Masse, im Süden von dem Steirischen Hügelland und den Karawanken, im Osten von der Pannonischen Tiefebene und dem Rhein und im Westen vom Bodensee begrenzt.

In Österreich herrscht ein gemäßigtes Klima mit mäßig kalten Wintern und milden Sommern. Das Klima in Westösterreich (Tirol, Voralberg, Salzburg, Oberösterreich) ist atlantisch geprägt mit viel Niederschlägen und geringen Temperaturschwankungen. Im Osten mit Wien, Burgenland, Niederösterreich kommt es durch den kontinentalen Einflss zu warmen Sommern und kühleren Wintern als im Westen. Der Südosten mit Kärnten und der Steiermark hat im Sommer warme und trockene Luft vom Mittelmeerraum.

Deutsch ist die Staatssprache und wird von der Mehrheit der Bevölkerung gesprochen mit regionalen Einflüssen.

Die Geschichte Österreichs

Das Panorama von Wien.

Das Panorama von Wien.

Der Begriff Österreich leitet sich aus dem althochdeutschen Ostarrichi ab, vom Lateinischen Austria. Im Heiligen Römischen Reich war Österreich 1156 ein eigenständiges Herzogtum.

Nach dem das Geschlecht der Babenberger ausstarb setzte sich das Haus Habsburg 1246 im Kampf um die Herrschaft von Österreich durch. So umfasste es später das Gebiet der Habsburgermonarchie und 1804 das konstituierte Kaisertum Österreich und die österreichische Reichshälfe der 1867 errichteten Doppelmonarchie Österreich-Ungarn.

In der heutigen Form entstand die Republik 1918, als der erster Weltkrieg für Österreich-Ungarn verloren ging, aus dem zunächst als Deutschöstereich bezeichneten deutschsprachigen Teilen der einstigen Monarchie. Der Name Republik Österreich sowie die Staatsgrenzen wurden im Vertrag von Saint-Germain festgelegt. In der ersten Republik kam es zu innenpolitischen Spannungen, einem Bürgerkrieg und Ständestaatdikatur. Seit 1938 stand das Land durch den “Anschluss” unter nationalsozialistischer Herrschaft.

Durch die Niederlage des Deutschen Reiches im 2. Weltkrieg wurde Österreich wieder ein eigenständiger Staat und am 1955 am Ende der alliierten Besatzung erklärte es seine immerwährende Neutralität und trat den Vereinten Nationen bei. Seit 1956 ist es Mitglied im Europarat und seit 1961 Gründungsmitglied der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie seit 1995 Mitglied der Europäischen Union.

Die österreichische Küche

Die Sachertorte mit Schlagsahne ist eine der bekannten Speisen Österreichs.

Die Sachertorte mit Schlagsahne ist eine der bekannten Speisen Österreichs.

In der Küche spiegelt sich die Völkervielfalt der ehemaligen Monarchie wieder. So ist das Wiener Schnitzel als paniertes und in Schmalz gebackenes Kalbfleisch eine Nationalgericht. Häufig wird es auch vom Schwein zubereitet.

Knödeln in verschiedenen Geschmacksrichtungen von süß bis pikant sind ebenfalls beliebt.

Backwaren, die man Österreich Mehlspeisen nennt sind auch sehr beliebt wie zum Beispiel der Apfelstrudel.

Abhängig von der Region gibt es auch lokale Spezialitäten:

  • Die Kletzennudeln in Kärnten als süße Nudeln die gefüllt sind mit gedörrten Birnen.
  • Salate werden häufig mit Steirischem Kürbiskernöl mariniert, einem dunkelgrünen Öl mit nussigem Geschmack. Das echte Steirische Kürbiskernöl ist beliebt bei den Touristen als Souvenir.
  • Die Manner-Schnitten sind eine süße Wiener Spezialität. Man erhält sie in rosa quadratischer Verpackung.
  • Der Kaiserschmarr’n hat Ähnlichkeit mit einem kleingeschnittenem Eierkuchen, er wird mit Eischnee anstelle von Eiklar zubereitet)
  • Die Sacher Torte als Schokoladentorte

Verkehrsregeln in Österreich

Nicht nur in der Landeshauptstadt Wien gilt des die Verkehrsregeln zu beachten, um Bußgelder zu vermeiden.

Nicht nur in der Landeshauptstadt Wien gilt des die Verkehrsregeln zu beachten, um Bußgelder zu vermeiden.

Um Bußgelder im Urlaub im Nachbarland Österreich zu vermeiden gilt es die Verkehrsregeln zu beachten. Hier erfahren sie die Tempolimits etc. die in Österreich gelten

In Österreich gibt es Fahrverbote für LKWs nicht nur an den Sonntagen und Feiertagen, sondern auch am Samstag und in der Nacht.

Fahrverbote die in Österreich verhängt wurden gelten in Deutschland nicht.

Die Tempolimits auf den Straßen in Österreich liegen bei:

  • 50 km/h innerorts
  • 100 km/h außerorts
  • 130 km/h auf den Autobahnen

Auch gibt es auf den Autobahnen tageszeitabhhängige Unterschiede so darf man von 22 Uhr bis 5 Uhr morgens auf der A10, A12, A13 und A14 nur 110 km/h schnell fahren.

Auf vielen Strecken gibt es eine Maut mit einer Vignettenpflicht. Die Klebevignette gibt es in der Variante “10-Tages-Vignette”, “2-Monats-Vignette” und “Jahres-Vignette”.

Auf der Rückseite der österreischen Vignette ist vermert wie sie angebracht werden muss, nämlich im linken oberen Bereich der Scheibe oder hinter dem Rückspiegel soll man sie aufkleben.

Die Höhe der Bußgelder ist in Österreich nicht durch einen einheitlichen Bußgeldkatalog geregelt, vielmehr kann die Behördensprengel in selbst festlegen.

Bei geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeiten erfolgt kein Organmandat, sondern eine Anonymverfügung. Dabei existiert jedoch ein Katalog für Organstrafverfügungen. Man spricht bei den hier verhängten Bußgelder von Organmandaten. Diese sind in Österreich überall gleich und können von der Polizei verhängt werden. Die Anoynmverfügungen werden von den Bußgeldbehörden verhängt.

Die StVO Österreich ist in vielen Punkten gleich mit der Straßenverkehrsordnung StVO in Deutschland.

Kommt es zu einer Anoynmverfügung so beträgt sie nicht mehr als 365 €. Auch wird die Strafe nicht in das Strafregister eingetragen, man bleibt also wie der Name schon suggeriert “anonym”.

Bei einer Strafverfügung kann das Bußgeld höher ausfallen und es erfolgt ein Eintrag im Strafregister. Allerdings kann man hier auch einen Einspruch erheben, was bei einer Anonymverfügung nicht möglich ist.

In Österreich gibt es 13 Vergehen die zu einer Vermerkung führen können.

Hierzu gehören Vergehen wie:

  • Das Überfahren eine roten Ampel bei Gefährdung und Verletzung der Vorfahrt
  • Überfahren von Stoppschilder mit Verletzung der Vorfahrt
  • Mit mehr als 0,5 Promille Autofahren
  • Die Ladung ungesichert transportieren
  • Kinder unangeschnallt befördern
  • Ein Vergehen bei dem man andere Verkehrsteilnehmer gefährdet

So kommt es zu Aufbauseminaren, wenn man 2 derartige Vormerkungen erhält. Einträge werden nach 2 Jahren ohne weitere Folgedelikt wieder gelöscht.

Ein Führerscheinentzug droht, aber auch nach einem Aufbauseminar, wenn man im Zeitraum von 2 Jahren erneut auffällig wird. Die Seminare sollen dabei helfen eine sichere Fahrpraxis zu erlangen.

Kommt es zu Trunkenheit am Steuer oder einer hohen Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten kann auch ein Verfahren zu einem Führerscheinentzug eingeleitet werden, ohne das entsprechende Einträge gesammelt wurden.

In Österreich gilt eine Promillegrenze von 0,5. LKW-Fahrer und Führerschein-Neulinge müssen sich an 0,1 Promille am Steuer halten. Zwischen 0,5 und 0,79 Promille drohen Bußgelder von 300 bis 3700 €. Über 0,8 Promille gibt es ein einmonatiges Fahrverbot und über 800 € Bußgeld sowie ein verkehrspsychologisches Training, das auch für Wiederholungstäter bei 0,5 Promille greift.

Über 1,2 Promille zahlt man 1200 bis 4400 € und erhält 4 Monate Fahrverbot und kostenpflichtige Nachschulung.

Bei über 1,6 Promille am Steuer handelt es sich um eine Straftat mit bis zu 5900 € Bußgeld, kostenpflichtiger Nachschulung und verkehrspsychologischer Untersuchung die auch 800 € kostet und mindestens 6 Monate Fahrverbot.

In Österreich gilt im Zeitraum von 1.11 bis 15.4 eine Winterreifenpflicht. Die Reifen müssen eine Profiltiefe von 4 mm aufweisen. Ist die Fahrbahn durchgängig mit Eis oder Schnee bedeckt so müssen zusätzlich Schneeketten auf mindestens 2 Antriebsrädern aufgezogen werden.

M+S Reifen sind auch zulässig für die Winterreifenpflicht. Sollte es ohne Winterreifen zu einem Unfall kommen so drohen 5000 € Strafe, ohne Unfall sind es 60 €.

Bußgelder aus Österreich werden auch in Deutschland eingetrieben. Daher sollte man Strafzettel nicht ignorieren. Man muss jedoch mit 4 Wochen rechnen bis man den Bescheid zu gestellt bekommt. Auch ein Führerschein-Entzug für Deutsche ist in Österreich möglich. Dieser wird dann an die deutsche Führerscheinstelle geschickt, die dann über einer Neuerteilung entscheidet.

Ein Abschleppen in Österreich kostet mindestens 200 €.

Bußgelder in Norwegen

Verstoß Strafe
mindestens 20 km/h zu schnell gefahren ab 30 €
mindestens 50 km/h zu schnell gefahren bis zu 2180 €
Mehr als 0,5 Promille beim Fahren ab 300 €
Handy am Steuer 50 €
Falsch überholt ab 40 €
Unangeschnallt gefahren 35 €
Gegen Winterreifenpflicht verstossen mindestens 60 €
Parkverstöße ab 20 €
Keine Warnweste mit geführt ab 14 €
Rotlichtverstöße 70 €

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert