Wann man die Lichthupe benutzen darf
Es gibt nicht viele Situationen in denen man die Lichthupe benutzen darf. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht nur 2 Situationen vor in denen man die Lichthupe verwenden darf.
Und zwar:
- Außerhalb geschlossener Ortschaften, um einen Überholvorgang vorzunehmen
- Wenn man eine Gefährdung für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer bemerkt
Nutzt man die Lichthupe so kann das vorausfahrende Fahrzeug sie auch als Zeichen des Drängels deuten. So verwendet man die Lichthupe beim Überholen vor allem wenn das vorausfahrende Fahrzeug sehr breit oder lang ist, wie ein LKW oder ein landwirtschaftliches Fahrzeug. Hier macht es Sinn die Lichthupe zu verwenden, so kann der Überholte vom Gas gehen und ruhig in seiner Spur bleiben, um den Überholvorgang sicher zu ermöglichen.
Um andere Verkehrsteilnehmer auf Gefahren hinzuweisen, darf man die Lichthupe auch innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften verwenden, beispielsweise wenn das entgegenkommende Fahrzeug mit Fernlicht fährt und nicht rechtzeitig abblendet.
Auch wenn es zu einem unerwarteten Hindernis kommt oder Gefahrenstelle darf man den entgegenkommenden damit aufmerksam machen.
Fährt der Entgegenkommende trotz schlechter Sichtverhältnisse ohne Beleuchtung so darf man die Lichthupe auch nutzen und kurz aufblenden oder wenn der Vorausfahrende eine Sicherheitsmangel hat und ihn nicht bemerkt.
Lichthupe als Nötigung
Die Lichthupe ist jedoch Nötigung wenn man den Vordermann damit bedrängt wie auf der Autobahn und diese ohne ausreichenden Abstand zum Vorausfahrenden immer wieder betätigt. Wer also lange mit Lichthupe fährt oder immer wieder damit drängelt erfüllt den Tatbestand der Nötigung und muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Wird die Lichthupe zur Nötigung verwendet so kann es zu Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis 3 Jahre, bis zu 3 Punkte in Flensburg, 3 Monate Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis kommen.
Die Lichthupe sollte also nur gezielt, dosiert und in berechtigten Situationen verwendet werden.
Man darf jedoch die Lichthupe nutzen wenn der andere Verkehrsteilnehmer in die eigenen Spur hineinfährt oder zu kurzfristig zum Spurwechsel ansetzt.