Mögliche Bußgelder bei schlechtem Wetter

Mögliche Bußgelder bei schlechtem Wetter

Bei schlechten Sichtverhältnissen auf der Straße drohen zusätzliche Bußgelder.

Bei schlechten Sichtverhältnissen auf der Straße drohen zusätzliche Bußgelder.

Bei schlechtem und kalten Wetter steigt nicht nur das Risiko für Unfälle auf den Straßen, auch die Möglichkeit für Bußgelder erhöht sich so dass noch umsichtiger fahren als sonst.

Im Winter und mit morgendlichem Frost gilt es zunächst die Scheiben von Eis und Schnee zu befreien. Auch das Autodach muss von Schnee befreit werden, damit dieser nicht beim nächsten Bremsmanöver auf der Frontscheibe landet.

Ein Warmlaufen lassen des Motors sollte man nicht nur der Umwelt zur Liebe sein lassen. Für den unnötig eingeschalteten Motor droht eine Strafe von 10 Euro.

Wird man von der Polizei mit einer nicht richtig frei gekratzten Scheibe erwischst sind ebenfalls 10 Euro Bußgeld fällig. Liegt gar noch Schnee auf dem Autodach so sind nochmal 25 Euro an Bußgeld fällig. Sollte es zu einem Unfall kommen, der aus schlechter Sicht resultiert steigt das Bußgeld auf 30 Euro an.

Nicht vergessen sollte man auch, dass es bei einem Unfall der durch Schnee auf dem Dach ausgelöst wird die KFZ-Versicherung die Zahlung von Leistungen verweigern kann.

Häufig gelten auch verringerte Höchstgeschwindigkeiten bei Regen, Schnee, Eis oder Nebel. Fährt man nicht mit angepasster Geschwindigkeit so muss man mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg als Sanktion rechnen.

Sollte die Sichtweite bedingt durch Schnee oder Nebel unter 50 Meter sinken darf man nach dem § 3 Absatz 1 StVO nur noch maximal 50 km/h schnell fahren. Dazu muss kein weiters Schild explizit drauf hinweisen. Ist man bei diesen Wetterbedingungen außerorts bis zu 30 km/h zu schnell fallen 80 Euro an und ein Punkt. Ab 41 km/h sind es 160 Euro und 2 Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Werden 61 km/h überschritten so beträgt das Bußgeld 440 Euro, 2 Punkte und ein 2 monatiges Fahrverbot. Ab 70 km/h über dem Tempolimit zahlt man 600 Euro.

So fallen die Bußgelder für Tempoüberschreitungen genau so aus wie bei guter Sicht, allerdings ist das zulässige Höchstempo bei schlechter Sicht automatisch auf 50 km/h beschränkt und es kann so bei 100 km/h zu einem Fahrverbot kommen.

Bußgelder bei schlechter Sicht

Bei winterlichen Verhältnissen ohne Winterreifen drohen Bußgelder.

Bei winterlichen Verhältnissen ohne Winterreifen drohen Bußgelder.

Als Orientierungshilfe auf der Autobahn können die Leitpfosten dienen, diese stehen im Abstand von 50 Metern, kann man nicht mehr bis zum nächsten sehen so sollte man nicht schneller auf 50 km/h fahren.

Innerorts kann es ebenfalls zu Bußgeldern kommen. Wer bei schlechter Sicht durch Schneefall oder Nebel auf das Abblendlicht verzichtet zahlt so 25 Euro Strafe. Haben sie eine Licht-Automatik so muss man gegebenenfalls manuell das Abblendlicht einschalten, da diese meist nur auf einen abrupten Wechsel der Helligkeit reagieren und nicht auf eine verschlechterte Sicht mit fast gleich hoch bleibendem Lichtanteil. Bei einem vorhandenem Tagfahr-Modus leuchten meist auch keine Rücklichter.

Sollte es zu einem Sachschaden in Folge kommen zahlt man 35 Euro. Bei einem Unfall außerorts, bei dem die Sichtweite auf der Autobahn unter 120 Meter oder auf der Landstraße bei 100 bis 120 Metern lag zahlt man 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg, bei einem Sachschaden sind es 90 Euro.

Für die Autoreifen gilt, dass es in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht gibt. Es gibt also keine festen Daten an denen man Winterreifen aufziehen muss. Kommt es jedoch zu winterlichen Bedingungen und man wird ohne Winterreifen erwischt droht ein Bußgeld von 60 Euro, bei einem Unfall sind es 120 Euro, sowie einem Punkt.

Dabei reichen Reifen mit dem M+S Symbol, für Matsch und Schnee dürfen seit 1.1.2018 bei neuen Reifen nicht mehr auf. Jetzt müssen sie das Alpin-Symbol mit Berg und Schneeflocke tragen. Alte Reifen die vorher gekauft wurden dürfen noch bis zum 30.9.2024 verwendet werden. Das eigentliche Alter der Reifen ist nicht reglementiert. Empfehlenswert ist jedoch ein Wechsel bevor diese unter der gesetzlich vorgeschriebenen Profiltiefe von 1,6 mm angelangt sind.

Kommt es zu einem unützen Hin- und Herfahren nach der StVO so droht ein Bußgeld von 20 Euro, ist man versucht bei Schnee zu driften so kann dieses auch als übermäßige Straßenbenutzung oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet werden und fällt teurer aus.

Doch was passiert eigentlich wenn man Verkehrsschilder aufgrund von Schnee nicht mehr ablesen kann? Hier das bayerische Oberlandesgericht entschieden, wer ortsfremd ist muss sich nicht dran halten, aber Fahrer aus der Region droht eine Strafe, da sie die Schilder kennen sollten.

Ein Schild mit einer Schneeflocke drauf weist auf rutschige Bedingungen hin und gilt nicht nur im Winter, sondern auch im Sommer.

One Reply to “Mögliche Bußgelder bei schlechtem Wetter”

  1. Hätte gerne mal eine Frage, ich habe auf der Autobahn gestern einen Unfall gebaut und es waren an dem Tag einige auf der Autobahn die einen hatten. Es schien die Sonne, trockene Fahrbahn und im nächsten Moment war sehr viel Hagel auf der Straße, fahre neue allwetter Reifen .. Ich habe allerdings kein anderes Auto und auch keine Leitplanke beschädigt, nur mein eigenes Auto und mir geht’s zum glück auch gut. Es war kein Tempolimit vorhanden, ich fuhr vielleicht 130 und es ging alles so schnell und zack hab ich mich gedreht und mein Auto beschädigt.. Jetzt ist die frage was auf mich zukommt..? Habe angst wegen sowas meinen Führerschein zu verlieren, da ich noch in der probezeit bin

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