
Wer einen Anhänger auf öffentlichen Straßen nutzen möchte, muss ihn in der Regel bei der zuständigen Zulassungsbehörde anmelden. Der Anhänger erhält ein eigenes Kennzeichen sowie eigene Fahrzeugpapiere. Außerdem benötigt er normalerweise eine Haftpflichtversicherung und unterliegt – abhängig von seiner Art und Verwendung – der Kraftfahrzeugsteuer.
Dieser Ratgeber erklärt, welche Unterlagen für die Anhänger-Zulassung benötigt werden, wie die Anmeldung abläuft und unter welchen Voraussetzungen ein Gespann mit Tempo 100 gefahren werden darf.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die meisten Anhänger benötigen eine eigene Zulassung, ein Kennzeichen und eine Haftpflichtversicherung.
- Für die Anmeldung ist eine elektronische Versicherungsbestätigung, die sogenannte eVB-Nummer, erforderlich.
- Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Pkw mit Anhänger grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
- Mit einer entsprechenden Tempo-100-Genehmigung sind auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen bis zu 100 km/h erlaubt.
- Die Tempo-100-Regel gilt nicht automatisch auf gewöhnlichen Landstraßen.
- Auch die zulässigen Gewichte, Anhängelasten und Führerscheinklassen müssen eingehalten werden.
Welche Anhänger müssen zugelassen werden?
Die meisten Anhänger, die im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden, benötigen eine reguläre Zulassung. Dazu gehören beispielsweise:
- Pkw-Anhänger,
- Wohnwagen,
- Pferdeanhänger,
- Bootsanhänger,
- Motorradtransporter,
- Autotransporter und
- gewerblich genutzte Transportanhänger.
Bestimmte Anhänger können unter genau festgelegten Voraussetzungen von der regulären Zulassung befreit sein. Das kann beispielsweise einige land- oder forstwirtschaftlich eingesetzte Anhänger oder bestimmte Sportanhänger betreffen. Entscheidend sind die Bauart, die Nutzung und die gesetzlichen Bedingungen.
Eine Steuer- oder Zulassungsbefreiung sollte nicht allein aufgrund der Bezeichnung des Anhängers angenommen werden. Im Zweifel kann die örtliche Zulassungsbehörde klären, ob eine reguläre Zulassung erforderlich ist.
Welche Unterlagen benötigt man für die Anhänger-Zulassung?
Die benötigten Unterlagen hängen davon ab, ob es sich um einen neuen, gebrauchten, bereits zugelassenen oder aus dem Ausland eingeführten Anhänger handelt.
Für die reguläre Zulassung werden üblicherweise folgende Dokumente benötigt:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls zusammen mit einer Meldebescheinigung,
- Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise Fahrzeugbrief,
- bei einem bereits zugelassenen Anhänger zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise der Fahrzeugschein,
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch COC-Papier genannt, Datenbestätigung oder erforderliches Gutachten,
- elektronische Versicherungsbestätigung in Form einer eVB-Nummer,
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer,
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung, sofern diese bereits vorgeschrieben ist,
- bisherige Kennzeichenschilder, wenn der Anhänger bereits zugelassen ist und umgemeldet werden soll.
Wird eine andere Person mit der Zulassung beauftragt, werden zusätzlich eine schriftliche Vollmacht und die erforderlichen Ausweisdokumente benötigt. Unternehmen, Vereine und minderjährige Halter müssen weitere Nachweise vorlegen.
Bei einem importierten Anhänger können unter anderem ausländische Fahrzeugpapiere, ein Kaufnachweis, eine Vollabnahme oder zusätzliche Zollunterlagen erforderlich sein. Die genauen Anforderungen sollten vor dem Termin bei der zuständigen Zulassungsbehörde erfragt werden.
So läuft die Anhänger-Zulassung ab
Vor der Anmeldung sollte zunächst eine Haftpflichtversicherung für den Anhänger abgeschlossen werden. Der Versicherer stellt anschließend eine siebenstellige eVB-Nummer aus.
Danach kann der Anhänger bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde angemeldet werden. Viele Zulassungsvorgänge lassen sich inzwischen auch online erledigen, sofern die Fahrzeugpapiere über die dafür notwendigen Sicherheitscodes verfügen und der Antragsteller sich elektronisch ausweisen kann.
Der Ablauf sieht gewöhnlich folgendermaßen aus:
- Versicherung abschließen und eVB-Nummer anfordern.
- Benötigte Fahrzeug- und Identitätsunterlagen zusammenstellen.
- Bei Bedarf ein Wunschkennzeichen reservieren.
- Antrag online oder bei der Zulassungsbehörde stellen.
- Zulassungsgebühren bezahlen.
- Kennzeichenschild prägen lassen und mit den vorgeschriebenen Plaketten versehen.
- Kennzeichen ordnungsgemäß am Anhänger montieren.
Nach erfolgreicher Zulassung erhält der Halter die Fahrzeugdokumente und das zugeteilte Kennzeichen. Erst danach darf der Anhänger regulär im öffentlichen Straßenverkehr verwendet und auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.
Versicherung und Kraftfahrzeugsteuer
Ein regulär zugelassener Anhänger benötigt grundsätzlich eine eigene Haftpflichtversicherung. Sie greift bei Schäden, die dem Anhänger zugerechnet werden können. Je nach Wert und Verwendung können zusätzlich eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung sinnvoll sein.
Anhänger unterliegen normalerweise auch der Kraftfahrzeugsteuer. Ihre Höhe richtet sich insbesondere nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Für bestimmte Nutzungsarten kann eine Steuerbefreiung möglich sein. Solche Anhänger erhalten häufig ein grünes Kennzeichen und dürfen ausschließlich für den begünstigten Zweck eingesetzt werden.
Wird ein steuerbefreiter Anhänger zweckwidrig verwendet, können steuerliche und rechtliche Konsequenzen entstehen.
Welche Geschwindigkeit gilt mit einem Anhänger?
Für Pkw mit Anhänger gilt außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Innerhalb geschlossener Ortschaften gelten die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen und die jeweilige Beschilderung.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger eine Tempo-100-Berechtigung erhalten. Damit dürfen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen bis zu 100 km/h gefahren werden.
Auf gewöhnlichen Landstraßen bleibt es auch mit Tempo-100-Plakette grundsätzlich bei höchstens 80 km/h, sofern keine niedrigere Geschwindigkeit vorgeschrieben ist.
Voraussetzungen für die Tempo-100-Genehmigung
Damit ein Gespann für Tempo 100 zugelassen werden kann, müssen Zugfahrzeug und Anhänger bestimmte technische Anforderungen erfüllen.
Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:
- Das Zugfahrzeug muss mehrspurig sein und darf eine zulässige Gesamtmasse von höchstens 3,5 Tonnen haben.
- Das Zugfahrzeug muss mit einem Antiblockiersystem ausgestattet sein.
- Der Anhänger muss bauartbedingt für eine Geschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein.
- Die Reifen des Anhängers müssen mindestens der Geschwindigkeitskategorie L entsprechen, also für mindestens 120 km/h ausgelegt sein.
- Die Reifen müssen bei jeder Fahrt jünger als sechs Jahre sein. Maßgeblich ist das eingeprägte Herstellungsdatum.
- Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss in einem gesetzlich vorgegebenen Verhältnis zur Leermasse des Zugfahrzeugs stehen.
- Die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs darf nicht überschritten werden.
- Die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger müssen eingehalten werden.
- Die Stützlast muss sich an der größtmöglichen zulässigen Stützlast von Zugfahrzeug oder Anhänger orientieren. Als Obergrenze gilt stets der kleinere der beiden Werte.
Abhängig von der Art des Anhängers kann zusätzlich eine geeignete Stabilisierungseinrichtung erforderlich sein. Dazu gehört beispielsweise eine zugelassene Schlingerdämpfung beziehungsweise Stabilisierungskupplung. Alternativ kann unter bestimmten Voraussetzungen ein geeignetes fahrdynamisches Stabilitätssystem des Zugfahrzeugs berücksichtigt werden.
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf für die Tempo-100-Berechtigung nicht beliebig hoch sein. Sie wird anhand der Leermasse des Zugfahrzeugs und eines gesetzlich festgelegten Faktors bestimmt. Dieser Faktor unterscheidet sich danach, ob der Anhänger gebremst oder ungebremst ist und ob eine anerkannte Stabilisierungseinrichtung vorhanden ist.
Tempo 100 für ungebremste und gebremste Anhänger
Bei einem ungebremsten Anhänger ist das zulässige Gewichtsverhältnis besonders niedrig. Das Zugfahrzeug muss im Verhältnis zum Anhänger entsprechend schwer sein.
Bei gebremsten Anhängern ist ein höheres Gewichtsverhältnis möglich. Eine geeignete Stabilisierungseinrichtung kann den zulässigen Faktor weiter erhöhen. Trotzdem dürfen weder die in den Fahrzeugpapieren angegebene Anhängelast noch die zulässigen Gesamtmassen überschritten werden.
Ob eine konkrete Kombination die Anforderungen erfüllt, sollte anhand der Fahrzeugpapiere und der technischen Bestätigung des Anhängers geprüft werden. Eine allgemeine Freigabe des Anhängers bedeutet nicht automatisch, dass er mit jedem Zugfahrzeug mit 100 km/h gefahren werden darf.
Tempo-100-Plakette beantragen
Die Eignung für Tempo 100 kann bereits in den Fahrzeugpapieren beziehungsweise in einer Herstellerbescheinigung dokumentiert sein. Ist das nicht der Fall, kann eine anerkannte Prüforganisation den Anhänger untersuchen und die technische Eignung bestätigen.
Für die Beantragung werden üblicherweise folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung,
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II des Anhängers,
- Herstellerbescheinigung oder Gutachten einer anerkannten Prüforganisation,
- gegebenenfalls Nachweis über eine Stabilisierungseinrichtung,
- bei Vertretung eine Vollmacht und die erforderlichen Ausweisdokumente.
Nach erfolgreicher Eintragung stellt die Zulassungsbehörde die gesiegelte Tempo-100-Plakette aus. Sie muss gut sichtbar am Heck des Anhängers angebracht werden.
Wichtig: Die Plakette allein reicht nicht aus. Die technischen und gewichtsmäßigen Voraussetzungen müssen bei jeder Fahrt erfüllt sein. Sind die Anhängerreifen inzwischen sechs Jahre oder älter oder passt das Gewichtsverhältnis zum verwendeten Zugfahrzeug nicht, darf trotz Plakette nicht mit 100 km/h gefahren werden.
Beladung und Stützlast richtig beachten
Die Ladung muss so verteilt und gesichert werden, dass der Anhänger stabil läuft. Die tatsächliche Stützlast sollte möglichst hoch sein, ohne den kleineren zulässigen Wert von Anhänger oder Zugfahrzeug zu überschreiten.
Eine zu geringe oder negative Stützlast kann das Gespann instabil machen und die Gefahr des Schlingerns erhöhen. Eine zu hohe Stützlast kann dagegen Zugfahrzeug, Anhängerkupplung und Achsen überlasten.
Zusätzlich müssen folgende Werte beachtet werden:
- zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers,
- zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs,
- zulässige Stützlast von Anhänger und Zugfahrzeug,
- zulässige Achslasten,
- zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs,
- gegebenenfalls zulässiges Gesamtgewicht der gesamten Fahrzeugkombination.
Die Ladung ist gegen Verrutschen, Umfallen, Herabfallen und vermeidbaren Lärm zu sichern.
Passende Fahrerlaubnis prüfen
Die Zulassung des Anhängers sagt noch nichts darüber aus, ob der Fahrer das Gespann führen darf. Welche Fahrerlaubnis benötigt wird, hängt von den zulässigen Gesamtmassen des Zugfahrzeugs und des Anhängers ab.
Je nach Kombination kann die Führerscheinklasse B ausreichen. Für schwerere Gespanne können die Erweiterung B96 oder die Klasse BE notwendig sein. Entscheidend sind die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren und die konkreten Grenzen der vorhandenen Fahrerlaubnis.
Hauptuntersuchung des Anhängers
Auch Anhänger müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung. Die Prüffrist hängt unter anderem von der zulässigen Gesamtmasse und der Art des Anhängers ab.
Kontrolliert werden beispielsweise:
- Bremsanlage,
- Beleuchtung und elektrische Verbindung,
- Reifen und Räder,
- Achsen und Fahrwerk,
- Zugdeichsel und Kupplung,
- Rahmen und Aufbau.
Vor allem bei selten verwendeten Anhängern sollten Reifen nicht nur anhand der Profiltiefe beurteilt werden. Alter, Risse und andere Beschädigungen können ebenfalls sicherheitsrelevant sein.
Fazit zur Anhänger-Zulassung
Für die Zulassung eines Anhängers werden neben den Fahrzeugpapieren insbesondere eine eVB-Nummer, ein Identitätsnachweis und ein SEPA-Lastschriftmandat benötigt. Abhängig davon, ob der Anhänger neu, gebraucht oder importiert ist, können weitere Dokumente erforderlich sein.
Wer auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit Tempo 100 fahren möchte, benötigt eine entsprechende Eintragung und eine gesiegelte Tempo-100-Plakette. Entscheidend sind jedoch nicht nur die Plakette und der Anhänger: Auch Zugfahrzeug, Reifen, Gewichtsverhältnis, Stützlast und Beladung müssen bei jeder Fahrt sämtliche Voraussetzungen erfüllen.
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