Anhänger-Zulassung

Anhänger-Zulassung

Anhänger-Zulassung

Wer einen Anhänger zulassen möchte muss einige Dinge beachten. In der Regel dürfen Gespanne in Deutschland maximal 80 km/h fahren wie außerhalb geschlossener Ortschaften in Kombination aus PKW und Anhänger. Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen sind sogar maximal 100 km/h möglich.

Wenn man die Zulassung für 100 km/h erhalten möchte gelten gewisse Auflagen. So gilt für den Anhänger, dass dieser für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein muss, er muss so beladen werden, dass die maximal zugelassene Stützlast annährend erreicht wird, jedoch nicht überschritten wird, auch nicht die des Zugfahrzeuges. Die Reifen des Anhängers benötigen den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) und dürfen nach dem Herstelldatum nicht älter als 6 Jahre sein.

Das Zugfahrzeug darf maximal 3,5 t Gesamtgewicht aufweisen.

Sobald die Voraussetzungen für Tempo 100 erfüllt sind erhält man im Fahrzeugschein einen entsprechenden Vermerk und man kann die Plakette (Aufschrift “100”) beantragen und hinten am Anhänger gut sichtbar anbringen und dann Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit Tempo 100 befahren.

Bei der Zulassung des Anhängers für Tempo 100 km/h benötigt man:

  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Die Herstellerbescheinigung oder Bestätigung einer Prüforganisation über die Eignung für Tempo 100
  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief des Anhängers
  • Versicherungsnachweis

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