Verbotene Autokennzeichen
Verbotene Autokennzeichen, welche Dinge sind nicht erlaubt? Bei den Autokennzeichen in Deutschland sind bei der Vergabe der Buchstaben- und Zahlenkombinationen einige Regeln zu befolgen, auch für die Auswahl von Wunschkennzeichen. So gibt es verbotene Kombinationen für Nummernschilder.
Häufig möchte man für ein Wunschkennzeichen etwas persönliches nehmen wie die eigenen Initialen, die mit dem Partner zusammen, des Kindes, ein Kürzel des Lieblingsfußballclubs, das Geburtsdatum, PS-Zahl des Autos etc.
Allerdings sind einige Kombinationen nicht erlaubt, auch wenn man davon ausgeht, dass sie laut Unterscheidungszeichen für die Stadt, den Kreis gehen sollten.
So darf ein deutsches Autokennzeichen keinesfalls das Kürzel “HJ” tragen. Generell gilt der § 8 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung FZV nach dem die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer nicht gegen die guten Sitten verstoßen dürfen.
Bundesweit verbotene Kürzel für Autokennzeichen
Somit darf man, unabhängig vom Bundesland, keinesfalls die Kürzel HJ, KZ, SA oder SS auf einem deutschen Kennzeichen tragen. Sie stehen für Begriffe des Nationalsozialismus und sind daher verboten. So steht HJ für die Hitlerjugend, einer Jugend- und Nachwuchsorganisation der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeitspartei (NSDAP).
KZ steht für Konzentrationslager, einem auf die Veranlassung der nationalsozialistischen Führung erfolgte industriell und bürokratisch durchorganisierten Ermordung vieler Menschen im Dritten Reich von 1933 bis 1945.
SA ist das Kürzel für Sturmabteilung sie war maßgeblich für den Holocaust verantwortlich in der Zeit des nationalsozialistischen Dritten Reichs von 1933 bis 1945.
Das Kürzel SS steht für Schutzstaffel und war eine die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP von 1920 bis 1945.
Abgesehen von bundesweiten Verboten bzw. Regelungen bezüglich der Kennzeichen-Kombinationsvergabe gibt in den einzelnen Bundesländern weitere Beschränkungen bei der Auswahl der Autokennzeichen.
Verbotene KFZ-Kürzeln in den einzelnen Bundesländern
In Bayern ist beispielsweise zusätzlich das Kürzel NS für Nationalsozialismus verboten.
Aber auch die Kombination von einigen Zahlen kann problematisch sein. So sind die Zahlen 18, 88 und 28 verboten sowie die Kürzel AH und HH. Das liegt daran, dass sowohl 18 und AH für Adolf Hitler stehen und HH bzw. 88 für Heil Hitler. Die Zahl 28 steht für die verbotene Organisation Blood & Honour. In Bayern dürfen jedoch die Kürzel AH und HH in einer Kombination mit anderen Zahlen verwendet werden.
In Baden-Württemberg darf man, ähnlich wie in Bayern, ebenfalls das Kürzel NS nicht verwenden.
In Nürnberg gilt, dass eine Kombination verboten ist die zu den Kürzeln N-PD oder N-SU führt. Hier kann N-SU als Nationalsozialistischer Untergrund gedeutet werden.
In Berlin und Bremen ist das Kürzel NS ebenfalls verboten.
Möchte man in Brandenburg ein Auto zu lassen so darf man für das Autokennzeichen keinesfalls die Ziffern 14, 18, 28, 88, 188, 1888, 8888, 8188 verwenden. Mit der 14 wird nämlich nämlich die Parole des amerikanischen Neonazi-Führers David Lane “American Nazi Party” deklariert. Kombiniert mit Buchstaben sind Kürzel wie JN-18, HH-18 und AH-18 verboten. JN steht hier für Junge Nationaldemokraten, der Jugendorganisation der rechtsextremistischen NPD.
In Hessen und Hamburg sind die Kürzel HJ, KZ, NS, SA, SD und SS nicht erlaubt. Wobei SD für den Reichssicherheitsdienst steht, eine SS-Einheit zum Personenschutz von Adolf Hitler.
In Niedersachsen darf man auf dem Kennzeichen kein HJ, KZ, NS, SA oder SS tragen.
Für Mecklenburg-Vorpommern gilt, dass man hier auf HJ, KZ, NS, SA und SS bei der Wahl des Kennzeichens verzichten muss.
Im Bundesland Nordrhein-Westfalen darf man die Kürzel HJ, KZ, NS, SA und SS nicht belegen. In Köln ist das Z ebenfalls verboten, da hier sonst die Kombination K-Z möglich wäre.
In Schleswig-Holstein sind HJ, KZ, NS, SA und SS verboten.
Für Thüringen gilt, dass man hier kein HJ, KZ, NS, SA oder SS auf dem Autokennzeichen tragen darf.
Das Saarland sieht vor, dass die in ganz Deutschland verbotenen Kürzel HJ, KZ, SS und SS nicht verwendet werden dürfen auf dem Autokennzeichen.
In Sachsen sind HJ, KZ, NS, SA und SS nicht erlaubt.
In Sachsen-Anhalt dürfen die Kennzeichen kein HJ, KZ, SA und SS tragen sowie die Zahlenkombination 88. Im Saalekreis wird das Kürzel SK-IN als Abkürzung für Skinhead gewertet.
Lauter Blödsinn! Die spinnen alle !
Wie kann man “Kesselblaulicht” in Facebook sperren ?