Oldtimer-Kennzeichen
H-Kennzeichen und alte Autos liegen voll im Trend so waren 2020 in Deutschland ca. 600.000 Fahrzeuge und Anhänger mit H-Kennzeichen zugelassen.
Zu den beliebtesten zugelassenen Oldtimern mit H-Kennzeichen in Deutschland gehören der VW Käfer, Mercedes-Benz W123 und R107 sowie der Porsche 911.
Der Begriff Oldtimer wird im englischen Sprachraum für alte Menschen genutzt, bei uns für alte Autos die an gute alte Zeiten erinnern.
Als Oldtimer gilt nach Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Paragraph 9, Absatz 1 “Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, für das ein Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung [StVZO] vorliegt, ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt.”
Weiterhin sieht Paragraph 23 der StVZO vor: “Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nummer 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich. Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen.”
“Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird. Für das Erteilen der Prüfplakette gilt § 29 Absatz 3.”
Nach FZV §9 Abs. I: “Dieses Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer nach § 8 Abs. 1. Es wird als Oldtimerkennzeichen durch den Kennbuchstaben “H” hinter der Erkennungsnummer ausgewiesen.”
Man spricht daher häufig auch von “H-Kennzeichen”, die man erhalten kann wenn die Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt, man spricht bei jüngeren Fahrzeugen ab ca. 20 Jahren von “Youngtimern” und unterscheidet sie von gewöhnlichen Gebrauchtwagen.
So muss ein Oldtimer 30 Jahre oder älter sein und bestimmte Auflagen erfüllen. Das H-Kennzeichen bietet einige Vorteile wie Die Einfahrt in Umweltzonen und eine niedrige Pauschalsteuer. Sie beträgt 191,73 Euro jährlich für PKW und 46,02 Euro für Motorräder. Hinzu kommen häufig Vorteile bei der Versicherung.
Benziner ab Erstzulassung 01.07.1969 und Diesel ab Erstzulassung 01.01.1977 benötigen eine AU, auch kann man mit Oldtimern mit H-Kennzeichen in Umweltzonen einfahren. Zur HU müssen alle Autos und zwar alle 2 Jahre.
Dafür muss das Fahrzeug in einem Zustand sein, der der Schulnote 3 entspricht. Also: Gebraucht, aber ordentlich und ohne Einschränkungen sofort fahrbereit. Um das nachzuweisen erstellt der TÜV ein sogenanntes “Oldtimergutachten”.
Für die Zustandsnoten bei Oldtimern gilt:
- Zustand 1 ist ein praktisch perfektes Fahrzeug, dass auch bei genauster Prüfung keine Mängel an Optik oder Technik aufweist, meist sind es aufwändig restaurierte Fahrzeuge.
- Zustand 2 ist ein sehr gutes Fahrzeug ohne Mängel im Originalzustand, es fehlen keine Teile und nur leichte Gebrauchsspuren sind erlaubt.
- Zustand 3 trifft auf die meisten Oldtimer zu, sie haben einen ordentlichen Zustand und normale Abnutzung mit kleinen einzelnen Mängeln.
- Zustand 4 ist ein fahrbereites Fahrzeug, aber mit erkennbaren Mängeln sowie leichter bis mittlerer Durchrostung.
- Zustand 5 ist nicht mehr fahrbereit und benötigt eine teure Restaurierung.
- Zustand 6 gibt es nicht wie im Schulnotensystem.
Auch gibt es ein Plus und Minus mit dem man Tendenzen anzeigen kann. Mit Sternchen können besonders originale Fahrzeuge mit Patina gekennzeichnet werden.
Außerdem überprüft man den Originalzustand, das Fahrzeug und Zubehör muss seiner Zeit entsprechen, LED-Scheinwerfer sind somit tabu, mehr PS jedoch nicht, wenn es die Umbauten schon im Jahr der Zulassung gab.
Das Auto sollte möglichst original sein, die Reifen jedoch natürlich nicht.
Auch kann ein Wertgutachten den Verkauf erleichtern, es kostet je nach Aufwand 150 bis 350 €. Der Wiederbeschaffungswert beschreibt die Kosten die man aufbringen müsste, um nach einem Unfall oder Diebstahl das Fahrzeug wiederzu beschaffen.
Der Wiederherstellungswert sind die Kosten die anfallen, um das Fahrzeug nach einem Unfall wieder in den alten Zustand zu versetzen. Wiederbeschaffungswert und Wiederherstellungswert sind besonders für die Versicherung interessant.
Mögliche Kennzeichenarten
Zur Zulassung benötigt man wie bei anderen Autos auch Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein. Liegt die Zulassungsbescheinigung II (Kfz-Brief) nicht mehr vor so ist nach § 12 zu beantragen, dass diese ausgefertigt wird. Man muss hierfür nachweisen, dass der zukünftige Fahrzeughalter über das entsprechende Fahrzeug verfügen darf. So wird sichergestellt, dass es sich nicht um ein gestohlenes oder unterschlagenes Automobil oder Motorrad handelt.
Beweise können hier alte Rechnungen, Kaufvertrag, Zollpapiere, Erbschaften etc. sein. Gerade bei Fahrzeuge mit viel Hubraum kann man mit steuerlich dank H-Kennzeichen sparen.
Auch gibt es das H-Kennzeichen als Saison-Ausführung, diese haben beispielsweise eine 05-10 auf der Seite die anzeigt, dass man damit zwischen Mai und Oktober fahren darf.
Für Oldtimer kann auch ein normales Saisonkennzeichen genutzt werden. Überwintert werden muss dann in Garage oder auf privaten Stellplatz und man spart das Oldtimergutachten ein.
Ebenso gibt es das H-Kennzeichen auch als Wechselkennzeichen, so kann man dasselbe Kennzeichen abwechselnd für 2 Fahrzeuge nutzen.
Das rote 07-Kennzeichen hingegen wird für Fahrzeuge ab 30 Jahre ausgegeben, wenn man damit Erprobungs-, Bewegungs oder Probefahren für den Verkauf macht oder zu Fahrzeugtreffen, für eine regelmäßige Teilnahmen am Straßenverkehr sind sie nicht gedacht. Man muss auch eine Art Fahrtenbuch führen und hat steuerliche Vorteile, ebenso bei der Versicherung.
Das 07er Kennzeichen lohnt sich wenn das Fahrzeug selten bewegt wird.
Oldtimerversicherungen sind meist günstiger, weil das historische Kulturgut weniger bewegt wird, man geht z.B. von 9.000 Kilometer Jahresfahrleistung aus.
Je höher der Wert desto mehr Sinn macht eine Vollkasko anstelle der Teilkasko-Versicherung. Gefahren werden darf ein Oldtimer von Personen mit gültiger Fahrerlaubnis, manche Versicherungen wie die Allianz sehen ein Mindestalter von 25 beim Fahrer vor, andere nur 18.
Ein Oldtimer sollte besser von Hand gewaschen werden, da häufig das filigrane Blech nicht für eine Waschstraße ausgelegt ist, auch fallen so nötige Reparaturen eher auf.
Außerdem sind ältere Lacke meist anfälliger für Kratzer als moderne. Chrom sollte man zudem besonders pflegen.
Neben der Pflege ist auch regelmäßige Wartung nötig meist mit kürzeren Ölwechselintervallen, auch sollte man dem Rost vorbeugen zur Werterhaltung des Oldtimers.
Die Anschaffung von Ersatzteilen kann bei manchen Oldtimern problematisch sein. Bastler haben gern ein Fahrzeug zum Ausschlachten als Ersatzteillager zur Hand, sie sprechen hier von “NOS”, einem “New Old Stock”. Eine Mitgliedschaft im Oldtimer-Club kann wertvolle Tipps für die Pflege und Umgang mit Oldtimern liefern. Auch werden hier gern gemeinsam Ausfahren organisiert.