Kennzeichen anbringen

Kennzeichen anbringen

Kennzeichen anbringen. Hier müssen einige Dinge beachtet werden.

Kennzeichen anbringen. Hier müssen einige Dinge beachtet werden.

Beim Kennzeichen anbringen am Fahrzeug gibt es in Deutschland einige Regeln zu beachten. So muss das Autokennzeichen so muss das Kennzeichen immer gut lesbar sein.

Es darf maximal mit einem Neigungswinkel von 30° montiert werden. Die Kennzeichen müssen waagerecht in Leserichtung an außen am Fahrzeuge angebracht werden und gut lesbar sowie sauber sein.

Außer bei Kennzeichen für Probe-, Überführungs- und Werkstattfahrten müssen die Kennzeichen fest am Fahrzeug montiert sein.

Nach § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen Absatz (5) müssen Kennzeichen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an der Vorderseite, bei Anhängern und bei Krafträdern die Anbringung an deren Rückseite.

Ein Anbringen mit oder ohne Kennzeichenhalter, direkt am Fahrzeug ist möglich.

Beim Anbringen mit einer Halterung ist ein späteres Austauschen leichter, aber die Schilder können auch leichter verbiegen. Bringt man das Autokennzeichen direkt am Fahrzeug an so sitzt es fester und ein Wechsel des Kennzeichens wird zeitaufwändiger. Eine Befestigung mit Klettband ermöglicht auch schnelles Wechsel, bringt aber die Gefahr des Verbiegens der Schilder mit sich.

Nach § 10 FZV werden die Höhe und Winkel der Kennzeichenbefestigung festgelegt, so darf das vordere Nummernschild in einem Vertikalwinkel von 30 ° gegen die Fahrbahn geneigt sein und der untere Rand des Schildes muss sich mindestens 200 mm über der Fahrbahn befinden.

Das hintere Nummernschild muss mit einer Beleuchtungsanlage ausgestattet sein, dieses Licht darf nicht unmittelbar nach hinten austreten und muss garantieren, dass es bis auf 20 Meter Entfernung gut erkennbar ist. Das Licht darf nicht unmittelbar nach hinten strahlen und der Winkel des Lichteinfalls auf das Kennzeichen darf 82 ° nicht überschreiten. Auch muss die Beleuchtung immer gemeinsam mit den Rückleuchten angehen und weiß bzw. ausreichend farbneutral sein.

Eine Kennzeichenbeleuchtung muss bei allen Fahrzeugen und Anhängern vorhanden sein, nur bei Kleinkrafträder mit Versicherungszeichen und 4-rädrigen Leichtkraftfahrzeugen nicht.

Kennzeichen dürfen nicht überdeckt werden beispielsweise mit einem transparenten Plastikschutz, einer Folie etc. Auch dürfen sie nicht verdeckt sein durch eine Anhängerkupplung, Fahrradträger oder ein Reserverad. Falls doch muss das Kennzeichen am Fahrzeug oder der verdeckenden Ladung wiederholt angebracht werden. Man spricht hier auch von einem Wiederholungskennzeichen für Anhänger etc.

Die Unterscheidungszeichen und Erkennungszeichen werden in schwarz auf weißem Grund mit einem schwarzen Rahmen aufgebracht. Ausnahmen sind hier rote Kennzeichen (Probefahrten, Überführungsfahrten, Werkstattfahrten) und grüne Kennzeichen (steuerbefreite Fahrzeuge).

Bußgelder bei Autokennzeichen-Verstößen

Das Kennzeichen muss jederzeit gut lesbar sein, bereits ein verdrecktes Autokennzeichen kann ein Bußgeld von 5€ nach sich ziehen. So sollte man es auch von Schnee befreien. Funktioniert die Kennzeichen-Beleuchtung nicht werden 10€ fällig und bei fehlendem Kennzeichen sogar 60€ Bußgeld.

Darüber hinaus ist ein Kennzeichen eine amtliche Urkunde, so dass jede Manipulation, Fälschung etc. strafbar ist im Sinne einer Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch.

Kennzeichen vor Blitzern schützen

Wer also vermeintliche “Rasertricks” anwendet und spezielle Sprays verwendet oder Folien aufklebt die das geblitzt werden bei Geschwindigkeitsmessungen verhindern sollen riskiert ein Bussgeld von 65€. Auch verschmutze Kennzeichen sind nicht erlaubt. Sie müssen immer gut lesbar sein. Außerdem haben etliche Tests in diversen TV-Magazinen und Autozeitschriften immer wieder gezeigt, dass derartige Sprays, Folien etc. nicht verhindern, dass das Kennzeichen auf einem Blitzerfoto noch gut zu lesen ist.

Anhänger die kein eigenes Kennzeichen benötigen wie zum Beispiel Anhänger an landwirtschaftlichen Fahrzeugen müssen mit einem Kennzeichen ausgestattet werden, das der Halter des Zugfahrzeuges für seine Zugfahrzeuge verwendet.

Kennzeichen für US-Fahrzeuge und Oldtimer

Wer ein Kennzeichen für ein US-Fahrzeug oder Oldtimer benötigt an dem bauartbedingt kein langes Kennzeichen montiert werden kann hat die Möglichkeit kurze Zahlen und Ziffernkombinationen zu wählen. Also nur 2 bis 3 stellige in Engschrift oder ein kleines zweizeiliges Nummernschild was für Kleinkrafträder üblich ist. Alternativ gibt es noch so genannte Folienkennzeichen die direkt auf das Fahrzeug geklebt werden können. Diese müssen nicht mittig angebracht werden.

Kennzeichenträger

Aus optischen Gründen und um Geräusche des Kennzeichenbleches zu vermeiden werden Kennzeichenträger genutzt. Diese bestehen meist aus Kunstoff und einer Umrandung in unterschiedlichen Designs, wie Chrom, mit Werbeaufschriften, Slogans etc.

So muss man die Kennzeichentafeln auch nicht durchbohren. Die Kennzeichenträger wiegen ca. 0,2 kg, ihr Rahmen kann jedoch die Lesbarkeit durch die Kennzeichenbeleuchtung etwas verschlechtern. Man kann die Autokennzeichen dann durch ein einfaches Einklicken in den Rahmen befestigen. Dieser wiederum wird mit der Karosserie bzw. speziellen Haltestücken am Fahrzeug verschraubt.

In Frankreich werden Folien direkt auf die Karosserie oder den Stoßfänger geklebt und vermindern so die Masse, auch markieren sie ein Fahrzeug dauerhaft und sind fälschungssicherer.

Ursprünglich wurden Kennzeichen eingeführt, um Fahrerflucht zu vermeiden.

7 Replies to “Kennzeichen anbringen”

  1. frage muss ein kenzeichen mit schrauben befestigt sein oder reicht es mit magneten die auch beim tüv durchgegangen sind ??? kann mir da jemand auskunft geben .. mfg

  2. ich habe meine kennzeichen mit guten mangneten befestigt und auch so über tüv bekommen jetzt möcht zulassungsstelle dass ich dies endern gibt es ein gestz in den das verboten ist es mit magneten zu befestigen hinten haben sie nichts gesagt da ist auch magnet ,,nur vorne gefällt denen nicht ..??mfg

    1. Nach § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen Absatz (5) müssen Kennzeichen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an der Vorderseite, bei Anhängern und bei Krafträdern die Anbringung an deren Rückseite.

    1. Nach § 10 FZV werden die Höhe und Winkel der Kennzeichenbefestigung festgelegt, so darf das vordere Nummernschild in einem Vertikalwinkel von 30 ° gegen die Fahrbahn geneigt sein und der untere Rand des Schildes muss sich mindestens 200 mm über der Fahrbahn befinden.

      Bezüglich der Position links, rechts oder mittig gibt es keine Bestimmungen.

  3. Ist es bei einem US-Oldtimer erlaubt, nur hinten das vorgeschriebene H-Kennzeichen anzubringen und vorne das originale US-Kennzeichen zu belassen? Danke

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