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Kennzeichen anbringen

Kennzeichen anbringen. Hier müssen einige Dinge beachtet werden.
Kennzeichen anbringen. Hier müssen einige Dinge beachtet werden.

Ein Autokennzeichen muss in Deutschland fest am Fahrzeug angebracht, gut lesbar und korrekt ausgerichtet sein. Es darf weder verdeckt noch verschmutzt sein und benötigt hinten eine vorschriftsmäßige Kennzeichenbeleuchtung. Ob das Nummernschild verschraubt oder mit einem Kennzeichenhalter befestigt wird, ist grundsätzlich zweitrangig – entscheidend sind ein sicherer Halt und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Die maßgeblichen Anforderungen stehen heute in § 12 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Wer ein Kennzeichen selbst montiert, sollte insbesondere auf Position, Neigung, Sichtbarkeit und Beleuchtung achten.

Wo müssen die Kennzeichen angebracht werden?

Bei einem normalen Kraftfahrzeug müssen Kennzeichen an der Vorder- und Rückseite vorhanden und fest angebracht sein. Für bestimmte Fahrzeugarten gelten abweichende Regeln:

  • Bei Krafträdern befindet sich das Kennzeichen an der Rückseite.
  • Anhänger führen ihr Kennzeichen ebenfalls hinten.
  • Für bestimmte einachsige Zugmaschinen genügt ein Kennzeichen an der Vorderseite.
  • Für einzelne zulassungsfreie Anhänger gelten besondere Vorschriften.

Das Schild muss von außen erkennbar und in Leserichtung angebracht sein. Es darf während der Fahrt nicht verrutschen, sich lösen oder so stark schwingen, dass es zeitweise unlesbar wird.

Kennzeichen waagerecht und gut sichtbar montieren

Das Nummernschild sollte grundsätzlich waagerecht angebracht werden. Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein. Sein unterer Rand muss sich mindestens 200 Millimeter über der Fahrbahn befinden und darf die vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern.

Das vordere und das hintere Kennzeichen müssen innerhalb eines Winkelbereichs von jeweils 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse aus mindestens 20 Metern Entfernung lesbar bleiben. Eine stark seitlich versetzte, eingedrehte oder ungewöhnlich geneigte Montage kann daher unzulässig sein.

Bei Unsicherheiten – beispielsweise nach einem Umbau oder bei einer seitlichen Kennzeichenhalterung – sollte die geplante Befestigung vorab mit einer Prüforganisation oder der Zulassungsbehörde abgestimmt werden.

Kennzeichenhalter oder direkte Verschraubung?

Ein Kennzeichen kann mit einem passenden Halter oder direkt an der vorgesehenen Stelle des Fahrzeugs befestigt werden. Beide Lösungen haben Vor- und Nachteile.

Kennzeichenhalter

Ein Kennzeichenhalter erleichtert den Wechsel des Schildes und vermeidet Bohrungen im Kennzeichen. Üblicherweise wird der Grundrahmen am Fahrzeug verschraubt und das Schild anschließend eingesetzt oder eingeklickt.

Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Der Halter muss zum Fahrzeug und zur Größe des Kennzeichens passen.
  • Das Schild muss zuverlässig einrasten und gegen Verlust gesichert sein.
  • Der Rahmen darf keine Zeichen, Plaketten oder den schwarzen Rand verdecken.
  • Die Kennzeichenbeleuchtung darf durch den Halter nicht beeinträchtigt werden.
  • Klappergeräusche lassen sich gegebenenfalls mit einer geeigneten, dünnen Unterlage vermeiden.

Werbeaufdrucke oder dekorative Elemente am Halter sind nur unproblematisch, solange sie die Erkennbarkeit des amtlichen Kennzeichens nicht beeinträchtigen.

Direkte Befestigung mit Schrauben

Bei der direkten Montage sitzt das Kennzeichen häufig besonders fest. Die Schrauben sollten so gesetzt werden, dass Buchstaben, Ziffern, Plaketten und der schwarze Rand nicht beschädigt oder verdeckt werden.

Geeignete Abdeckkappen schützen die Schraubenköpfe und sorgen für eine saubere Optik. Dabei dürfen verschiedenfarbige Kappen nicht so angeordnet werden, dass Zeichen verändert oder zusätzliche Zeichen vorgetäuscht werden.

Vor dem Bohren sollte geprüft werden, wo sich hinter der Befestigungsfläche Kabel, Sensoren oder andere Fahrzeugteile befinden. Außerdem muss das Schild so montiert werden, dass keine scharfen Kanten hervorstehen.

Klett-, Klebe- und andere Befestigungen

Klett- oder Klebesysteme können ein Kennzeichen optisch unauffällig befestigen. Sie müssen jedoch dauerhaft für einen festen und sicheren Halt sorgen. Material, Klebefläche, Temperatur, Feuchtigkeit und Fahrzeugwäsche können die Verbindung beeinflussen.

Wer ein solches System verwenden möchte, sollte auf dessen Eignung für Kennzeichen und den Straßenverkehr achten. Bei Zweifeln ist ein herkömmlicher Kennzeichenhalter oder eine Verschraubung die sicherere Wahl. Eine nur lose oder leicht abnehmbare Befestigung erfüllt die Anforderung einer festen Anbringung möglicherweise nicht.

Kennzeichen dürfen nicht verdeckt werden

Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verschmutzt oder verdeckt sein. Zusätzliche Abdeckungen aus Glas, durchsichtige Kunststoffhauben, Folien und ähnliche Materialien sind nicht erlaubt – auch dann nicht, wenn das Kennzeichen darunter mit bloßem Auge noch lesbar erscheint.

Vor jeder Fahrt sollte kontrolliert werden, ob das Kennzeichen frei sichtbar ist. Typische Ursachen für eine unzulässige Verdeckung sind:

  • Schnee, Eis, Schlamm oder starker Straßenschmutz
  • Fahrradträger und andere Ladungsträger
  • transportierte Fahrräder oder Gepäckstücke
  • Reserveräder und nachträglich montierte Fahrzeugteile
  • ungeeignete Kennzeichenhalter mit zu breitem Rahmen

Eine Anhängerkupplung allein führt nicht automatisch zu einem Verstoß. Entscheidend ist, ob das Kennzeichen tatsächlich teilweise oder vollständig verdeckt wird.

Wiederholungskennzeichen am Fahrradträger

Wird das hintere Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder die darauf transportierte Ladung verdeckt, muss das Kennzeichen am Fahrzeug oder am Ladungsträger wiederholt werden. Ein solches Wiederholungskennzeichen trägt dieselbe Zeichenkombination wie das Fahrzeugkennzeichen. Es erhält grundsätzlich keine zusätzliche Stempelplakette.

Das Wiederholungskennzeichen muss ebenfalls gut sichtbar angebracht sein. Bei einem entsprechenden Träger sind außerdem die vorgeschriebene Beleuchtung und die notwendigen Rückleuchten zu beachten.

Kennzeichenbeleuchtung am Fahrzeug

Das hintere Kennzeichen benötigt eine vorschriftsmäßige Kennzeichenbeleuchtung. Diese muss bauartgenehmigt, richtig angebracht und betriebsbereit sein. Sie soll das Nummernschild ausreichend und möglichst gleichmäßig beleuchten, ohne andere Verkehrsteilnehmer durch unmittelbar nach hinten austretendes Licht zu blenden.

Beim Einschalten der vorgeschriebenen Fahrzeugbeleuchtung muss auch die Kennzeichenbeleuchtung funktionieren. Deshalb sollte man regelmäßig kontrollieren, ob:

  • alle Leuchtmittel funktionieren,
  • die Abdeckungen sauber und unbeschädigt sind,
  • der Kennzeichenhalter keinen Teil der Leuchten verdeckt und
  • das gesamte Kennzeichen ausreichend ausgeleuchtet wird.

Nach dem Einbau eines anderen Halters oder eines kürzeren Kennzeichens ist eine erneute Kontrolle sinnvoll.

Gestaltung und Farbe der Kennzeichen

Reguläre deutsche Kennzeichen zeigen schwarze Schrift auf einem weißen, schwarz gerandeten und reflektierenden Kennzeichenschild. Form, Abmessungen und Schrift sind gesetzlich vorgegeben. Das Schild muss den vorgeschriebenen technischen Anforderungen entsprechen und das entsprechende Prüfzeichen tragen.

Abweichende Farben gibt es bei bestimmten Kennzeichenarten. Dazu gehören die roten Kennzeichen, die unter den jeweils geltenden Voraussetzungen beispielsweise für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten verwendet werden können. Grüne Kennzeichen sind für bestimmte steuerbefreite Fahrzeuge vorgesehen.

Die Farbe eines Kennzeichens allein sagt jedoch nicht aus, welche konkrete Fahrt erlaubt ist. Dafür sind die jeweilige Zuteilung und die gesetzlichen Voraussetzungen entscheidend.

Bußgelder bei Verstößen rund ums Autokennzeichen

Wer ein Fahrzeug mit einem nicht vorschriftsmäßig angebrachten, verdeckten oder fehlenden Kennzeichen in Betrieb nimmt, muss mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld rechnen. Die konkrete Folge richtet sich nach Art und Umständen des Verstoßes.

Schon ein durch Schnee oder Schmutz nicht mehr lesbares Kennzeichen kann beanstandet werden. Auch eine defekte Kennzeichenbeleuchtung sollte deshalb möglichst sofort repariert werden. Das Fahren ohne das vorgeschriebene Kennzeichen wird deutlich strenger geahndet als ein einfacher Befestigungsfehler.

Eine Übersicht bietet der Beitrag zum Bußgeldkatalog für Autokennzeichen. Da sich Tatbestände und Beträge ändern können, ist bei einem konkreten Fall die jeweils aktuelle Fassung des Bußgeldkatalogs maßgeblich.

Kennzeichen vor Blitzern „schützen“: keine gute Idee

Sprays, reflektierende Folien, Kunststoffabdeckungen und ähnliche angebliche „Blitzerschutz“-Produkte sind keine zulässige Lösung. Nach § 12 FZV dürfen Kennzeichen nicht mit Glas, Folien oder vergleichbaren Abdeckungen versehen werden. Zudem funktionieren derartige Produkte bei modernen Mess- und Bildsystemen nicht zuverlässig.

Wer ein amtliches Kennzeichen in rechtswidriger Absicht verändert, verdeckt oder in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt, riskiert nicht nur ein Bußgeld. Je nach Vorgehensweise und Zweck kann auch der Straftatbestand des Kennzeichenmissbrauchs nach § 22 Straßenverkehrsgesetz in Betracht kommen.

Weitere Informationen enthält der Bußgeldkatalog zu Kennzeichenverstößen. Auf Manipulationen am Schild, an den Plaketten oder an der Befestigung sollte vollständig verzichtet werden.

Wiederholungskennzeichen für zulassungsfreie Anhänger

Bestimmte Anhänger sind von der regulären Zulassungspflicht ausgenommen und benötigen kein eigenes zugeteiltes Kennzeichen. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, müssen sie an der Rückseite ein Kennzeichen führen, das der Halter für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf.

Dieses Kennzeichen wird nicht abgestempelt. Ob ein konkreter Anhänger unter die Ausnahmeregelung fällt, sollte vor der ersten Fahrt anhand seiner Verwendung und Fahrzeugart geprüft werden. Die Regel gilt nicht pauschal für jeden landwirtschaftlich eingesetzten Anhänger.

Kennzeichen für US-Fahrzeuge und Oldtimer

Bei Importfahrzeugen und Oldtimern reicht die vorhandene Anbringungsstelle manchmal nicht für ein normales einzeiliges Kennzeichen aus. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der Halter Anspruch auf ein besonders kurzes Kennzeichen oder eine beliebig gewählte Schildform hat.

Je nach Fahrzeug und verfügbarem Platz kommen unter anderem folgende Lösungen in Betracht:

  • ein kürzeres einzeiliges Kennzeichen mit einer geeigneten Zeichenkombination,
  • ein zweizeiliges Kennzeichen,
  • Engschrift, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, oder
  • eine behördlich genehmigte Ausnahme, wenn eine vorschriftsmäßige Anbringung andernfalls nicht möglich ist.

Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für gesetzlich bestimmte Fahrzeugarten zulässig. Auch ein Folienkennzeichen darf nicht eigenmächtig als Ersatz für ein normales amtliches Kennzeichenschild aufgeklebt werden. Eine abweichende Lösung muss von der zuständigen Behörde akzeptiert und den geltenden technischen Vorgaben entsprechend ausgeführt werden.

Vor Umbauten am Fahrzeug sollten Halter zunächst mit der Zulassungsbehörde und gegebenenfalls einer Prüforganisation klären, welche Kennzeichengröße genehmigungsfähig ist. Die Behörde kann verlangen, dass eine zumutbare Anpassung der Anbringungsstelle vorgenommen wird.

Checkliste: Kennzeichen richtig montieren

Vor der ersten Fahrt empfiehlt sich folgende Kontrolle:

  • Sitzt das Kennzeichen fest und kann es sich nicht lösen?
  • Ist es waagerecht und in Leserichtung angebracht?
  • Sind Buchstaben, Ziffern, Plaketten und Rand vollständig sichtbar?
  • Bleibt das Schild aus den vorgeschriebenen Blickwinkeln lesbar?
  • Wird das hintere Kennzeichen ausreichend beleuchtet?
  • Verdeckt weder der Halter noch ein Fahrzeugteil das Schild?
  • Ist bei einem verdeckenden Fahrradträger ein Wiederholungskennzeichen vorhanden?
  • Ist das Kennzeichen sauber und frei von Schnee oder Eis?

Wer diese Punkte beachtet, kann das Kennzeichen mit einem geeigneten Halter oder durch direkte Verschraubung sicher und vorschriftsmäßig am Fahrzeug anbringen.

7 Kommentare

Hast du einen Hinweis oder eine Erfahrung? Teile sie mit anderen.

  1. hell 18. September 2018

    frage muss ein kenzeichen mit schrauben befestigt sein oder reicht es mit magneten die auch beim tüv durchgegangen sind ??? kann mir da jemand auskunft geben .. mfg

  2. hell 18. September 2018

    ich habe meine kennzeichen mit guten mangneten befestigt und auch so über tüv bekommen jetzt möcht zulassungsstelle dass ich dies endern gibt es ein gestz in den das verboten ist es mit magneten zu befestigen hinten haben sie nichts gesagt da ist auch magnet ,,nur vorne gefällt denen nicht ..??mfg

  3. sirtir 18. September 2018

    Nach § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen Absatz (5) müssen Kennzeichen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an der Vorderseite, bei Anhängern und bei Krafträdern die Anbringung an deren Rückseite.

  4. Timo 20. Dezember 2018

    Gibt es eine Vorschrift die Besagt das ein Kennzeichen Vorne Links oder Rechts befestigt sein muss wenn es nicht Mittig montiert wird?

  5. sirtir 20. Dezember 2018

    Nach § 10 FZV werden die Höhe und Winkel der Kennzeichenbefestigung festgelegt, so darf das vordere Nummernschild in einem Vertikalwinkel von 30 ° gegen die Fahrbahn geneigt sein und der untere Rand des Schildes muss sich mindestens 200 mm über der Fahrbahn befinden.

    Bezüglich der Position links, rechts oder mittig gibt es keine Bestimmungen.

  6. D.p. 24. Dezember 2018

    Siehe Alfa Romeo.
    Die haben das Kennzeichen immer rechts.

  7. Bernd Kohl 18. Oktober 2019

    Ist es bei einem US-Oldtimer erlaubt, nur hinten das vorgeschriebene H-Kennzeichen anzubringen und vorne das originale US-Kennzeichen zu belassen? Danke

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