Gebrauchtwagenkauf

Gebrauchtwagenkauf

Gebrauchtwagenkauf, worauf man achten sollte.

Gebrauchtwagenkauf, worauf man achten sollte.

Wer einen Gebrauchtwagen kaufen möchte sollte einige Dinge beachten, damit das vermeintliche Schnäppchen nicht zum kostspieligem Reinfall wird.

Zu Beginn stellt sich erst einmal die Frage nach dem Fahrzeugmodell, hier ist auch die Frage ob das Budget für den Traumwagen reicht oder man nicht doch eher ein Auto kauft, dass gerade den aktuellen individuellen Bedürfnissen entspricht.

Man sollte sich allerdings nie von einem günstigen Preis blenden lassen, meist hat es einen bestimmten Grund wenn ein Wagen bzw. ein bestimmtes Modell gerade sehr günstig am Markt zu haben sind.

Welcher Gebrauchtwagen passt zu mir?

Die Frage ist abhängig von vielen Faktoren, so eignet sich ein 3 türiges Auto kaum für eine Familie mit 3 Kindern ist aber für einen Single der in der Stadt wohnt sicher ideal für den täglichen Gebrauch, auch die Frage der Unterhaltskosten für ein Auto sollte man nicht außer auch lassen, neben dem Verbrauch des Autos spielen hier auch die Kosten für die Versicherung eine große Rolle. Es gibt einige Automodelle die sich besonders günstig versichern lassen, wohingegen einige Autos, da sie beispielsweise gern geklaut werden oder statistisch gesehen häufig in Unfälle verwickelt sind, eher teurer in der Versicherung sind. Auch Faktoren wie Extras und natürlich die Frage sind nur individuell zu beantworten. Außerdem gibt es Autos die in Pannenstatistiken weit oben stehen, so macht es wenig Sinn, ein Auto günstig zu kaufen, wenn bekannt ist, dass es sehr reparaturanfällig ist.

Sicherlich hat jeder schon mal Horrorgeschichten gehört in denen ein Bekannter ein Auto günstig privat gekauft hat und nachdem er kaum vom Hof damit gefahren ist, hat sich rausgestellt, dass es ein absoluter Fehlkauf war, da der Wagen nicht mehr lief, ein Unfallwagen war etc. Jedoch ist man heute etwas mehr auf der sicheren Seite da auch ein privater Verkäufer zum Beispiel einen Unfall beim Kaufvertrag nicht verschweigen darf. Tut er dieses doch so kann man Schadensersatzansprüche stellen und den Kaufpreis zurückfordern. Um aber solche Fälle zu vermeiden die unter Umständen erst durch einen Anwalt geklärt werden können sollte man einige Dinge beim Gebrauchtwagenkauf beachten:

  • ist das Fahrzeugmodell bekannt für Fehleranfälligkeit
  • ist das Auto günstig im Unterhalt
  • am besten einen Fachmann mit zum Besichtigungstermin nehmen oder den Wagen kurz bei einer Werkstatt oder der Dekra vorführen lassen für einen technischen Check, hat der Verkäufer nichts zu verbergen, willigt er sicher ein und sie können böse Überraschungen wie beispielsweise fällige teure Reparaturen vermeiden
  • machen sie auf jeden Fall eine Probefahrt, hören sie merkwürdige unnatürliche Geräusche bei der Fahrt?
  • weist der Wagen starke Gebrauchsspuren auf? Passt der Kilometerstand zum Zustand des Wagens? Sehr abgewetzte Gummis auf den Kupplungspedalen sind meist ein Hinweis auf eine hohe Laufleistung  die eventuell nicht zum Tachostand passen kann, wenn dieser manipuliert wurde
  • kaufen sie ein Auto beim Gebrauchtwagenhändler kostet es in der Regel etwas mehr als privat, man hat hier aber dafür eine Gebrauchtwagengarantie
  • kaufen sie privat können sie mit Verhandlungsgeschick einen VB-Preis etwas runterhandeln, hat der Wagen Schönheitsfehler, wie Dellen, Macken kann man den Preis etwas runterhandeln bzw. versuchen den Preis etwas runterzudrücken um die Summe die eine Reparatur kosten würde

Hat man einen Besichtigungstermin ausgemacht gilt grundsätzlich, gehen sie entspannt ran, niemand zwingt sie zum Kauf, also bleiben sie objektiv, großes Interesse sollten sie sich auch nicht anmerken lassen, so kann man eventuell noch den Preis etwas drücken. Auch für die Besichtigung des Autos sollte man einige Dinge beachten:

  • Überprüfen sie die Angaben im Fahrzeugbrief mit dem Fahrzeug vor Ort, stimmen die Daten? Wurde Tuning oder ähnliches durchgeführt und auch ordnungsgemäß eingetragen?
  • Wichtig kann auch ein gepflegte Serviceheft des Autoshauses sein oder zumindestens Rechnungen und Belege über Wartungen, Inspektionen, Reparaturen, Autoteiletausch, wann wurden letztes Mal die Bremsbelege und Bremsscheiben gewechselt, Ölwechsel, etc.
  • Bis wann hat das Auto noch TÜV und eine gültige Abgas-Untersuchung (AU)
  • Lassen sie sich vom Verkäufer bestätigen, spätestens im Kaufvertrag, dass der Wagen unfallfrei ist und das der Tachostand mit der gelaufene Kilometerzahl übereinstimmt und nicht eine Tachojustierung durchgeführt wurde, also der Tacho zurückgedreht wurde
  • Ist der Wagen rostfrei an tragenden Teilen, Unterboden, Bremsleitungen?
  • sieht man Farbunterschiede am Lack, dann wurde vermutlich eine Reparatur unfachmännisch durchgeführt bzw. wird ein Unfall kaschiert oder verschwiegen
  • verliert der Wagen Öl oder Bremssflüssigkeit? Sieht man Öl im Kühlwasser, dann hat der Wagen vermutlich einen Zylinderkopfdichtungsschaden
  • Haben die Autoreifen noch ausreichend Profil, sind die Reifen ungleichmässig abgenutzt, hat der Wagen schlecht ausgewuchtet Reifen oder gar einen Schaden an der Achsgeometrie bzw. der Spur
  • Funktioniert die Elektrik einwandfrei? Lichtanlage, Fensterheber etc. testen
  • Merkt man bei der Probefahrt Vibrationen am Lenkrad liegen Probleme mit der Spur oder unausgewuchtet Reifen vor, zieht der Wagen zur einer Seite, hat das Lenkrad zuviel Spiel, ist die Kupplung abgenutzt zu weich, rutsch durch, macht das Getriebe Geräusche beim schalten, reagieren die Bremsen gut spätestens auf dem halben Pedalweg, ein Bremstest auf unbefahrener Strecke kann zeigen, ob die Bremsen gut reagieren bzw. der Wagen zu einer Seite zieht, spricht die Handbremse gut an, hören sie merkwürdige Geräusche während der Fahrt?
  • die Probefahrt sollten sie auf jeden Fall machen, aber nur wenn das Fahrzeug korrekt angemeldet ist, wenn der Wagen abgemeldet ist oder stillgelegt darf man ihn nicht auf öffentlichen Strassen fahren, sonst kann es bei einem Unfall durch Schadensersatzforderungen teuer werden, auch bei einer Polizeikontrolle drohen Strafgelder
  • Die Probefahrt unbedingt mit einem kalten Motor beginnen, er sollte sofort anspringen und ruhig laufen
  • Läuft an der Batterie etwas aus?
  • Sieht man Spaltmasse an den Türen, Motorhaube, etc.? Geht man an den Türen etc. mit einem Magneten entlang und er bleibt nicht hängen, dann wurde hier reichlich gespachtelt

Das Internet eignet sich hervorragend um einen günstigen Gebrauchtwagen zu finden, man kann hier in Ruhe stöbern, sortieren, vergleichen etc. Sie können bequem nach verschiedenen Marken, Modellen, Ausstattungsmerkmalen, Kilometerstand, Leistung in kW oder PS, Baujahr, Motorart etc. suchen. Neben dem Autohändler vor Ort oder Zeitungsannoncen also eine gute Möglichkeit den richtigen Gebrauchten für sich zu finden. Man sollte jedoch darauf achten auf seriösen Seiten zu suchen. Seiten die als sicher und seriös für den Autokauf gelten sind:

autoscout24.de

mobile.de

Lassen sie sich nicht von schönen Fotos blenden, sieht man auf den Fotos eventuell Schäden oder werden welche verschwiegen in dem nicht alle Seiten des Autos zu sehen sind? Wenn sie einen Termin zur Besichtigung machen nehmen sie ein Ausdruck des Angebotes als Beweismittel mit. Wenn sie mit dem Anbieter telefonieren merkt man meist schnell, ob es wirklich ein privater Verkäufer ist oder doch ein verkappter Händler, werden sie gefragt wegen welchen Auto sie anrufen, kann man von ausgehen es doch mit einem Händler zu tun zu haben. Auf keinen Fall bereits Geld überweisen oder per E-Mail einem Kauf zustimmen ohne Besichtigung und Probefahrt.

Suchen sie einen Muster Kaufvertrag für den Autokauf können sie hier fündig werden.

Wenn sie ermitteln möchten wieviel ihr gebrauchtes Auto wert ist können sie hier den Wert des Fahrzeugs ermitteln.

Kaufen sie einen Gebrauchtwagen vom Händler so:

  • haben sie wenn sie einen Wagen mit Mängeln gekauft haben die Wahl zwischen einer Ersatzlieferung und Mängelbeseitigung, der Verkäufer darf 2 Mal versuchen den Mangel zu beheben, eine Ersatzlieferung ist danach ausgeschlossen und sie haben die Wahl, ob sie ihr Geld zurückhaben möchten oder eine Preisminderung einfordern
  • ob ein Mangel vorliegt oder es nur normaler Verschleiß ist kann ein Sachverständiger entscheiden, wenn das Fahrzeug nicht die vertragsgemäße Beschaffenheit hat, spricht man von einem Mangel, Verschleiß sollte man nur hinnehmen soweit er üblich für das Fahrzeugmodell, sein Alter und die Laufleistung ist
  • 6 Monate nach Kauf müssen sie den Mangel nicht beweisen, hier ist der Verkäufer in der Beweispflicht zu zeigen, dass der Mangel noch nicht beim Kauf vorlag
  • tritt ein Mangel auf und der Händler ist insolvent gegangen können sie leider keine Ansprüche mehr geltend machen

Kaufen sie einen Jahreswagen statt eines Neuwagens können sie auch sehr gut sparen, da die Autos in der Regel im ersten Jahr bereits je nach Modell und Marke zwischen 24% bis zu 60% ihres Wertes verlieren können. Man hat es hier mit fast neuen, kaum gebrauchten und meist nicht viel gefahren Autos zu tun, auch erste Kinderkrankheiten sollten bis dahin bekannt sein bzw. ausgemerzt worden sein. Beim Kauf eines Jahreswagen sollten keine gravierenden Mängel am Fahrzeug vorliegen, achten sie auf ein gepflegtes Scheckheft, den Kilometerstand, eventuelle Schäden am Lack, Gebrauchsspuren im Innenraum, den Polstern, Ledersitzen, Gummierungen der Armaturen etc.

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