E-Scooter
E-Scooter dürfen offiziell auf öffentlichen Wegen fahren seit dem 15.6.2019. Allerdings liegt die gesetzliche erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei 20 km/h. Eine Helmpflicht entfällt dadurch. Die PLEV (Personal Light Electric Vehicles) gehören zur Radwegbenutzungspflicht, wo auch E-Bikes unterwegs sind die 25 km/h schnell fahren dürfen.
Das Mindestalter zum Führen liegt bei 14 Jahren. Außerdem sind Licht, Blinker und Klingel vorgeschrieben sowie direkte Lenkung durch Lenker und 2 voneinander unabhängige Bremsen, Hoverboards und E-Skateboards gehören somit nicht dazu.
Die Leistungsgrenze liegt bei 500 Watt, bei selbstbalancierenden Fahrzeugen auch 1200 Watt. Gekennzeichnet werden sie durch ein Klebeschild mit 6,5 cm Höhe und 5,3 cm Breite.
Ein Hologramm auf der Plakette dient der Fälschungssicherheit.
Auch “E-Scooter frei-“Schilder sollen wie “Fahrräder frei”-Schilder bestimmte Wege zur Nutzung freigeben.
Durch die strengen Auflagen sind E-Scooter zulassungspflichtig anders als Hoverboards, Monowheels oder E-Skateboards die nicht auf öffentlichen Wegen genutzt werden dürfen.
Für einen E-Scooter wird eine Allgemeine Betriebserlaubnis benötigt oder eine Einzelbetriebserlaubnis, auch besteht eine Versicherungspflicht, so muss man für einen Scooter eine KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen.
Die Kosten für eine Versicherung liegen etwa wie bei Mofas um die 40 € für ein Jahr, abhängig von der Versicherung für Fahrer ab 23 Jahren, jüngere Fahrer zahlen in der Regel mehr aufgrund von höherem Unfallrisiko.
Fahrzeuge mit Motor die schneller als 6 km/h fahren werden nicht von der Privathaftpflicht (PHV) versichert durch die “Benzinklausel” sind sie vom Deckungsschutz ausgenommen. Unfälle ohne Versicherung zahlt man daher aus eigener Tasche. Fahrzeuge mit Motor gelten als Kraftfahrzeuge. Fährt ein E-Scooter schneller als 20 km/h so darf er nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden.
Eine Versicherungsplakette wird benötigt um auf öffentlichen Wegen zu fahren
Als Kennzeichen kommt eine selbstklebende Versicherungsplakette zum Einsatz, ohne diese darf man einen elektrischen Tretroller nicht auf einer öffentlichen Straße oder öffentlichen Platz nutzen. Die Versicherungsplakette bekommt man bei dem KFZ-Versicherer, auch können von Händlern schon Fahrzeuge mit einer solchen Versicherungsplakette verkauft werden.
Ohne eine Plakette riskiert man Bußgelder und es besteht kein Versicherungsschutz, bei einem Unfall muss man also selbst für die Kosten aufkommen die enstehen beim Unfallgegner. Möchte man den Scooter gegen Diebstahl versichern so benötigt man eine Kaskoversicherung.
Man benötigt eine eigene KFZ-Versicherung für den E-Scooter, da es ein eigenes Fahrzeug ist, man kann ich also nicht mit einer schon bestehenden KFZ-Versicherung mitversichern. E-Scooter fahren ohne eigenen Kraftaufwand, daher nützt hier eine private Haftpflichtversicherung nicht, man braucht eine eigene Versicherung.
Bei einem E-Bike oder Pedelec tritt man selbst noch mit in die Pedale, so wird hier die eigene Versicherung nicht benötigt. Der E-Scooter ist eine elektrische Variante des Tretrollers. Mit einem E-Roller hingegen bezeichnet man die elektrische Variante von normalen Motorrollern die entrechend auch deutlich schneller als 20 km/h fahren können und auch ein eigenes Versicherungszeichen tragen müssen.
Der Versicherungsschutz gilt auch beim Verleihen von E-Scootern, der Halter muss eine Haftpflicht abschließen die bei verursachten Unfällen für Schäden aufkommt. Möchte man den versicherten Scooter mit in den Urlaub nehmen so sollte man eine Grüne Versicherungskarte beantragten, auch in Bussen oder im Zug kann man den E-Scooter mitnehmen sofern es erlaubt ist.
Wurde man angefahren von einem E-Scooter kann man unter dem dem Zentralruf der Autoversicherer herausfinden wo der Fahrer versichert ist unter der Telefonnummer 0800-2502600 oder hier online.
Entsprechend der Fahrzeug-Zulassungsverordnung müssen Versicherungskennzeichen getragen werden von 2- oder 3- rädrigen Kleinkrafträdern, 4-rädrigen Kleinkrafträdern, motorisierten Krankenfahrstühlen sowie Elektrokleinsfahrzeugen (wie E-Scootern).
Unterschiede zwischen Pedelecs, S-Pedelecs und E-Scooter
Pedelec | s-Pedelec | E-Scooter | |
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Höchstgeschwindigkeit | 25 km/h | 45 km/h | 20 km/h |
Fahrzeugart | Fahrrad | Kleinkraftrad | Elektro-Kleinstfahrzeug |
Motorleistung | maximal 250 Watt | maximal 500 Watt | maximal 500 Watt |
Betriebserlaubnis notwendig | Nein | Ja | Ja |
Helmpflicht | Nein | Ja | Nein |
Kennzeichenpflicht | Nein | Ja (Versicherungskennzeichen) | Ja (Versicherungsplakette) |
Altersbeschränkung | Nein | Ja (mindestens 16 Jahre) | Ja (mindestens 14 Jahre) |
Fahrzeugscheinpflicht | Nein | Ja (Klasse AM) | Nein |
Versicherungspflicht | Nein | Ja | Ja |
Welche Versicherung kommt für Schäden Dritter auf | Private Haftpflicht | KFZ-Haftplficht | KFZ-Haftplficht |
Welche Versicherung zahlt bei Diebstahl | Hausrat | Kasko | Kasko |