Führerschein für Automatik-PKW

Führerschein für Automatik-PKW

Bis zum 01.04.2021 galt, wer den Führerschein auf einem Automatik-PKW gemacht hat konnte in Folge nur Autos mit Automatikgetriebe fahren. 

Unter bestimmten Bedingungen darf man nun auch Autos mit Schaltgetriebe führen. Möglich ist dieses durch eine Anpassung auf Initiative des Bundesverkehrsministeriums BMVI mit der künftig auch die Elektromobilität gefördert werden soll.

So können Automatik-Führerscheinbesitzer nun nach einer praktischen Grundausbildung und mindestens 10 zusätzlichen 45-minütigen Fahrstunden an einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe und einer erfolgreichen abschließenden 15-mintügen Testfahrt auch Schalt-PKW fahren.

Dafür wird die Schlüsselzahl 197 auf dem Führerschein vermerkt. Wer also “nur” einen Automatik-Führerschein erworben hat, kann mit zusätzlichen Fahrstunden die weitverbreiteten Schalt-PKW fahren. Für andere Führerscheinklassen gilt weiterhin eine separate Prüfung.

Wer jedoch aufgrund von medizinischen Gründen, körperlicher Einschränkung, Behinderung nicht Schaltgetriebe fahren darf, darf es weiterhin auch nicht.

Deutschland zieht mit dieser Regelung nach, denn in der EU gilt diese Regelung schon seit Jahren. Auch sollen Automatik-Schaltungen die bei Elektroautos eingesetzt werden so gefördert werden.

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