Vorfahrtsregeln

Vorfahrtsregeln

Bei diesem Schild muss man die Vorfahrt achten und gewähren. es handelt sich um ein negatives Verkehrszeichen.

Bei diesem Schild muss man die Vorfahrt achten und gewähren. es handelt sich um ein negatives Verkehrszeichen mit Wartepflicht.

Neben Ampelanlagen regeln Vorfahrtsschilder und die Regelung “Rechts-vor-Links” die Vorfahrt auf den Straßen. Werden Vorfahrtsregeln beachtet so drohen Unfälle und Bußgelder.

So gilt an Kreuzungen und Einmündungen die Regel “rechts vor links“, wer also von der rechten Seite kommt hat Vorfahrt. Eine Kreuzung wird dadurch gekennzeichnet, dass sich mindestens 2 Straßen hier überschneiden. Bei der Einmündung führt mindestens eine Straße in eine andere.

Kommen zeitgleich Fahrzeuge von allen Richtungen an die Kreuzung heran, so dass jeder einen zur seiner rechten Seite hat muss einer auf sein Vorfahrtsrecht verzichten und macht dieses mit einem Handzeichen demjenigen links von sich kenntlich. Dann kann nach diesem der von ihm linke fahren, da er keinen mehr rechts hat und so weiter. In dem Fall hat derjenige der zuerst auf sein Vorfahrtsrecht verzichtet hat als letzter Vorfahrt, nämlich dann wenn er rechts keinen mehr hat dem er Vorfahrt gewähren müsste.

Im Kreisverkehr haben die im Kreisverkehr fahrenden Fahrzeuge Vorfahrt. Der Einfahrende muss die Vorfahrt achten. Für die Ausfahrt wird mit dem rechten Blinker signalisiert, dass man den Kreisverkehr verlässt, daher blinkt man auch nicht beim Reinfahren in den Kreisverkehr. Bleibt dieser nämlich versehentlich an so könnte man an der nächsten Einfahrt in den Kreisverkehr denken, dass man diesen bereits wieder verlassen möchte, obwohl man eventuell noch weiter fahren will und es kann so zu einem Unfall kommen, wenn der nächste Verkehrsteilnehmer in den Kreisverkehr einfahren will aufgrund des noch gesetzten Blinkers.

Man unterscheidet Vorfahrt und Vorrang. Der Vorrang bestimmt die Reihenfolge wenn sich 2 Verkehrsteilnehmer begegnen, gegenüber stehen.

Die Vorfahr ist bezogen auf Situationen im Verkehr bei denen sich Fahrbahnen kreuzen, dem Kreuzverkehr. Der Vorrang ist für den Längsverkehr also wo die Reihenfolge geregelt wird oder auch wenn Kraftverkehr und Fußgänger aufeinander treffen. So hat der Fußgänger auf dem Zebrastreifen Vorrang vor Autos.

Möchte man links abbiegen so hat das entgegenkommende Fahrzeug immer Vorrang. Möchte der entgegenkommende ebenfalls links abbiegen so fahren beide unter gegenseitiger Rücksichtnahme voreinander vorbei.

Rechts-vor-Links

An Kreuzungen ohne Ampeln und Vorfahrtschildern gilt rechts-vor-links.

An Kreuzungen ohne Ampeln und Vorfahrtschildern gilt rechts-vor-links.

Kommt ein Fahrzeug von einer Straße mit einem abgesenkten Bordstein so giltrechts vor links” nicht. hier greift die normale Regelung der Vorfahrt. Gleiches gilt für Fahrzeuge die aus einer verkehrsberuhigten Zone kommen.

Fährt man aus einem Grundstück heraus so muss man anderen Fahrzeugen, Fahrrädern und Fußgängern die Vorfahrt gewähren. An Park- und Seitenstreifen gilt “Rechts-vor-Links” ebenfalls nicht.

Auch auf Waldwegen und Feldwegen gelten die Regelungen nicht, diese werden forst- und landwirtschaftlich genutzt.

Abweichend von diesen grundlegenden Regeln gibt es in der StVO die Zeichen 205, 206, 301 und 306 die die Vorfahrt andersweitig regeln.

Neben der Regelung Rechts-vor-Links regeln positive Verkehrszeichen die Vorfahrt geben und negative Verkehrszeichen die die Wartepflicht anzeigen den Verkehr.

Auch die Fahrbahnmarkierung zeigt die Wartepflicht an. So gibt es Haltelinien am Stoppschild. An der Haltelinie muss man 3 Sekunden lang stehen bleiben bevor man weiter fährt.

Werden die Vorfahrtsregeln missachten so drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg, da man hier durch ein rücksichtsloses Verhalten Unfälle riskiert.

Kreuzungen

An Kreuzungen gilt es auf Haltelinien zu achten und die Vorfahrt zu gewähren.

An Kreuzungen gilt es auf Haltelinien zu achten und die Vorfahrt zu gewähren.

An einer Kreuzung fährt man im gemäßigtem Tempo an die Haltelinie heran, so dass die anderen Verkehrsteilnehmer erkennen können, dass sie gewillt sind zu warten. Mit einem Blick nach links und rechts überprüft man ob man sich in den fließenden Verkehr einfädeln kann ohne diesen zu gefährden und die Vorfahrt zu missachten. Stoppschilder und erfordern das vollständige zum Stillstand kommen des Fahrzeuges an der Haltelinie.

Nur ein heranfahrendes Einsatzfahrzeug erlaubt es Haltelinien zu überfahren, ansonsten gilt, dass man sich ihnen nähert und anhält, die Räder also zum Vollständigen Stillstand kommen. Das Missachten der Haltelinie kostet ein Bußgeld von 10 Euro.

Auch Radfahrer müssen sich an die Vorfahrtsregeln halten, auch auf Radwegen. Fahrräder auf dem linken Fahrradweg der Vorfahrtstraße haben Vorfahrt vor Fahrzeugen aus den Seitenstraßen. Generell gilt dass der Autofahrer dem Radfahrer und Fußgänger Vorfahrt gewähren muss, auch wenn dieser diese nicht hätte, sofern der Radfahrer, Fußgänger ohne das Vorfahrtsrecht sonst gefährdet wäre.

Die Lichtzeichen von Ampelanlagen sind zu befolgen. Nur wenn ein Polizist andere Anweisungen gibt dürfen sie ignoriert werden. Hat die Ampel einen Grünpfeil so kann man auch die rote Ampel missachten.

Ampeln

Die 4 Ampelphasen rot, rot-gelb, grün und gelb regeln die Vorfahrt an Kreuzungen.

Die 4 Ampelphasen rot, rot-gelb, grün und gelb regeln die Vorfahrt an Kreuzungen.

Für eine Ampel gilt, dass der geradeaus fahrende Verkehr bei Grün immer Vorfahrt hat beim überqueren der Straße. Wer also bei Gründ links abbiegt muss dem Gegenverkehr Vorfahrt gewähren, trotz grüner Ampel. Nur bei einem Grünpfeil-Ampel darf man fahren, blinkt die Pfeil-Ampel gelb so muss man noch dem entgegenkommenden Verkehr Vorfahrt gewähren.

Es gilt jedoch dass man immer damit rechnen muss dass Verkehrsteilnehmer Ampeln und Verkehrszeichen missachten und gegebenenfalls auf sein Vorfahrtsrecht verzichten, um Unfälle zu vermeiden. So sollte man immer auf den Verkehr achten und erst in eine Kreuzung einfahren wenn diese geräumt ist. Sind Fahrzeuge bei der letzten Ampelperiode nicht rechtzeitig aus dem Kreuzungsbereich gekommen so wartet man mit der Einfahrt bis diese den geräumt haben.

Mitunter kann es auch dazu kommen, dass man bei einer roten Ampel in einem Einmüdungsbereich zum stehen kommt. Daher sollten Einmüdungsbereiche und Abbiegemöglichkeiten stets freigehalten werden, damit andere Fahrzeuge auch bei Rot die Möglichkeit haben die Straße zu überqueren oder sich in den Verkehr einzuordnen.

Fällt eine Ampel aus so gilt, wenn kein Polizist den Verkehr regelt das darunter angebrachte Verkehrszeichen oder sonst wieder Rechts-vor-Links für die Regelung der Vorfahrt.

Überfährt man eine rote Ampel, so droht ein Bußgeld von 90 Euro und 1 Punkt. Wenn die Ampel schon über eine Sekund lang rot war und man für eine Sachbeschädigung verantwortlich ist drohen 360 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

Autobahnen

An Autobahnauffahrten gilt es die Vorfahrt zu gewähren.

An Autobahnauffahrten gilt es die Vorfahrt zu gewähren.

Fährt man auf die Autobahn ein so gilt, dass hier der fließende Verkehr Vorfahrt hat. Auf dem Beschleunigungsstreifen muss man als einfahrendes Fahrzeug sich dem fließenden Verkehr auf der Autobahn anpassen um so den Verkehr beim Einfahren nicht zu behindern.

Kann man aufgrund vom starkem Verkehr nicht rechtzeitig Einfädeln so fährt man, sofern möglich auf dem Streifen weiter gerade aus, bis man links rüber ziehen kann.

Keinesfalls sollte man abbremsen und warten bis frei wird bzw. sich eine Lücke ergibt.

Der auf der Autobahn fahrende Verkehr, der rechte Streifen sollte nach Möglichkeit die rechte Spur auf die linke wechseln, um den Fahrzeugen an der Autobahnauffahrt das Auffahren zu erleichtern.

Das Verkehrsschild für die abknickende Vorfahrtstraße.

Das Verkehrsschild für die abknickende Vorfahrtsstraße.

Die abknickende Vorfahrtsstraße hat ein spezielles Verkehrsschild. Wer der abknickenden Vorfahrtsstraße folgt muss den Blinker setzen für die Richtung der man folgt.

Verlässt man die abknickende Vorfahrtsstraße in gerade Richtung so darf man nicht blinken, um die anderen Verkehrsteilnehmer nicht zu verwirren.

Folgt man der abknickenden Vorfahrtsstraße nicht oder verlässt sie nicht als Geradeausfahrer, so ist man Abbieger und muss entsprechend blinken links oder rechts.

Einsatzfahrzeugen mit blauem Blinklicht (und Martinshorn) muss man umgehenden Platz machen. Kann man dieses nicht so muss man unter entsprechender Vorsicht das geltende Verkehrsrecht überschreiten und beispielsweise eine rote Ampel überfahren soweit, dass das Einsatzfahrzeug passieren kann.

Durch gelbes Blinklicht wird eine Gefahrenstelle signalisiert wie Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite und Länge, Unfalls- und Arbeitsstellen, langsam fahrende Fahrzeuge etc. Besondere Vorfahrt gewährt das gelbe Blinklicht nicht.

 

Bußgelder für Vorfahrtsmissachtungen

Verstoß Strafe Punkte
Zu schnelles Heranfahren an eine Vorfahrtsstraße 10 €
Rechts-vor-links missachtet mit Behinderung 25 €
Rechts-vor-links missachtet mit Gefährdung 100 € 1
Rechts-vor-links missachtet mit Sachbeschädigung 120 € 1
Stoppschild überfahren mit Behinderung 25 €
Stoppschild überfahren mit Gefährdung 100 € 1
Stoppschild überfahren mit Sachbeschädigung 120 € 1
Kein Anhalten an der Haltelinie 10 €
Zu schnelles Heranfahren an den Zebrastreifen, den Fußgänger nutzen wollten. 80 € 1

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