Verkehrshindernis
§32 der Straßenverkehrsordnung sagt aus, dass das beschmutzen oder benetzen oder aufbringen von Gegenständen auf die Straße oder sie dort liegen zu lassen und so den Verkehr zu gefährden bzw. zu erschweren verboten ist. Der Verursacher von Hindernissen auf der Fahrbahn muss sie umgehend beseitigen, sonst drohen Verwarn- und Bußgelder von 10 bis 60 € und auch 1 Punkt in Flensburg wenn man den fließenden Verkehr durch Gegenstände auf der Fahrbahn behindert oder gefährdet.
Regelmäßig im Verkehrsfunk im Radio erhält man Warnhinweise über auf der Autobahn liegende Fahrzeugteile, die sich vom Fahrzeug gelöst haben oder über verlorene Ladung, Personen oder Tiere auf der Fahrbahn. Verkehrshindernisse können den nachkommenden Verkehr schwer gefährden und zu unvorhersehbaren Reaktionen führen. Gerade durch eine korrekte Ladungssicherung können viele Verkehrshindernisse auf der Fahrbahn vermieden werden. Auch kann der Verursacher zur Haftung und Schadensregulierung in die Pflicht genommen werden. Ladung ist auf dem Fahrzeug gut gegen Verrutschen und Herunterfallen zu sichern.
Heruntergefallene Ladung kann auch schnell zu Auffahrunfällen mit mehreren Fahrzeugen führen.
Doch wie verhält man sich bei einem Verkehrshindernis richtig? Wichtig ist es Ruhe zu bewahren und sich nur langsam dem Hindernis zu nähern und bei Bedarf zu halten. Auch muss man durch das Einschalten der Warnblinkanlage den nachfolgenden Verkehr warnen. Hat man links oder rechts neben dem Hindernis platzt und gefährdet dabei niemand anderen sollte man das Hindernis vorsichtig umfahren.
Weiterhin sollte man durch Benachrichtigen der Polizei oder Straßenmeisterei dafür sorgen, dass das Verkehrshindernis beseitigt wird. Selbst das Hindernis auf einer Schnellstraße zu beseitigen sollte man vermeiden, da man sich selbst und andere so in Lebensgefahr bringen kann. Gerade durch die schnell fahrenden Fahrzeuge ist das Entfernen von Hindernis erschwert. Die Polizei kann die Strecke zur Beseitigung des Hindernisses sperren.
Bußgelder für Verkehrshindernissen
Verstoß | Strafe | Punkte |
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Keine Absicherung von gefährlichen Geräten | 5 € | |
Benetzung oder Verschmutzung der Fahrbahn | 10€ | |
Nicht sofortiges Wiederherstellen des verkehrswidrigen Zustandes | 10 € | |
Den verkehrswidrigen Zustand nicht kenntlich gemacht | 10 € | |
Gegenstände auf der Fahrbahn auf die Fahrbahn gebracht und nicht rechtzeitig beseitigt | 60 € | 1 |
Ein nicht zugelassene Fahrzeug so abgestellt, dass man den Verkehr behindert oder gefährdet | 60 € | 1 |