KFZ-Überführung

KFZ-Überführung

Was man bei der KFZ-Überführung beachten sollte.

Was man bei der KFZ-Überführung beachten sollte.

Wird ein Auto gekauft und dieses nicht am Wohnort so muss das KFZ überführt werden. Was man bei der KFZ-Überführung im Inland und ins Ausland beachten muss erfahren sie hier.

Kommt es zu einem Neukauf so muss auch das alte Fahrzeug meist verkauf oder gar verschrottet werden, dieses führt auch zu Fahrzeugabmeldungen und -anmeldungen. Dabei kann man die Überführung und Formalitäten selbst übernehmen oder eine Firma bzw. Spedition mit beauftragen.

Für die Überführung benötigt man ein Überführungskennzeichen welches man bei der Zulassungsstelle erhalten kann. Gerade wenn man privat ein Fahrzeug überführt gilt es noch einiges zu beachten neben der Anreise, Flug, mit einem 2. Auto und Fahrer, Übernachtung, Versicherung etc. Wählt man eine Spedition die sich auf Fahrzeugüberführungen spezialisiert hat kann man diese Faktoren und Stress sparen.

Handelt es sich bei der Überführung um eine in ein anderes Land der EU benötigt man ein Kurzzeitkennzeichen. Dieses dient der Überführung von Fahrzeugen zum Bestimmungsort. Sie sind bis zu 5 Tage gültig und ermöglichen auch Privatpersonen Probefahrten.

KFZ-Überführung ins Ausland

Eine gültige Haftpflichtversicherung muss für die Ausgabe aller Kennzeichen vorliegen, auch ist eine grüne Versicherungskarte bei Überführungen im und aus dem Ausland von Vorteil. Man bezeichnet sie auch als internationale Versichertenkarte IVK. Durch sie hat man auch bei einer ausländischen Behörden den Nachweis einer gültigen KFZ-Versicherung.

Überführt man in ein anderes Land kann ein Kurzzeitkennzeichen mit maximal 5 Tage Gültigkeit nicht ausreichend sein, hier kommt ein Ausfuhrkennzeichen zum Einsatz, welches  weltweit bis zu 365 Tage gültig sein kann.

Für den Nachweis der gültigen Haftpflichtversicherung gibt es für den weltweiten Export eine gelbe Karte. Diese kann man bei einem Export ins Ausland bei der eigenen Versicherung beantragen. Die grüne Versichertenkarte ist ebenfalls hierbei zu beantragen.

Die Haftpflicht haftet hier mit den Deckungssummen weltweit genau wie innerhalb der EU. Also Personenschäden bis zu 7,5 Millionen Euro, Sachschäden bis zu 1 Million und Vermögensschäden bis zu 50.000 Euro.

One Reply to “KFZ-Überführung”

  1. Guten Morgen zusammen

    Vielleicht können Sie mir einen Rat geben.
    Ich möchte gerne LKW’s selbstständig überführen, sprich vom Händler zum Kunden, oder vom Hersteller zum nächsten Nutzer.
    Wie ist die Vorgehensweise wenn man sich einen Gewerbeschein besorgt hat?
    Firmen anschreiben, oder gibt es ein spezielles Portal wo man sich einträgt?
    Ich bedanke mich schon mal für etwaige Tipps.
    MFG T.MÜNZ

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert