Alkohol und Drogen

Alkohol und Drogen im Straßenverkehr

Alkohol und Drogen sollten vor der Autofahrt nicht konsumiert werden.

Alkohol und Drogen sollten vor der Autofahrt nicht konsumiert werden.

Gerade im Straßenverkehr gilt es sich selbst und anderen nicht zu gefährden, so ist es strengstens verboten unter starken Alkoholeinfluss oder unter Drogen Auto zufahren.

Man riskiert nicht nur empfindliche Bußgelder, sondern auch das eigene Leben und das der anderen Verkehrsteilnehmer und unbeteiligter Personen.

Hier gilt also zurecht der englische Slogan  “Don’t drink and drive”.

In einigen Ländern wie zum Beispiel Polen sind die Grenzwerte geringer und die Strafen empfindlicher nach dem Konsum von Alkohol wenn danach noch Auto gefahren wird. Die erlaubte Promillegrenze liegt hier anders als in Deutschland bei 0,2 und es sind sogar 10 jährige oder lebenslange Fahrverbote möglich.

In Deutschland ist es noch erlaubt nach geringen Alkoholgenuss Auto zu fahren, sofern die vorgegebene Konzentration von Alkohol im Blut nicht überschritten wird.

Die Grenze liegt bei 0.3 Promille in Deutschland.

Da Alkohol die Reaktionsfähigkeit deutlich herabsenkt ist es generell sinnvoll das Auto stehen zu lassen nachdem man getrunken hat und dem Slogan Hände weg vom Lenkrad zu folgen.

Ab wann ist man fahruntüchtig?

Ab 1,1 Promille gilt in Deutschland die absolute Fahruntüchtigkeit.

Bereits ab 0,3 Promille gilt die Fahruntüchtigkeit, man also nicht mehr in Lage ist ein Fahrzeug zu führen. Sofern man trotzdem fährt riskiert man durch Trunkenheit am Steuer ein Fahrverbot un den Führerscheinentzug.

Wird man mit 1,6 Promille Alkohol oder mehr am Steuer erwischt so drohen eine MPU und strafrechtliche Sanktionen. Ohne die MPU erhält man den Führerschein nicht wieder. Eine MPU kann auch einen Alkoholabstinenznachweis nötig sein. Für Fahrradfahrer gilt die absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,6 Promille. Somit wird der Führerschein auch beim Fahrradfahren riskiert. Ab 0,3 Promille bei Gefährdung des Verkehrs kassieren Fahrradfahrer auch 3 Punkte in Flensburg.

Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger

Fahranfänger dürfen seit 1. August 2007 in ihrer Probezeit bzw. bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres laut OWi gem. § 24c StVG ein absolutes Alkoholverbot wer dennoch trinkt riskiert ein Bußgeld in Höhe von 250€ und 1 Punkt. Für diese Personengruppe gilt also eine 0,0 Promille-Grenze. Außerdem wird eine kostenpflichtige Nachschulung in Form eines Aufbauseminars fällig, die Probezeit verlängert sich zu dem auf 2 Jahre. Wer den Führerschein schon mit 17 gemacht hat für den gilt die 0,0 Promille-Grenze bis zum 21. Lebensjahr und nicht nur in der Probezeit.

Die selbe Regelung gilt auch für Fahrer von Kraftfahrzeugen, für die ein Personenbeförderungsschein nötig ist das heißt also für Reisebusfahrer, Taxifahrer, Busschaffner etc.

Alkoholgehalt von 0,3 bis unter 0,5 Promille im Blut

Wenn man mit 0,3 Promille in einen Verkehrsunfall als Schuldiger verwickelt wird riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis, auch wenn man sich beim Fahren alkoholauffällig verhält. Ein Fahrverbot droht bei 0,5 Promille im Blut oder 0,25 mg/l in der Atemluft ohne weitere Auffälligkeiten im Fahrverhalten. Wiederholungstätern droht sogar eine MPU um die Fahreignung zu überprüfen gemäß Straßenverkehrsgesetz § 24a 0,5-Promille-Grenze.

Alkoholgehalt über 1,1 Promille im Blut

Ab 1,1 Promille droht der Führerscheinentzug und eine MPU.

Ab 1,1 Promille droht der Führerscheinentzug und eine MPU.

Wer mit über 1,1 Promille im Blut fährt dem drohen 3 Punkte in Flensburg, Geld- oder Freiheitstrafe von bis zu 5 Jahren, der Führerscheinentzug in Kombination mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten bis sogar zu 5 Jahren oder gar auf Dauer. Auch die MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) kann hier vor der erneuten Erteilung der Fahrerlaubnis verhängt werden.

Also sehr hohe Strafen in dem Fall in dem man lieber das Auto hätte stehen lassen sollen und sich ein vernünftigerweise ein Taxi nehmen sollte. Oder jemanden fahren lassen, der nicht getrunken hat. Wer gern mit Bekannten und Freunden trinken geht sollte evtl. auch aus machen dass eine Person immer nicht trinkt und stattdessen den Fahrer spielt. Den unabhängig von den hohen Strafen für Alkohol am Steuer spielt man hier immer mit dem eigenen und dem Leben anderer, so dass man nicht oft genug erwähnen kann, dass im Straßenverkehr kein Platz für Alkohol sein sollte.

Insbesondere Jugendliche blenden diese Gefahr gern aus, auch unterschätzt man häufig die eigenen Fahruntüchtigkeit nach dem Konsum von Alkohol. Gerade an Wochenenden führ die Polizei auch häufig in der Nähe von Diskotheken stichprobenartig Alkoholkontrollen durch. Hier sollte man nicht unbedingt wie in dem Witz reagieren, wenn die Beamten kein Spaß verstehen. “Haben sie was gegen eine Alkoholkontrolle? Nein was haben sie denn da?”.

Wofür steht die Bezeichnung Promille?

Promille leitet sich vom vom lateinischen pro also “von” ab und mille also “tausend”. Es wird hier also ein Verhältnis von zu tausend bezeichnet. Also 1 zu 1000. 1 Promille entspricht somit 1/1000=0,001. Mit dieser Einheit wird der Anteil von Alkohol im Blut gemäßen und bewertet. Bei einer Alkoholkontrolle (Blasen, Pusten) wird im Schnelltest jedoch die Atemluft gemäßen, sollte man hier in einem Bereich liegen der über den Grenzwerten liegt, empfiehlt es sich im Zweifelsfall auf eine Blutkontrolle zu bestehen, da diese in der Regel genau ist und somit zu Gunsten des Schuldigen ausfallen kann, abgesehen davon, dass auch wieder Zeit vergeht bis diese in der Regel erst auf der Wache durchgeführt werden kann und bis dahin wieder etwas Alkohol im Organismus abgebaut worden sein kann.

Hier finden sie tabellarisch eine Auflistung der Bußgelder im Zusammenhang von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr in Deutschland.

Bußgelder im Zusammenhang mit Alkohol im Straßenverkehr

Für Vergehen im Zusammenhang mit Alkohol im Straßenverkehr können folgende Bußgelder, Punkte und Fahrverbote verhängt werden.

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze zum 1. Mal 500 €  2  1
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze zum 2. Mal 1000 €  2  3 Monate
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze zum 3. Mal 1500 €  2  3 Monate
Gefährdung des Verkehrs durch Alkoholeinfluss gilt ab 0.3 Promille 3 Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Mehr als 1,09 Promille Alkoholgehalt im Blut wurden gemessen 3 Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

 

Bußgelder im Zusammenhang mit Drogen im Straßenverkehr

Aber auch nach dem Konsum von Drogen kann es zu Bußgelder, Punkten und Fahrverboten kommen.

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
Verstoß gegen Drogengesetz im Straßenverkehr zum 1. Mal 500 €  2  1
Verstoß gegen Drogengesetz im Straßenverkehr zum 2. Mal 1000 €  2  3 Monate
Verstoß gegen Drogengesetz im Straßenverkehr zum 3. Mal 1500 €  2  3 Monate
Gefähr­dung des Ver­kehrs unter Drogen­ein­fluss  3 Entziehung der Fahrerlaub­nis, Freiheits­strafe oder Geldstrafe

Unter Alkoholeinfluss kommt es häufig zu typischen Fahrfehlern wie Rotlichtverstößen, Fahren in Schlangenlinien, in der Dunkelheit ohne Licht fahren, das Benutzen der falschen Straßenseite, Anfahren von anderen Autos oder Objekten beim Einparken und Ausparken.

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