Wann man das alte Autokennzeichen behalten darf

Wann man das alte Autokennzeichen behalten darf

Wann man das alte Autokennzeichen behalten darf

Abhängig von der Situation darf man das alte Kennzeichen bei einem Fahrzeugwechsel wiederverwenden, auch bei einem Umzug muss es nicht zwingend getauscht werden. Hier erfahren Sie mögliche Fälle in denen das alte Autokennzeichen behalten werden darf.

  • Sobald der Halte den Wohnort und den Zulassungsbezirk wechselt so muss man das Auto ummelden, man kann jedoch das alte Autokennzeichen behalten. Seit dem 01.01.2015 gilt, dass bei einem Umzug ein neues Kennzeichen nicht zwingend erforderlich ist, wenn zum Zeitpunkt des Umzuges eine gültige Zulassung für das Fahrzeug existiert. So kann man mit einem Hamburger Kennzeichen auch in München fahren, wenn man dahin umzieht.
  • Wenn man den Wohnort wechselt und ei neues Fahrzeug kauft, so muss man das Kennzeichen auf ein neues wechseln welches zum neuen Zulassungsbezirk des Wohnortes passt.
  • Kommt es zu einem Wechsel des Halters im selben Zulassungsbezirk so kann im Regelfall das Kennzeichen behalten werden. Zum Beispiel wenn das Fahrzeug der Eltern auf eines der Kinder umgeschrieben wird im selben Zulassungsbezirk.
  • Wenn der alte und neue Halter:in nicht im selben Zulassungsbezirk wohnen, dann muss ein neues Kennzeichen ausgestellt werden.
  • Kommt es zum Kauf eines neuen Fahrzeuges so kann man das Kennzeichen im gleichen Zulassungsbezirk behalten. Dabei hat man 2 Möglichkeiten, zum einen gibt man bei der Abmeldung an, dass das alte Autokennzeichen gegen ein Entgelt weiter verwendet werden soll oder man lässt sich das Kennzeichen als Wunschkennzeichen reservieren, bei der zweiten Variante muss das Kennzeichen jedoch eine gewisse Zeit lang ruhen und von keinem Fahrzeug verwendet werden bevor man es wieder nutzen darf.

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