Sticker am Auto

Sticker am Auto

Wer Sticker am Auto anbringt sollte einige Dinge beachten, um Bußgelder zu vermeiden.

Im Straßenverkehr sieht man viele Autos, an denen Sticker angebracht wurden. Egal, ob die Sticker freiwillig oder durch eine Pflicht angebracht wurden bestimmt die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) genau was erlaubt ist und was nicht.

Beispielsweise gibt es eine Umweltplakette an der Frontscheibe, TÜV-Sticker auf dem Autokennzeichen in Form einer Plakette oder eine Vignette für Straßenmaut im Urlaub, wie zum Beispiel die Autobahnmaut in Österreich.

Blaue Sticker mit einer weißen Zahlenfolge auf der Heckscheibe sieht man bei immer mehr Autos, sie stehen für Taxi, Car-Sharing oder Uber.

Beliebt sind ebenso Aufkleber von Urlaubsreisen, Lieblingsband und Fußballvereinen oder Heimatstadt. Werden Sticker jedoch falsch angebracht so kann ein Bußgeld nach der StVZO drohen. Daum sollte man einige Dinge beachten wenn man sein Auto oder Moped oder sonstiges Fahrzeug mit einem Sticker verschönern möchte.

Neben Stickern sind auch dekorative Folien an Fahrzeugen beliebt, es gibt jedoch bestimmt Regeln die für die Heck- und Frontscheibe gelten, so gilt es die gute Sicht auf die Fahrbahn und das Verkehrsgeschehen zu gewährleisten.

Bezüglich der Heckscheibe gilt, dass die Sticker nicht mehr als 0,1 Quadratmeter an Fläche einnehmen bzw. mehr als 1/4 der Fläche, anderenfalls benötigt man eine Genehmigung vom TÜV dafür. Beim Kauf von solchen Aufklebern und Folien im Fachhandel ist in der Regel eine solche Genehmigung meist dabei und kann dann bei einer Polizeikontrolle vorgezeigt werden. Ist bei dem gekauften Aufkleber aus dem Internet oder bei Ebay oder Amazon so eine Genehmigung nicht dabei so sollte man vorsichtig sein. Die Vorschriften sollen eine gute Sicht des Fahrers auf die Fahrbahn gewährleisten und den Bruch des Lichtes auf der Scheibe nicht beeinflussen.

Für die Frontscheibe gilt, dass man keine Aufkleber anbringen darf, außer der Umweltplakette und Vignetten die für Fahrten im Ausland benötigt werden. Auch hier darf die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigt werden, wenn man die Aufkleber auf der Scheibe anbringt. Vorsichtig sollte man auch bei Stickern mit Sprüchen und Beleidigungen sein. Diese dürfen sich nämlich nicht gegen eine bestimmte Person oder Gruppe richten. Jedoch gilt nach dem Artikel 5 des Grundgesetzes, dass ein solcher Sticker im Rahmen der Ausübung der persönlichen Meinungsfreiheit gewertet wird und erlaubt ist wenn er sich nicht gegen einzelne Personen oder Gruppen richtet..

Bußgelder bei falsch angebrachten Aufklebern

Bei der falschen Platzierung von Stickern am Auto drohen die folgenden Bußgelder:

Fall Bußgeld Punkte in Flensburg
Fahren mit eingeschränkter Sicht 10 €
Durch Aufkleber verdeckter Scheinwerfer 20 €
Durch Aufkleber verdeckter Scheinwerfer und Gefährdung anderer 25 €
Durch Aufkleber verdeckter Scheinwerfer und Sachschaden 35 €
Aufkleber verdeckte Nummernschild 65 €
Fahren mit nicht zulässigem Fahrzeug 25 € 1
Fahren mit nicht zulässigem Fahrzeug und Beeinträchtigung der Verkehrssicheit 90 € 1

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