
Ein Anhänger erweitert den Stauraum eines Autos erheblich und eignet sich besonders für sperrige Güter, Umzüge, Motorräder, Boote oder Baumaterialien. Vor der Fahrt müssen jedoch Führerscheinklasse, Anhängelast, Gesamtgewicht, Stützlast und Ladungssicherung geprüft werden.
Ein Anhänger verändert außerdem das Lenk-, Brems- und Kurvenverhalten des Zugfahrzeugs. Der Bremsweg wird länger, der Wendekreis größer und beim Rangieren reagiert der Anhänger entgegengesetzt zur Lenkbewegung. Wer wenig Erfahrung hat, sollte Anfahren, Bremsen und Rückwärtsfahren zunächst auf einem geeigneten, ruhigen Gelände üben.
Welchen Anhänger darf man mit Klasse B fahren?
Mit einem Führerschein der Klasse B dürfen folgende Kombinationen gefahren werden:
- ein Fahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder
- ein Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger höchstens 3.500 kg beträgt.
Für diese Führerscheinfrage zählen die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen zulässigen Gesamtmassen – nicht nur das tatsächliche Gewicht am Tag der Fahrt.
Schlüsselzahl B96
Mit der Erweiterung B96 darf die Summe der zulässigen Gesamtmassen der Fahrzeugkombination mehr als 3.500 kg, aber höchstens 4.250 kg betragen. B96 ist keine eigene Führerscheinklasse. Für die Eintragung muss eine vorgeschriebene Fahrerschulung absolviert werden.
Führerscheinklasse BE
Mit der Klasse BE darf hinter einem Fahrzeug der Klasse B ein Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg geführt werden.
Auch mit der passenden Fahrerlaubnis dürfen die technischen Grenzen von Fahrzeug, Anhängerkupplung und Anhänger nicht überschritten werden.
Anhängelast und Gesamtgewicht prüfen
Ob ein Auto einen bestimmten Anhänger ziehen darf, ergibt sich nicht allein aus dessen Größe oder Motorleistung. Maßgeblich sind die Fahrzeugpapiere und die technischen Vorgaben des Herstellers.
In der Zulassungsbescheinigung Teil I des Zugfahrzeugs stehen üblicherweise:
- unter O.1 die zulässige Anhängelast für gebremste Anhänger und
- unter O.2 die zulässige Anhängelast für ungebremste Anhänger.
Zusätzliche Einschränkungen können in den Bemerkungen der Fahrzeugpapiere, in der Betriebserlaubnis der Anhängerkupplung oder in der Bedienungsanleitung stehen.
Die pauschale Aussage, ein Anhänger dürfe niemals schwerer als das Zugfahrzeug sein, ist nicht richtig. Entscheidend sind unter anderem:
- die eingetragene Anhängelast,
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers,
- das tatsächliche Gewicht des Anhängers,
- die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination,
- die zulässigen Achslasten und
- die zulässige Stützlast.
Die Werte aus Führerscheinrecht und Fahrzeugtechnik müssen gleichzeitig eingehalten werden. Eine fahrerlaubnisrechtlich erlaubte Kombination kann technisch trotzdem unzulässig sein.
Nutzlast richtig berechnen
Die mögliche Nutzlast ergibt sich vereinfacht aus der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers abzüglich seines tatsächlichen Leergewichts. Nachträglich montierte Aufbauten, Ersatzräder, Stützen und Zubehör erhöhen das Leergewicht und verringern damit die verbleibende Nutzlast.
Bei schweren oder schwer einschätzbaren Gütern schafft nur das Wiegen zuverlässige Klarheit. Überladung kann das Fahrverhalten erheblich verschlechtern und zu Bußgeldern, Punkten oder einer Untersagung der Weiterfahrt führen.
Stützlast: wichtig für ein stabiles Gespann
Die Stützlast ist die Kraft, mit der die Deichsel des Anhängers senkrecht auf die Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs drückt. Für die zulässige Obergrenze ist grundsätzlich der niedrigste Wert maßgeblich, der für Zugfahrzeug, Anhängerkupplung oder Anhänger angegeben ist.
Eine zu geringe oder sogar negative Stützlast erhöht die Gefahr, dass der Anhänger ins Schlingern gerät. Eine zu hohe Stützlast kann dagegen Hinterachse und Anhängerkupplung überlasten und die Lenkfähigkeit beeinträchtigen.
Schwere Ladung gehört möglichst tief und nahe an die Achse. Sie sollte so verteilt werden, dass eine ausreichende positive Stützlast entsteht, ohne den zulässigen Höchstwert zu überschreiten. Zur Kontrolle eignet sich eine Stützlastwaage.
Anhänger richtig beladen und sichern
Ladung muss so verstaut und gesichert werden, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder einem plötzlichen Ausweichmanöver nicht verrutscht, umkippt, herabfällt oder vermeidbaren Lärm verursacht.
Wichtige Grundregeln sind:
- Schwere Gegenstände möglichst tief und nahe an der Achse platzieren.
- Die Ladung gleichmäßig auf beide Seiten verteilen.
- Zulässige Gesamtmasse und Achslasten einhalten.
- Geeignete Zurrpunkte und unbeschädigte Zurrmittel verwenden.
- Schüttgut mit einem Netz oder einer Plane abdecken.
- Türen, Bordwände und Klappen vollständig schließen und sichern.
- Überstehende Ladung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben kennzeichnen.
Eine einfache Abdeckplane ersetzt bei schweren Gegenständen keine kraftschlüssige Ladungssicherung.
Anhänger ankuppeln: Checkliste vor der Fahrt
Vor jeder Fahrt sollte das Gespann kontrolliert werden:
- Kupplung vollständig auf den Kugelkopf setzen und verriegeln.
- Kontrollanzeige der Kupplung prüfen.
- Abreißseil beziehungsweise Sicherungseinrichtung korrekt befestigen.
- Elektrostecker verbinden und Kabel so führen, dass es nicht schleift.
- Stützrad vollständig anheben und sichern.
- Feststellbremse lösen und Unterlegkeile entfernen.
- Beleuchtung, Blinker, Bremslicht und Nebelschlussleuchte prüfen.
- Reifen auf Schäden, Luftdruck und ausreichendes Profil kontrollieren.
- Kennzeichen und Prüfplakette auf Lesbarkeit prüfen.
- Ladung und Verschlüsse nach kurzer Fahrstrecke nochmals kontrollieren.
Bei gebremsten Anhängern löst das Abreißseil im Trennungsfall die Bremse des Anhängers aus. Es muss deshalb entsprechend den Vorgaben des Fahrzeugs und der Kupplung befestigt werden.
Zulassung, Versicherung und Kennzeichen
Die meisten im öffentlichen Straßenverkehr verwendeten Anhänger benötigen eine eigene Zulassung, ein amtliches Kennzeichen und Versicherungsschutz. Das betrifft beispielsweise viele Pkw-Anhänger, Hochlader, Kipper, Pferdeanhänger und Wohnwagen.
Für bestimmte Anhänger bestehen Ausnahmen von der regulären Zulassungspflicht. Ob eine Ausnahme greift, hängt von Bauart, Verwendung und zulässiger Geschwindigkeit ab. Sie sollte deshalb nicht allein aus dem äußeren Erscheinungsbild abgeleitet werden.
Fehlen Fahrzeugpapiere, darf der Anhänger nicht einfach im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Bei verlorenen Dokumenten muss zunächst mit der Zulassungsbehörde geklärt werden, welche Nachweise und technischen Prüfungen für Ersatzpapiere oder eine Zulassung erforderlich sind.
Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung
Auch Anhänger müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung. Die Fristen richten sich nach Gewicht, Bremsanlage und Verwendungsart:
- Bis 750 kg zulässige Gesamtmasse oder ohne eigene Bremsanlage: erste Hauptuntersuchung in der Regel nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate.
- Über 750 kg bis 3.500 kg: Hauptuntersuchung in der Regel alle 24 Monate.
- Über 3.500 kg bis 10.000 kg: Hauptuntersuchung alle 12 Monate.
- Über 10.000 kg: Hauptuntersuchung alle 12 Monate; nach den ersten 24 Monaten zusätzlich Sicherheitsprüfung im vorgeschriebenen Abstand von sechs Monaten zur Hauptuntersuchung.
Sonderregelungen können beispielsweise für langsam laufende, entsprechend gekennzeichnete Anhänger gelten. Maßgeblich ist der Termin auf der Prüfplakette beziehungsweise in den Fahrzeugunterlagen.
Wie schnell darf man mit Anhänger fahren?
Für Pkw mit Anhänger gilt auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Mit einer gültigen Tempo-100-Zulassung darf die dafür zugelassene Kombination dort unter den vorgeschriebenen Voraussetzungen bis zu 100 km/h fahren.
Auf anderen Straßen gelten die jeweils ausgeschilderten Höchstgeschwindigkeiten und die allgemeinen Vorschriften. Eine Tempo-100-Plakette erlaubt nicht, außerhalb von Autobahnen und Kraftfahrstraßen pauschal 100 km/h zu fahren.
Voraussetzungen für Tempo 100
Für die Tempo-100-Regelung müssen unter anderem die technischen Bedingungen der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO erfüllt sein. Dazu gehören je nach Anhänger:
- ein geeignetes Zugfahrzeug mit Antiblockiersystem,
- das vorgeschriebene Masseverhältnis zwischen Anhänger und Zugfahrzeug,
- gegebenenfalls eine Bremse und hydraulische Schwingungsdämpfer,
- geeignete Reifen mit mindestens Geschwindigkeitskategorie L,
- Reifen, die zum Zeitpunkt der Fahrt jünger als sechs Jahre sind, sowie
- eine behördlich bescheinigte Zulassung und die gesiegelte Tempo-100-Plakette am Anhänger.
Sind die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt – beispielsweise wegen zu alter Reifen –, gilt wieder die normale Höchstgeschwindigkeit.
Schlingern des Anhängers: richtig reagieren
Beginnt ein Anhänger zu pendeln, sollte man Ruhe bewahren, das Lenkrad festhalten und die Geschwindigkeit kontrolliert reduzieren. Hektische Lenkbewegungen oder starkes Beschleunigen können das Gespann zusätzlich destabilisieren.
Nach einem solchen Vorfall sollten Beladung, Stützlast, Reifendruck und technische Verbindung überprüft werden. Häufige Ursachen sind:
- zu hohe Geschwindigkeit,
- ungünstige Gewichtsverteilung,
- zu geringe Stützlast,
- Seitenwind oder Luftdruck beim Überholen großer Fahrzeuge und
- abrupte Lenkbewegungen.
Anhänger parken und mit Unterlegkeilen sichern

Ein Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug darf grundsätzlich nicht länger als zwei Wochen an derselben Stelle im öffentlichen Verkehrsraum geparkt werden. Eine Ausnahme gilt auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen. Das kurzfristige Verschieben um wenige Meter setzt die Frist nicht zwangsläufig wirksam zurück.
Zusätzlich gelten örtliche Parkverbote. Für Anhänger mit mehr als zwei Tonnen zulässiger Gesamtmasse bestehen innerhalb bestimmter Wohn-, Erholungs-, Kur- und Klinikgebiete weitere zeitliche Einschränkungen.
Welche und wie viele Unterlegkeile mitgeführt werden müssen, richtet sich nach Gewicht und Bauart des Anhängers. Für typische Starrdeichsel- beziehungsweise Zentralachsanhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse sind zwei Unterlegkeile vorgeschrieben. Sie müssen leicht zugänglich in geeigneten Halterungen mitgeführt werden.
Unabhängig von der konkreten Ausrüstungspflicht sollte ein abgestellter Anhänger gegen Wegrollen gesichert werden. Auf Gefälle genügt es nicht, sich ausschließlich auf die Feststellbremse zu verlassen.
Bußgelder bei Geschwindigkeitsverstößen mit Anhänger
Für Geschwindigkeitsüberschreitungen mit einem Anhänger gelten besondere Regelsätze. Die folgenden Tabellen geben die Regelsätze für gewöhnliche Fälle ohne zusätzliche Gefährdung oder Sachbeschädigung wieder.
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts mit Anhänger
| Überschreitung | Regelsatz | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 40 € | – | – |
| 11 bis 15 km/h | 60 € | – | – |
| 16 bis 20 km/h | 160 € | 1 | – |
| 21 bis 25 km/h | 175 € | 1 | – |
| 26 bis 30 km/h | 235 € | 2 | 1 Monat |
| 31 bis 40 km/h | 340 € | 2 | 1 Monat |
| 41 bis 50 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate |
| 51 bis 60 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
| über 60 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate |
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts mit Anhänger
| Überschreitung | Regelsatz | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € | – | – |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – |
| 16 bis 20 km/h | 140 € | 1 | – |
| 21 bis 25 km/h | 150 € | 1 | – |
| 26 bis 30 km/h | 175 € | 1 | – |
| 31 bis 40 km/h | 235 € | 2 | 1 Monat |
| 41 bis 50 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat |
| 51 bis 60 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate |
| über 60 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
Bei Gefährdung, Sachbeschädigung, Überladung, einer mangelhaften Verbindung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger oder weiteren gleichzeitigen Verstößen können zusätzliche Sanktionen entstehen. Für einen konkreten Fall ist stets die aktuelle amtliche Fassung des Bußgeldkatalogs entscheidend.
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