KFZ

Hier finden sie weitere Informationen zum Thema KFZ (Kraftfahrzeug).

Kraftfahrzeuge lassen sich anhand verschiedener Kriterien kategorisieren. So unterscheidet man verschiedene EG-Fahrzeugklassen, Kraftstoffarten bzw. Energiequellen, Emissionsklassen sowie Aufbau- und Fahrzeugarten entsprechend dem seit 1.10.2005 in Kraft getretenen Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen sowie ihren Anhängern. des Kraftfahrt-Bundesamtes.

  • Es gibt 1, 2, 3 oder 4 räderige Fahrzeuge leichter Bauart entsprechend der EU-Fahrzeugklasse L, wie Motorfahrräder (Mofas), Quads, Motorroller, Leichtkrafträder etc.
  • Personenkraftwagen (PKW) der EU-Fahrzeugklasse M, wie Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens 4 Rädern, Automobile verschiedener Antriebsarten, Motorschlitten etc.
  • Lastkraftwagen (LKW) hierzu gehören Nutzfahrzeuge (Nfz) und Nutzkraftwagen (Nkw)
  • Zugmaschinen
  • Kraftomnibusse
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen (sfAM)
  • sonstige Fahrzeuge wie Wohnmobile, Pferdetransporte, Solarmobile, Elektrokarren, Einachsschlepper etc.

Grundlegend gemeinsam haben alle KFZ folgende Bauartgruppen:

  • Motor (meistens heutzutage ein Hubkolbenmotor der mit Diesel, Benzin, Gas betrieben wird)
  • Kraftübertragung (Kupplung, Fahrzeuggetriebe, Gelenkwelle, Kette, etc.)
  • Fahrwerk (Lenkung, Räder, Bremsanlage, Federung, Radaufhängung etc.)
  • Karosserie bzw. den sogenannten Aufbau (Verkleidung des Fahrzeuges nach Rahmenbauweise, mittragende oder selbtragender Bauweise)
  • die Fahrzeugelektronik- und elektrik (Zündanlage, Motorsteuerung, Generator, Beleuchtungseinrichtung, Klimanlage, Airbag, Wegfahrsperre, Zentralverriegelung, ESP, ABS etc.)

Die Fahrzeugklassen werden wie folgt deklariert und im Fahrzeugschein bzw. Fahrzeugbrief vermerkt:

kfz

EU-Fahrzeugklassen

EU-Fahrzeugklassen

für 1 bis 4 räderige Fahrzeuge leichter Bauart

  • L1 einspurige Kleinkrafträder
  • L2 mehrspurige Kleinkrafträder
  • L3 Motorräder
  • L4 Motorräder mit Beiwagen
  • L5 Motordreiräder
  • L6 4-rädriges Leichtkraftfahrzeug
  • L7 4-räderiges Kraftfahrzeug

M KFZ zur Personenbeförderung mit mindestens 4 Rädern

  • M1 Fahrzeuge mit maximal 8 Sitzplätzen
  • M2 Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen unter 5 Tonnen Gewicht
  • M3 Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen über 5 Tonnen Gewicht

N für Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens 4 Rädern

  • N1 für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.5 Tonnen
  • N2 für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 12 Tonnen
  • N3 für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12 Tonnen

O für Anhängern sowie Sattelanhänger

  • O1 für Anhänger bis 750 kg, also leichten Anhängern
  • O2 für Anhänger bis 3.5 Tonnen
  • O3 für Anhänger bis 10 Tonnen
  • O4 für Anhänger über 10 Tonnen

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