Hier finden sie weitere Informationen zum Thema KFZ (Kraftfahrzeug).
Kraftfahrzeuge lassen sich anhand verschiedener Kriterien kategorisieren. So unterscheidet man verschiedene EG-Fahrzeugklassen, Kraftstoffarten bzw. Energiequellen, Emissionsklassen sowie Aufbau- und Fahrzeugarten entsprechend dem seit 1.10.2005 in Kraft getretenen Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen sowie ihren Anhängern. des Kraftfahrt-Bundesamtes.
- Es gibt 1, 2, 3 oder 4 räderige Fahrzeuge leichter Bauart entsprechend der EU-Fahrzeugklasse L, wie Motorfahrräder (Mofas), Quads, Motorroller, Leichtkrafträder etc.
- Personenkraftwagen (PKW) der EU-Fahrzeugklasse M, wie Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens 4 Rädern, Automobile verschiedener Antriebsarten, Motorschlitten etc.
- Lastkraftwagen (LKW) hierzu gehören Nutzfahrzeuge (Nfz) und Nutzkraftwagen (Nkw)
- Zugmaschinen
- Kraftomnibusse
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen (sfAM)
- sonstige Fahrzeuge wie Wohnmobile, Pferdetransporte, Solarmobile, Elektrokarren, Einachsschlepper etc.
Grundlegend gemeinsam haben alle KFZ folgende Bauartgruppen:
- Motor (meistens heutzutage ein Hubkolbenmotor der mit Diesel, Benzin, Gas betrieben wird)
- Kraftübertragung (Kupplung, Fahrzeuggetriebe, Gelenkwelle, Kette, etc.)
- Fahrwerk (Lenkung, Räder, Bremsanlage, Federung, Radaufhängung etc.)
- Karosserie bzw. den sogenannten Aufbau (Verkleidung des Fahrzeuges nach Rahmenbauweise, mittragende oder selbtragender Bauweise)
- die Fahrzeugelektronik- und elektrik (Zündanlage, Motorsteuerung, Generator, Beleuchtungseinrichtung, Klimanlage, Airbag, Wegfahrsperre, Zentralverriegelung, ESP, ABS etc.)
Die Fahrzeugklassen werden wie folgt deklariert und im Fahrzeugschein bzw. Fahrzeugbrief vermerkt:
EU-Fahrzeugklassen
L für 1 bis 4 räderige Fahrzeuge leichter Bauart
- L1 einspurige Kleinkrafträder
- L2 mehrspurige Kleinkrafträder
- L3 Motorräder
- L4 Motorräder mit Beiwagen
- L5 Motordreiräder
- L6 4-rädriges Leichtkraftfahrzeug
- L7 4-räderiges Kraftfahrzeug
M KFZ zur Personenbeförderung mit mindestens 4 Rädern
- M1 Fahrzeuge mit maximal 8 Sitzplätzen
- M2 Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen unter 5 Tonnen Gewicht
- M3 Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen über 5 Tonnen Gewicht
N für Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens 4 Rädern
- N1 für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.5 Tonnen
- N2 für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 12 Tonnen
- N3 für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12 Tonnen
O für Anhängern sowie Sattelanhänger
- O1 für Anhänger bis 750 kg, also leichten Anhängern
- O2 für Anhänger bis 3.5 Tonnen
- O3 für Anhänger bis 10 Tonnen
- O4 für Anhänger über 10 Tonnen