Punkte in Flensburg

Punkte in Flensburg

Bei 8 Punkten in Flensburg droht der Führerscheinentzug.

Bei 8 Punkten in Flensburg droht der Führerscheinentzug.

Kommt es zu Verstößen gegen maximal erlaubte Geschwindigkeiten etc. nach dem Bußgeldkatalog, dann drohen Punkte in Flensburg.

Doch was genau bedeutet das?

Seit 1958 werden vom Kraftfahrt-Bundesamt KBA die Punkte in Flensburg verwaltet. Im Mai 2014 wurde dieses überarbeitet.

In erster Linie geht es bei dem Flensburger Punktesystem um eine Verkehrserziehung. So erhält man, wenn man schwer oder öfters gegen geltendes Verkehrsrecht verstößt, neben dem Bußgeldbescheid auch einen Eintrag im Fahreignungsregister FAER. Hier werden die erhaltenen Punkte gespeichert. Bei 8 Punkten in Flensburg wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Vor der Reform von 2014 wurden Punkte im Verkehrszentralregister VZR gelistet. Hier waren bis zu 18 Punkte möglich. Bereits vorhandene Punkte wurden dabei wie folgt in das neue System umgerechnet:

  • 1 bis 3 Punkte im alten System sind im neuen 1 Punkt
  • 4 bis 5 Punkte sind 2 Punkte
  • 6 bis 7 Punkte sind 3 Punkte
  • 8 bis 10 Punkte sind 4 Punkte
  • 11 bis 13 Punkte sind 5 Punkte
  • 14 bis 15 Punkte sind 6 Punkte
  • 16 bis 17 Punkte sind 7 Punkte

und 18 Punkte entsprechen 8 Punkten im neuen System.

Das Punktekonto in Flensburg wird nach dem neuen System erst belastet, wenn eine Gefährdung im Straßenverkehr vorliegt und man nach dem Bußgeldkatalog mindestens 60 Euro zahlen muss.

Wer also mit dem Handy am Steuer erwischt wird riskiert so Punkte. Das Fahren ohne gültige Plakette für eine Umweltzone kostet 80 Euro, führt jedoch zu keinem Punkt in Flensburg.

Es sind bis zu 3 Punkte je nach schwere des Verstoßes möglich.

  • Dabei erhält man 1 Punkt bei schweren Ordnungswidrigkeiten.
  • 2 Punkte bei sehr schweren Verstößen wie Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot oder Straftagen ohne Füherscheinentzug.
  • 3 Punkte werden fällig bei Straften mit Entziehung der Fahrerlaubnis.

Die Punkte auf dem Punktekonto in Flensburg

Abhängig vom Punktestand ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen.

Abhängig vom Punktestand ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen.

Abhängig von den angesammelten Punkten in Flensburg enstehen verschiedene Folgen.

  • Bei 1 bis 3 Punkten erfolgen keine weiteren Maßnahmen
  • Bei 4 oder 5 Punkten folgt eine kostenpflichtige schriftliche Ermahnung mit dem Hinweis zur Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar mit einem möglichen Punkteabbau.
  • Bei 6 oder 7 Punkten erfolgt eine kostenpflichtige schriftliche Ermahnung mit dem Hinweis auf eine Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminiar. Ein Punkteabbau ist nicht mehr möglich.
  • Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen und es kommt zu einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten sowie einer medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU. Diese ist Voraussetzung damit die Fahrerlaubnis erneut erteilt werden kann.

Hat man 4 oder 5 Punkte so kann man durch die Teilnahme an einem freiwilligem Fahreignungsseminar teilzunehmen und so 1 Punkt abzubauen. Jedoch nur wenn man nicht mehr als 5 Punkte hat und wenn man noch nicht innerhalb von 5 Jahren bereits an einem solchem Seminar teilgenommen hat.

Bei 6 oder 7 Punkte kann man auch an einem solchem Seminar teilnehmen, jedoch kann man hier keine Punkte abbauen. So kann man hier nur nachweisen, dass man sein Fehlverhalten einsieht und sich bessern möchte.

Wie viele Punkte habe ich in Flensburg?

Punkte in Flensburg können verjähren und sich automatisch abbauen.

Punkte in Flensburg können verjähren und sich automatisch abbauen.

Um zu erfahren wie viele Punkte man in Flensburg hat gibt es 3 Möglichkeiten.

So kann man direkt vor Ort bei des KBA in Flensburg oder Dresden mit einem gültigen Personalausweis, Pass, Indentitätsnachweis den Punktestand erfahren.

Per Postweg mit einer PDF auf der Seite des KBA sowie einem gültigem Indentitätsnachweis.

Oder online mit dem neuen Personalausweis mit eID und Kartenlesegerät.

Können Punkte in Flensburg verjähren? Es gibt Fristen nach denen Punkte in Flensburg verjähren. So kann man einem Führerscheinentzug noch entgegen wirken bevor man 8 Punkte erreicht hat.

  • So verfällt 1 Punkt nach 2 1/2 Jahren
  • 2 Punkte haben eine Verjährungsfrist von 5 Jahren
  • Und 3 Punkte verjähren erst nach einer Frist von 10 Jahren.

Kommen neue Punkte hinzu so ändern sich die Fristen der alten Punkte nicht.

Sind die Fristen abgelaufen so werden sie automatisch aus dem FAER gelöscht.

Es gibt jedoch eine Überliegefrist, das bedeutet, dass der Löschvorgang der Punkt noch ein Jahr lang gespeichert bleibt.

Dieses wird deshalb durchgeführt, falls der Fahrer noch vor der Löschung weitere Verstöße mit Punkten begeht und so alte schon gelöschte Punkte noch relevant werden könnten.

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