Fahrbahnverengung

Fahrbahnverengung

Bei Fahrbahnverengungen muss man sich korrekt verhalten um Bußgelder und Stau zu vermeiden.

Bei Fahrbahnverengungen muss man sich korrekt verhalten um Bußgelder und Stau zu vermeiden.

Fahrbahnverengungen sind nicht nur ein Hindernis für den fließenden Verkehr, wichtig ist es hier richtig zu reagieren, um Bußgelder und gefährliche Situationen zu vermeiden. Was man bei Fahrbahnverengungen beachten sollte und wie man sich korrekt verhält erfahren sie hier.

Das Verkehrszeichen 121-10 weist auf eine einseitige Verengung der Fahrbahn hin (rechts), man findet es als Dreieck mit roter Umrandung vor, als ein Gefahrenzeichen. Im Inneren des Dreiecks befinden sich sind 2 vertikale Linien zu erkennen, die eine von ihnen verläuft gerade, während die andere durch ein Abknicken die Engstelle aufzeigt.

Zu verengen Fahrbahnen kommt es innerorts häufig aufgrund von Baustellen, wer das Hindernis auf seiner Seite hat muss warten und den Gegenverkehr Vorrang gewähren.

Sollte es zu einem Unfall kommen, weil man seiner Wartepflicht nicht nachgekommen ist, so trägt man die alleinige Schuld für den Unfall.

Innerhalb der Theorieprüfung der Führerscheinprüfung taucht auch eine Frage auf “Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen (Verengung der Fahrbahn)?”, die 3 Fehlerpunkte bei einer falschen Beantwortung enthält.

Taucht das Schild auf so darf man das Hindernis nur umfahren, wenn man dadurch keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet.

Der Gegenverkehr hat also Vorrang, man muss warten bis alle Fahrzeuge an der Fahrbahnverengung vorbeigefahren sind, erst wenn die Fahrbahn frei ist, setzt man den Blinker und umfährt das Hindernis zügig.

Sollte es durch eine Fahrbahnverengung zum Wegfall einer Fahrspur kommen so gilt hier das Reißverschlussverfahren, aber nur wenn noch eine Spur für die eigene Fahrtrichtung vor dem Hindernis besteht. Durch das Reißverschlussverfahren wird die Bildung eines Staus vorgebeugt, sofern sich alle Verkehrsteilnehmer korrekt danach verhalten kann nämlich der Verkehr zügig an der Fahrbahnverengung vorbei fließen.

Beim Reißverschlussverfahren fährt man korrekterweise bis kurz vor das Hindernis heran und fährt erst dann auf die weiter befahrene Spur rüber und zwar immer abwechselnd. Ein Fahrzeug links und dann ein rechts usw. Dabei sind die anderen Verkehrsteilnehmer verpflichtet den Spurwechsel zu ermöglichen. Keinesfalls versucht man schon vor dem Hindernis die Spur zu wechseln.

Wie bei einem Reißveschluss wechseln die Teilnehmer einmal von links und rechts ab beim Weiterfahren.

Verwarngeld oder Bußgeld

Ein Reißverschlussverfahren soll die Entstehung von Staus verhindern.

Ein Reißverschlussverfahren soll die Entstehung von Staus verhindern.

Wer sich nicht an das Reißverschlussverfahren hält riskiert man ein Verwarngeld aufgrund einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit.

Bei einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit spricht man von Verwarnungen und Verwangeldern.

Diese liegen zwischen 5 und 55 € entsprechend dem Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG) § 56.

Der Bußgeldkatalog gibt die Höhe vor.

Wird ein Verwarngeld nicht bezahlt geht die Behörde davon aus, dass die Verwarnung nicht angenommen wurde, es wird ein Verfahren eröffnet in dessen Folge ein Bescheid verschickt wird.

Um ein Verwarngeld zu bezahlen hat meine Frist von 1 Woche.

Bei dem Verwarngeld fallen, anders als beim Bescheid keine Gebühren an und es wird kein Bußgeldverfahren eröffnet. So sind geringfügige Ordnungswidrigkeiten beispielsweise ein Verstoß gegen Park- und Haltverbot. Man erhält ein Verwarngeld mit einem “Knöllchen” hinter dem Scheibenwischer des falsch parkenden Fahrzeugs wieder.

Erhält man ein Bußgeld obwohl man das Verwarngeld bezahlt hat so kann es sein, dass die Zahlung nach der 1 wöchigen Frist erfolgt, die Überweisung nicht an kam oder zu gering war oder man kein oder ein falsches Aktenzeichen angegeben hat.

Wurde das Verwangeld beglichen so kann man einen Kontoauszug an die Behörde senden und einen Widerspruch einlegen.

Bußgelder bei Fahrbahnverengung

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
Vorbeifahren links an einem Hindernis ohne dem entgegenkommenden Verkehr die Vorfahrt zu gewähren. 20 €
… mit Gefärhdung 30 €
… mit Unfall 35 €
Vor dem Spurwechsel nicht geblinkt 10 €
Beim Wiedereinordnen nicht geblinkt 10 €
… mit Unfall 300 € 2 1 Monat

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