Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen sind maximal 5 Tage lang gültig und ersetzten für Privatleute die roten Kennzeichen die mit einer 04 beginnen.

Kurzzeitkennzeichen sind maximal 5 Tage lang gültig und ersetzten für Privatleute die roten Kennzeichen die mit einer 04 beginnen.

Die Kurzzeitkennzeichen dienen Probefahrten, Prüfungsfahrten und Fahrzeugüberführungen von Fahrzeugen. Dabei ist das Kennzeichen für ein bestimmtes Fahrzeug vorgesehen welches sonst nicht anderweitig zugelassen ist.

Das Kennzeichen wird nur von einem Fahrzeug genutzt. Ein Wechseln an andere Fahrzeuge ist nicht gestattet. Die Beschränkungen die es durch Umweltplaketten gibt gelten nicht für diese Fahrzeuge.

Bei der Beantragung eines solches Kennzeichens ist der Nachweis einer gültigen Haftplichtversicherung nötig. Auch werden die Daten in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen. Ist das Fahrzeug nicht verkehrssicher bzw. kann keine gültige Hauptuntersuchung vorgelegt werden erfolgt hier der Eintrag unter der Eintragung der Beschränkungen in die Zulassungsbescheinigung Teil 1.

Das Kennzeichen ist maximal 5 Tage lang gültig. Auf einem gelben Feld rechts auf dem Kurzzeitkennzeichen befindet sich der Tag an dem das Kennzeichen ein letztes Mal gültig ist.

Dabei steht oben der Tag, darunter der Monat und ganz unten das Jahr.

Beantragung der Kennzeichen

Zur Beantragung eines solchen Kennzeichens ist ein Personalausweis bzw. Reisepass, der Versicherungsnachweis (eVB-Nummer) nötig. Häufig rechnen die KFZ-Versicherungen auch die maximal 5 Tage der Kurzzeitzulassung auf eine darauf anschließende Versicherung an.

Mittlerweile ist es auch möglich diese Kennzeichen online zu bestellen.

Bis 2015 konnten sie nur in der Zulassungsstelle des Wohnortes des Halter beantragt werden. Heute reicht der aktuelle Standort des Fahrzeuges aus. Die Gebühren belaufen sich auf 13,10€.

Wie sehen Kurzzeitkennzeichen aus?

Die Kurzzeitkennzeichen tragen dieselben Kürzel für die Zulassungsbezirke wie die normalen Autokennzeichen. Darauf folgt eine Nummer welche mit 03 oder 04 beginnt.

Ein blauer Balken mit den europäischen Sternen wie auf den EU-Kennzeichen fehlt hier. Die Stempelplakette hat eine blaue Farbe.

Seit 1998 wurden die roten Kennzeichen mit einer 04 durch die Kurzzeitkennzeichen abgelöst. Dieses geschah da zuvor ein Missbrauch mit diesen Kennzeichen betrieben wurde, da sie nicht fest einem Fahrzeug zugeordnet waren. Heute werden die roten Kennzeichen hauptsächlich gewerblich genutzt.

Kurzzeitkennzeichen für Fahrten ins Ausland

Das montieren eines derartigen Kennzzeichens an ein Fahrzeug im Ausland ist nicht zulässig um es dann zu überführen. Umgekehrt kann ein Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland bewegt werden sofern keine Mängel an der Verkehrssicherheit oder den Zulassungspapieren bestehen.

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