Vorschriften für E-Scooter
Unter einem E-Scooter versteht man einen Tretroller mit einem Elektroantrieb sowie Lenk- und Haltestange. E-Scooter haben eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h bis 20 km/h.
Auf einem E-Scooter darf nur eine Person fahren, man darf keine Personen damit befördern. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) sieht vor, dass man keine Anhänger am E-Scooter nutzen darf.
Grundsätzlich muss auf Radverkehrsflächen wie Radwegen, gemeinsamen Geh- und Radwegen und Radfahrstreifen gefahren werden, sind die nicht vorhanden darf man auf die Fahrbahn ausweichen. Auf einem gemeinsamen Geh- und Radwegen hat der Fußverkehr Vorrang und dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. Nicht gefahren werden darf auf Busspuren, Gehwegen oder Fußgängerzonen.
Ein E-Scooter benötigt
- Zwei voneinander unabhängige Bremsen
- Eine helltönende Glocke
- Eine Haftpflichtversicherung, die durch einen aufgeklebte Versicherungsplakette nachgewiesen wird
- Beleuchtung wie beim Fahrrad, die auch abnehmbar sein darf
- Ein Mindestalter von 14 Jahren
- Eine Betriebserlaubnis
Wer einen E-Scooter mit einem Anhänger im öffentlichen Straßenverkehr nutzt verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung und riskiert ein Bußgeld über 10 Euro.
Es gibt unterschiedliche Arten von Anhänger für Hunde, Kinder und faltbare Anhänger, die man gut verstauen kann wenn man sie nicht nutzt.
Ein Anhänger für E-Scooter ist, wie bei Fahrrädern eine sinnvolle Idee für den Alltag, jedoch nicht zugelassen in Deutschland.