Keine TÜV-Plakette

Keine TÜV-Plakette

TÜV-Plakette

TÜV-Plakette

Die TÜV-Plakette, die umgangssprachlich die HU- und Zulassungsplakette meint gibt an bis wann wann die letzte Hauptuntersuchung noch gültig ist. Man findet diese Plakette auf dem hinteren Autokennzeichen zwischen der EU-Länderkennung, Ortskennung und Erkennungsnummer. In der Mitte der Plakette steht das Jahr bis wann der TÜV gilt und ganz oben findet man den entsprechenden Monat.

Fahrzeuge, die sich auf öffentlichen Straßen bewegen oder im öffentlichen Raum abgestellt werden müssen eine gültige Zulassung haben. Wer ohne Zulassung fährt riskiert ein Bußgeld über 70 Euro und einen Punkt in Flensburg. Man sieht jedoch immer häufiger Fahrzeuge ohne TÜV-Plakette, dieses kann jedoch legal sein.

Durch die internetbasierte Zulassung “i-Kfz” ist es möglich, dass man sein Auto online zulässt und damit sofort fahren darf, die TÜV-Plakette und Fahrzeugpapiere erhält man erst später per Post. Daher dürfen Autos bis zu 10 Tage lang auch ohne die Plaketten auf öffentlichen Straßen bewegt werden.

Es gibt auch noch weitere Ausnahmen in denen man ohne Plaketten fahren darf. Wenn man nämlich auf dem Weg zur Zulassungsstelle ist und zwar auf dem direkten ohne Umwege. Wer vergessen hat alle benötigten Unterlagen für die Zulassung mitzunehmen, darf auch ohne Plakette nochmal nach Hause, um diese zu holen.

Ausnahmen in denen man ohne Plaketten fahren darf

Oder auch bei der Fahrt zur Hauptuntersuchung darf man das Fahrzeug legal ohne die Plakette bewegen. Ein Kennzeichen muss dennoch montiert sein, es darf jedoch unversiegelt sein in den Ausnahmefällen.

Muss das Fahrzeug repariert werden, um die Hauptuntersuchung zu bestehen und die Plakette zu erhalten, dann darf man auch ohne diese Plakette dorthin fahren.

Auch wenn man ein Fahrzeug außerbetrieb setzt kann man noch direkt nach Hause fahren zu einem privaten Stellplatz auf privatem Grundstück, da man ein Fahrzeug ohne Zulassung nicht auf öffentlichem Gelände abstellen darf.

Wer ohne Plakette in den genannten Ausnahmefällen fährt, muss jedoch eine Versicherung abgeschlossen haben und eine gültige eVB-Nummer haben, die man von der Haftpflichtversicherung erhält. Außerdem muss von der Zulassungsstelle das Kennzeichen vorab zugeteilt worden sein oder bei einer Außerbetriebsetzung noch reserviert sein. Es gibt also Fälle in denen man legal 10 Tage lang ohne Plakette fahren darf.

Es werden auch gerne Anhänger die Blitzer für Geschwindigkeitskontrollen benutzt werden ohne montiertes Kennzeichen am Straßenrand abgestellt, da die Kennzeichen gern geklaut werden. Diese Anhänger sind jedoch ordentlich zugelassen, die Kennzeichen werden jedoch abmontiert beim Abstellen.

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