Steinschlag, Glasschaden und Lackkratzer

Steinschlag, Glasschaden und Lackkratzer – Was Autofahrer wissen müssenWie entsteht ein Steinschlag?

Ein kleines Geräusch auf der Autobahn – und schon ist er da: der Steinschlag.

Was harmlos beginnt, kann schnell zu einem Riss in der Windschutzscheibe oder sogar zu gefährlichen Sichtbehinderungen führen.

Auch beschädigte Scheinwerfer oder Kratzer im Lack sind keine Seltenheit. Doch wer kommt für den Schaden auf? Und wann übernimmt die Versicherung die Kosten?

Wie entsteht ein Steinschlag?

Kleine, aufgewirbelte Steinchen, die mit hoher Geschwindigkeit gegen die Windschutzscheibe oder die Scheinwerfer prallen, verursachen punktuelle Einschläge. Besonders im Winter durch Streugut oder bei hoher Geschwindigkeit ist das Risiko erhöht.

Mögliche Folgen im Überblick

Schadenart Mögliche Auswirkungen Sofortmaßnahme
Steinschlag Windschutzscheibe Sichtbehinderung, Gefahr von Rissbildung Mit Reparaturfolie abdecken, Werkstatt aufsuchen
Rissbildung Strukturverlust, Austausch notwendig Schnell handeln, Versicherung informieren
Scheinwerferbruch Reduzierte Lichtleistung, TÜV-relevant Austausch erforderlich
Lackkratzer Korrosionsgefahr, Wertverlust Versiegelung oder Lackaufbereitung

Reparatur oder Austausch?

Kleinere Steinschläge im Sichtfeld lassen sich oft reparieren, solange sie nicht zu groß oder bereits gerissen sind. Bei größeren Beschädigungen ist jedoch meist ein Scheibenaustausch unumgänglich.

Wichtig:
Bei einem Austausch wird in der Regel die gesamte Frontscheibe ersetzt – inklusive Kalibrierung der Sensoren (z. B. bei Fahrassistenzsystemen).


Wer zahlt? Teilkasko oder Vollkasko

Ob Reparatur oder Austausch: Viele Schäden sind über die Teilkaskoversicherung abgedeckt – und zwar in der Regel ohne Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts.

Versicherung Deckt ab Selbstbeteiligung?
Teilkasko Steinschläge, Glasbruch, Scheinwerfer, Hagel, Wild Ja, falls vereinbart (z. B. 150 €)
Vollkasko Alle Teilkasko-Leistungen + selbst verursachte Schäden, Vandalismus Ja, höhere Beiträge möglich

Lackschäden durch Steinschläge sind dagegen nur unter bestimmten Bedingungen versichert. Sie fallen nicht unter die reguläre Glasbruchregelung. Hier greift:

  • Teilkasko, wenn z. B. Hagel oder Sturm der Auslöser war.

  • Vollkasko, wenn ein Unfall oder mutwillige Beschädigung vorliegt.


Scheinwerfer defekt – was nun?

Ein durch Steinschlag beschädigter Scheinwerfer fällt ebenfalls unter den Glasbruchbegriff – sofern er aus Kunststoffglas besteht, was heute Standard ist. Die Teilkasko übernimmt in diesem Fall die Kosten für Reparatur oder Ersatz.

Achtung: Scheinwerfer müssen bei einem Austausch oft paarweise erneuert werden, um eine gleichmäßige Lichtausbeute sicherzustellen.


Schäden selbst zahlen oder Versicherung in Anspruch nehmen?

Ob sich die Schadensmeldung bei der Versicherung lohnt, hängt von der Höhe der Selbstbeteiligung und den möglichen Folgekosten ab. Bei einem Glasschaden unter 100 Euro lohnt sich eine private Bezahlung oft eher – zumal manche Werkstätten Sonderkonditionen für Selbstzahler bieten.


Fazit

Steinschläge, defekte Scheinwerfer und Kratzer im Lack sind ärgerlich – aber oft mit überschaubarem Aufwand zu beheben. Wer weiß, wann welche Versicherung einspringt und wie hoch die Selbstbeteiligung ist, spart im Ernstfall Zeit und Geld. Besonders bei Scheiben- und Scheinwerferbruch ist schnelles Handeln gefragt, um Folgeschäden zu vermeiden und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

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