Handy während der Fahrt nutzen
Wer das Handy während der Fahrt nutzt gefährdet sich und andere und riskiert Bußgelder und Punkte in Flensburg.
Seit 2017 ist das Telefonieren mit dem Handy am Ohr während der Fahrt verboten. Auch ein Ablehnen von Anrufen, das Schreiben von Textnachrichten oder das Ablesen der Uhrzeit ist verboten sofern man dazu das Handy in die Hand nehmen muss.
Man darf ein Smartphone oder Tablet nur nutzen, wenn dieses sich in einer Halterung befindet, auch während der Fahrt kann man kurz den Blick drauf werfen, sofern die Verkehrslage es zulässt. In die Hand nehmen darf man das Handy nur wenn der Motor aus ist, eine Start-Stopp-Automatik zählt hier nicht zu an der Ampel oder im Stau.
Die Regelung gilt auch für Radfahrer. Steht der Radfahrer so darf er jedoch das Handy in die Hand nehmen und nutzen.
Neben Handys darf man auch andere Geräte, die der Information, Kommunikation und Organisation dienen nicht nutzen, wie Tablets, Computer, MP3-Player, DVD- oder Blu-ray-Player, Notebooks, Navigationsgeräte etc.
Die Nutzung von Einparkhilfen und Head-up-Displays ist erlaubt sofern man Schrittgeschwindigkeit einhält, dann kann man den Bildschirm auch über einen längeren Zeitraum hinweg beobachten. Verkehrsbegleitende Informationen dürfen so abgelesen werden.
Die Smartwatch kann mit Sprachsteuerung und Vorlesefunktion verwendet werden.
Wer noch in der Probezeit ist und mit dem Handy erwischt wird oder geblitzt zahlt ein Bußgeld und einen Punkt, darüber hinaus verlängert sich die Probezeit von 2 auf 4 Jahre. Außerdem muss man ein kostenpflichtiges Aufbauseminar absolvieren.
Bußgelder bei Nutzung des Handys am Steuer
Elektronische Gerät benutzt | Bußgeld | PunktE | Fahrverbot |
---|---|---|---|
beim Führen eines Kraftfahrzeugs | 100 € | 1 | |
mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat |
mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 | 1 Monat |
beim Radfahren | 55 € |