Kennzeichenermittlung bei Falschparkern und Unfällen
Was man wissen sollte und wie man rechtssicher handelt
Im Straßenverkehr ist das Kfz-Kennzeichen der zentrale Identifikator eines Fahrzeugs. Es spielt eine entscheidende Rolle bei der Aufklärung von Verkehrsunfällen – aber auch im Alltag, wenn ein Auto die Einfahrt blockiert oder Rettungswege versperrt. Der folgende Beitrag erklärt, wann und wie man Kennzeichen rechtlich korrekt ermitteln und wie man Falschparker wirksam melden kann.
Was genau gilt als Falschparken?
Falschparken ist nicht gleich Falschparken – es gibt verschiedene Stufen der Verkehrsordnungswidrigkeit. Manche Verstöße sind bloß ärgerlich, andere können lebensgefährlich sein. Besonders kritisch sind folgende Situationen:
Verstoß | Beispielhafte Situation | Gefahrenpotenzial |
---|---|---|
Parken auf Geh- oder Radwegen | Auto steht halb auf dem Gehweg | Behinderung von Fußgängern, Rollstühlen, Kinderwagen |
Parken in zweiter Reihe | Fahrer verlässt das Fahrzeug in zweiter Spur | Verkehrsbehinderung, Unfälle möglich |
Blockieren von Ein- oder Ausfahrten | Fahrzeug steht vor Hofeinfahrt | Einschränkung privater Zufahrt |
Parken in Feuerwehrzufahrten | Fahrzeug in gekennzeichneter Rettungszufahrt | Lebensgefahr durch verzögerte Hilfeleistung |
Missbrauch von Behindertenparkplätzen | Kein Ausweis, aber Nutzung der Fläche | Rücksichtslosigkeit gegenüber Menschen mit Behinderung |
Ignorieren von absoluten Halteverboten | Parken im Zickzack-Bereich | Verkehrsfluss wird gestört |
Wie meldet man einen Falschparker?
Die Meldung eines Falschparkers sollte sachlich, dokumentiert und an die richtigen Stellen gerichtet erfolgen. Dabei ist es wichtig, Beweise zu sichern und nicht eigenmächtig zu handeln.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Meldung:
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Beweissicherung:
Ein Foto genügt – es sollte das gesamte Fahrzeug inkl. Kennzeichen, Parkverstoß, Datum und Uhrzeit zeigen. -
Zuständige Behörde informieren:
In der Regel ist das Ordnungsamt oder der städtische Außendienst zuständig. Viele Städte bieten Online-Formulare oder Apps zur Meldung an. -
Polizei nur bei Gefahrensituationen:
Wenn durch das Fahrzeug eine akute Gefahr besteht (z. B. blockierte Feuerwehrzufahrt), sollte die Polizei verständigt werden. -
Privatrechtliche Maßnahmen:
Bei dauerhafter Besitzstörung kann der Halter zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Hierfür ist eine Anzeige oder Klage denkbar.
Wie lässt sich der Halter eines Fahrzeugs ermitteln?
Das Kennzeichen allein sagt nichts über die Identität des Fahrers – der Name des Halters ist nicht öffentlich einsehbar. Dennoch gibt es Möglichkeiten, den Fahrzeughalter legal zu ermitteln:
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Über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA):
Mit einem berechtigten Interesse (z. B. nach Unfall, Besitzstörung) kann eine Halteranfrage gemäß § 39 StVG gestellt werden. -
Erforderliche Angaben:
Neben dem Kennzeichen müssen auch Belege für den Vorfall und die rechtliche Relevanz beigefügt werden. -
Bearbeitung durch Behörden:
Die Anfrage erfolgt schriftlich oder online über das KBA. Die Bearbeitung dauert meist einige Werktage.
Wichtige Hinweise bei Fahrerflucht
Wird ein geparktes Fahrzeug beschädigt und der Verursacher flüchtet, ist schnelles Handeln gefragt:
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Notieren oder fotografieren Sie das Kennzeichen.
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Sichern Sie Spuren und befragen Sie mögliche Zeugen.
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Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei.
In solchen Fällen wird die Polizei aktiv und kann über das Kennzeichen eine Halterabfrage durchführen. Der Halter muss anschließend angeben, wer das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt geführt hat.
Fazit
Ob bei Unfällen oder in Alltagssituationen – die Kennzeichenermittlung kann helfen, Gerechtigkeit herzustellen oder gefährliche Zustände zu beenden. Wichtig ist dabei, immer den rechtskonformen Weg zu wählen. Wer Falschparker meldet oder Halterdaten benötigt, sollte sich an die zuständigen Stellen wenden, statt eigenmächtig zu handeln. So lassen sich Verkehrsprobleme effizient und rechtssicher lösen.

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