LED nachrüsten

LED nachrüsten
Die Scheinwerfer am Auto können durch LED nachgerüstet werden, jedoch sind nicht alle LEDs erlaubt. Billige LED aus dem Internet haben meist keine Straßenzulassung. Die gewöhnlichen Halogenlampen H4 und H7 können meist einfach ausgetauscht werden auf LED, wenn sie für das Fahrzeugmodell zugelassen sind.
Nur LED-Leuchten mit einer aBG (Allgemeinen Buartgenehmigung) sind in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassen. Ohne gültige ausgedruckte aBG droht ein Bußgeld von 90 Euro oder gar ein erloschener Versicherungsschutz.
ECE-Prüfzeichen sind in dem Zusammenhang nicht von Relevanz. Von Philips und Osram gibt es Nachrüstled im Bereich von 90 bis 120 Euro. Welche LED in welchem Scheinwerfer erlaubt sind zeigen entsprechende Kompatibilitätslisten der Hersteller.
Halogenlampen haben einen Abstrahlwinkel von 360 Grad, legale Nachrüst-LED leuchten in zwei Richtungen. Eine mögliche Nachjustierung kann in der Werkstatt vorgenommen werden oder mit einfachen Hilfsmitteln auch selbst vorgenommen werden.
LED leuchten ca. 80 Meter weit wohingegen Halogen nur 50 bis 60 Meter weitreichen und warm weiß leuchten anstelle von einem kalten weiß mit ca. 6000 K. LEDs gehen seltener kaputt und sollten 300.000 km weit reichen und benötigen weniger Watt und somit weniger Sprit und schonen Akku und Lichtmaschine. Sie können so 10 Mal länger als gewöhnliche Halogenlampen halten.