Haltelinie

Haltelinie

Was man bei Haltelinien beachten sollte.

Was man bei Haltelinien beachten sollte.

Was man bei der Haltelinie beachten sollte und welche Bußgelder bei Missachtung der geltenden Regeln drohen erfahren sie auf dieser Seite.

Die Haltelinie wird als Zeichen 294 in der Straßenverkehrsordnung (StVO) bezeichnet. So findet man unter dem Bereich “Markierungen” in Anlage 2 zu Abs. 1 § 41 StVO nähere Angaben.

Dabei ist die Haltelinie ein ergänzende Markierung zu einem Haltegebot oder Wartegebot. Man findet sie also bei einem Stoppschild, bei Schranken, Lichtzeichen (wie Ampeln) oder auch auf Weisung eines Polizisten vor.

So muss das Fahrzeug anhalten bei einer Haltelinie, auch muss man an der Stelle wo man die Straße die man einfahren möchte gut einsichtbar ist erneut halten, also an der sogenannten “Sichtlinie”.

Missachtet man eine Haltelinie so liegt ein ordnungswidriges Verhalten vor, dass sanktioniert werden kann.

Man spricht beim Überfahren der Haltelinie von einem Haltelinienverstoß welcher mit mindestens 10 € geahndet wird, sofern keine Gefährdung des Verkehrs oder gar ein Unfall aus dem Verhalten resultiert ist.

Bei einer Ampel findet man auch Haltelinie vor bei denen man auch einige Dingen beachten sollte. So ist es entscheidet, ob man hinter der Haltelinie zu stehen kommt, aber noch vor dem geschützten Bereich oder gar in diesen hineinfährt und die Ampel schon länger auf Rot geschaltet war.

Die Haltelinie befindet sich an der Ampel, so kommt es zu einem Haltelinienverstoß sobald man erst nach der Ampel und hinter der Haltelinie stehen bleibt, aber sich noch nicht im geschützten Bereich befindet wie einer Kreuzung oder dem Übergang der Fußgänger.

Haltelinie an der Ampel bei Rot überfahren

Nähern sich Rettungsfahrzeuge so dürfen Haltelinien auch überfahren werden um Platz zu schaffen.

Nähern sich Rettungsfahrzeuge so dürfen Haltelinien auch überfahren werden um Platz zu schaffen.

Sollte man in den geschützten Bereich hinein fahren so spricht man von einem einfachen Rotlichtverstoß wenn man die Ampel überfährt die noch weniger als 1 Sekunde auf Rot geschaltet war, hier droht ein Bußgeld von 90 € und 1 Punkt.

Man spricht von einem qualifizierten Rotlichtverstoß sobald man die Ampel überfährt die schon mehr als 1 Sekunde rot war, hier kommt es zu einem Bußgeld von über 200 € und 2 Punkten sowie einem Monat Fahrverbot.

Die genaue Einschätzung, ob die Ampel schon auf Rot war bzw. wie lange kann streitig sein, hat man nach dem Erhalt des Bußgeldbescheides Zweifel so kann man bis zu 14 Tage lang Einspruch erheben. Die genaue Akten kann ein Verkehrsanwalt zur Einsicht fordern und auswerten, so kann man unter Umständen einen falschen Vorwurf ausfindig machen, seitens eines Polizistens oder anhand von Blitzerfotos, wenn beispielsweise neben einer Tempomessung auch ein Rotlichtblitzer installiert ist.

Es kann auch zu einem Bußgeld kommen wenn man die Ampel noch bei Gelb überfährt und zwar sofern es noch möglich gewesen wäre ohne eine scharfe Bremsung, die andere gefährden würde, anzuhalten. Sieht man also die Ampel die auf Gelb schaltet und gibt dann erst Gas um sie zu überfahren kann man ein Bußgeld von 10 € kassieren.

Eine Haltelinie an einer roten Ampel kann überfahren werden wenn beispielsweise Platz gemacht werden muss weil ein Fahrzeug mit Blaulicht und/oder Martinshorn sich nähert, in diesem Fall hat das Freimachen Vorrang.

Sollte vor der Ampel rechts eine Einmündung in eine Strasse sein so findet man meist 2 Haltelinien, eine direkt vor der Ampel und eine an der Einmündung mit dem Hinweis “Bei Rot hier halten”. Hier sollte man bei Rot an der 2. Haltelinie haben um das Fahrzeugen aus der Seitenstrasse das Einfahren zu ermöglichen.

Hier gilt es zu halten sofern eine Haltelinie vorhanden ist, sollte das Schild mit dem Hinweis “Bei Rot hier halten” ohne Haltelinie angebracht sein so ist es nur eine Empfehlung und man muss nicht halten.

Bußgelder bei Haltelinienverstößen

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
Nicht an der Haltelinie gehalten 10 €
Nicht an der Haltelinie gehalten bei Rot und den Verkehr gefährdet 70 € 1
Nicht an der Haltelinie gehalten bei Rot und Unfall verursacht 85 € 1

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