Die Kennzeichenliberalisierung beschreibt die Reformierung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Im Zuge der Reform wurden Unterscheidungszeichen für Kennzeichen wieder neu eingeführt für kreisfreie Städte und Landkreise, die Nachfolger aufgelöster kreisfreien Städte und Landkreise sind. Die Reform trat am 1.11.2012 in Kraft.
So ist es möglich in den Verwaltungsbezirken der aufgelösten kreisfreien Städte und Landkreise mehrere Unterscheidungskennzeichen zu verteilen. Beispielsweise kann man in Bochum nicht nur BO erhalten, sondern auch WAT für das aufgelöste Wattenscheid, was nun als Stadtteil zu Bochum gehört und von den Wattenscheidern nur ungern anerkannt wurde. Für viele Fahrzeughalter ist es nun möglich den Bezug zu ihrem ursprünglichen Wohnort wieder im Kennzeichen zu tragen.
Eine Liste mit den wiedereingeführten KFZ-Kürzeln finden sie hier alphabetisch aufgeführt.
Grund für die Reform war, dass viele aus Städtenamen abgeleitete Kennzeichen nicht mehr neu vergeben wurden und wieder neu für die Städte und in den zugehörigen Landkreisen eingeführt werden sollten. Insbesondere sollte ein neue Vereinheitlichung her, da es in Westdeutschland seit 1956 ein Kennzeichensystem gab und mit der Wiedervereinigung 1991 wurde dieses auch für Ostdeutschland eingeführt.
Ein Verwaltungsbezirk kann nun mehr als nur ein KFZ-Unterscheidungszeichen beantragen und bereits ausgelaufene Kürzel können so zusätzlich zu den bereits vorhanden beantragen und entsprechen vergeben. Beispielsweise auch CAS für Herne neben dem üblichen HER.
Einen großen Anteil der zu der Reform führte hatte die Initiative Kennzeichenliberalisierung der Hochschule Heilbronn, die in zahlreichen Umfragen herausgefunden hatte das die Bewohner von Kreisstädten und Gemeinden, die durch Kreisfusionen ihr eigenes Kennzeichen verloren hatten mit über 70% eine Wiedereinführung der alten Kennzeichenkürzel begrüßen würden.
In vielen ostdeutschen Bundesländern waren aufgrund von Gebietsreformen etliche alte Kennzeichenkürzel entfallen, so dass auch hier Bedarf nach den ursprünglichen Identifizierungsmerkmal in Form der altbekannten Kennzeichen bestand.
Größtenteils stieß die Reform und die damit verbunden Wiedereinführung alter Kennzeichen auf positive Resonanz da man sich ein Imagegewinn und Steigerung des Bekanntheitsgrades der einzelnen Regionen erhoffte. Darüber hinaus haben einige Kennzeichen sicherlich auch nostalgische Bedeutung für die Anwohner, da diese ja bereits vor Jahren schon mal vergeben wurde bis zu deren Abschaffung.
Im Zuge der Reform wurden 45 Unterscheidungszeichen in Sachsen, 11 in NRW, 8 in Niedersachen, 6 in Rheinland-Pfalz und eines in Schleswig-Holstein (wieder) eingeführt.