Kennzeichen-Diebstahl
Ohne Kennzeichen, bei einem Verlust oder durch Diebstahl darf man das Fahrzeug nicht bewegen.
Bemerkt man, dass das Kennzeichen fehlt so sollte man die Polizei benachrichtigen, es kann durchaus sein, dass das Nummernschild für Verbrechen genutzt werden soll, für Fluchtwagen etc. Dann würde zunächst der Verdacht auf den Halter fallen, so weißt die Polizei, dass das Kennzeichen als gestohlen gemeldet wurde.
Erst mit der Bescheinigung von der Polizei kann man bei der Zulassungsstelle eine neues Kennzeichen beantragen. Nur wenn die Polizei die Weiterfahrt bescheinigt, kann man auch ohne Autokennzeichen weiter fahren.
Das Kennzeichen wird für die Vergabe dann 5 Jahre lang gesperrt, was für Wunschkennzeichen-Halter sehr ärgerlich sein kann.
Ist man sich sicher, dass das Kennzeichen nicht gestohlen wurde, sondern nur verloren wurde so kann man auch eine eidesstattliche Versicherung bzw. Verlusterklärung bei der Zulassungsbehörde abgeben mit einem entsprechendem Formular. Die Zulassungsstelle wird das verlorene Kennzeichen zur Fahndung ausschreiben und eine neues Kennzeichen ausstellen.
Um alle benötigten Dokumente bei sich zu haben sollte man einen Personalausweis oder Reisepass sowie die Bescheinigung der Polizei bei einem Diebstahl der Schilder, die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, also Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief sowie die Berichte der letzten Abgasuntersuchung (AU) und Hauptuntersuchung (HU) mit sich führen.
Gerade um ein Kennzeichen nicht zu verlieren, sollte man regelmäßig überprüfen, ob es noch fest montiert ist und eventuell nicht der Kennzeichenhalter aus Plastik mit der Zeit brüchig geworden ist, Schrauben locker sind oder fehlen.
Hier fallen etwa 25 bis 30 € Kosten an, dazu kommen Gebühren für Wunschkennzeichen und die Prägung der neuen Nummernschilder als solches. Man erhält jedoch eine neues Kennzeichen, also eine neue Kombination, die alte bleibt gesperrt für die neue Vergabe, 5 Jahre lang.