Blitzer

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Was man bei Blitzern beachten sollte und wann drohen Bußgelder?

Was man bei Blitzern beachten sollte und wann drohen Bußgelder?

Man unterscheidet in Deutschland 2 Arten von Blitzern. So gibt es die stationären und mobilen Blitzer. Beide dienen dazu die Geschwindigkeiten im Verkehr zu messen. Am wahrscheinlichsten ist es von mobilen Blitzern geblitzt zu werden, da man ihre Aufstellorte nicht gewohnt ist.

Welche Bußgelder drohen, wenn man mit zu hoher Geschwindigkeit geblitzt wurde können sie hier nachlesen.

Der Abstand von einem Blitzer zwischen einem Blitzer und einem Verkehrsschild beträgt in der Regel 150 Meter, variiert aber abhängig vom Bundesland.

So sind folgende Abstände zwischen Blitzer und Schild vorgeschrieben in:

  • Baden-Württemberg 150 Meter
  • Bayern 200 Meter
  • Berlin 150 Meter (vor und hinter einem Ortsschild), 75 Meter vor Schildern, die die Geschwindigkeit beschränken
  • Brandenburg 150 Meter
  • Bremen 150 Meter
  • Hamburg keine genaue Angabe
  • Hessen 100 Meter
  • Mecklenburg-Vorpommern 100 Meter (allerdings 250 Meter auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen)
  • Niedersachsen 150 Meter
  • Nordrhein-Westfalen keine genaue Angabe
  • Rheinland-Pfalz 100 Meter
  • Saarland keine genaue Angabe
  • Sachsen 150 Meter
  • Sachsen-Anhalt 100 Meter
  • Schleswig-Holstein 150 Meter
  • Thüringen 200 Meter

Abweichend davon kann der Abstand zwischen dem Blitzer und Schild in manchen Situationen auch geringer ausfallen. Beispielsweise in 30er-Zonen, vor Gefahrenstellen und Schulen.

In vielen Bundesländern dürfen Blitzer nur an Orten aufgestellt werden die gefahrenträchtig sind, schutzwürdige Straßenabschnitte aufweisen wie vor Kindergärten, Altenheimen, Schulen oder an denen es Unfallhäufungen gibt.

Vor allem im Süden Deutschlands wird, ähnlich wie in Polen, durch Schilder auf stationäre Blitzer hingewiesen, diese findet man beispielsweise in Nordrhein-Westfalen eher seltener.

Ist es erlaubt Hilfsmittel wie Blitzer-Apps zu nutzen? Nach § 23 StVO gilt, dass jemand der ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betrieben oder betriebsbereit mitführen, welches Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen oder stören kann. Wer also ein Gerät zur Radarwarnung oder gar Lasterstörung mit sich führt und von der Polizei erwischt wird muss mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg rechnen. Eine Blitzer-App kostet so ein Bußgeld von 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg.

Warnungen vor Radarkontrollen im Radio sind hingegen legal und schon lange üblich. Teilweise informiert die Polizei sogar die Radiosender, da hier in erster Linie ein bewusstes und verantwortungsvolles Fahren geschult werden soll.

Fehlmessungen

Auch Fehlmessungen sind möglich.

Auch Fehlmessungen sind möglich.

Allerdings sind die Ergebnisse von Radarfalle nicht immer zuverlässig. So kann es zu Fehlmessungen kommen, insbesondere wenn das Messgerät falsch ausgerichtet ist. Nicht immer muss es sprichwörtlich (rot) blitzen wenn man erwischt wird. Lasermessgeräte senden nicht sichtbare Strahlen aus. Bei mehreren Fahrzeugen im Messbereich kann es auch zu Fehlmessungen der reflektieren Strahlen kommen. Wenn mehrere Fahrzeuge vom Laser erfasst werden kommt es zu Fehlmessungen.

Aber auch die Bedienung kann zu Fehlmessungen führen. Wurde der Beamte nicht geschult in der Bedienung so kann man als geblitzter Fahrer hier einen Einspruch geltend machen. Wurde der Blitzer nicht im genau vorgegebenen Winkel installiert kommt es auch hier zu Fehlmessungen die einen Einspruch ermöglichen. Für die Kalibrierung legen die Beamten zunächst Testfotos an. Liegen diese nicht vor sind hier ebenfalls Fehlmessungen und Einspruchsmöglichkeiten vorhanden. Allerdings wird der Nachweis im Nachhinein in der Regel schwierig.

Festinstallierte Blitzer sind in der Regel genauer als die mobilen bzw. sind hier Fehlmessungen unwahrscheinlicher.

Um einen Einspruch gegen ein Bußgeldbescheid einzulegen hat man eine First von nur 2 Wochen nach dem Eingang des Schreibens. Andernfalls wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und muss gezahlt werden. Im Einzelfall sollte man einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren um die Einspruchsmöglichkeiten zu überprüfen. Insbesondere wenn durch die Punkte ein Fahrverbot droht und man beruflich auf das Auto angewiesen ist. Der Anwalt kann Akteneinsicht bekommen und alle Unterlagen so genau prüfen. Hier kann das angefertigte Foto begutachtet werden und das Messprotokoll überprüft werden.

Der Bescheid muss persönliche Angaben des Betroffenen enthalten, die Bezeichnung des Tatbestandes, den Ort und die Zeit der Tat und Hinweise zur Zahlungsfrist. Fehlen derartige Angaben so hat man einen Verstoß gegen § 66 Ordnungswidrigkeitengesetz und so gute Chance für einen Einspruchsvorgang.

Umfang des Messprotokolls

Das Messprotokoll enthält

  • den Namen des Blitzers und die Betriebsart
  • das Datum der Messung inklusive Uhrzeit von Messbeginn und Messende
  • den Tag bis wann die Eichung des Messgerätes gültig ist
  • den Ort der Messung
  • die Geschwindigkeit des gemessen Fahrzeuges
  • und den Namen und Unterschrift des Messbeamten

Fehlen wichtige Angaben im Messprotokoll so hat man Anhaltspunkte für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

In einigen Bundesländern können Kommunen auch private Verkehrsüberwachung durch Firmen ausführen lassen und nicht von der Polizei, beispielsweise in Hessen oder Nordrhein-Westfalen. Auch hier müssen gesetzliche Vorgaben von den Firmen eingehalten werden und von den Kommunen kontrolliert werden.

Rotlichtblitzer

Bei den stationären und mobilen Blitzern sind unterschiedliche Arten möglich.

Bei den stationären und mobilen Blitzern sind unterschiedliche Arten möglich.

Neben Blitzern die die Geschwindigkeit messen gibt es auch Rotlichtblitzer. Diese gibt es sowohl stationär als auch mobil. Die mobile Variante hat in der Regel 3 Kameras und kann den Bereich der Ampel und den Kreuzungsbereich abdecken. Dabei wird zwischen einem einfachem Rotlichtverstoß, also die Ampel war unter einer Sekunde Rot oder auch ein qualifizierter Verstoß unterschieden werden, bei dem die Ampel länger als 1 Sekunde rot war.

Bei den Blitzern gibt es unterschiedliche verwendete Techniken so können mobile Blitzer mit elektromagnetischen Wellen oder Laserlicht arbeiten. Wenn man von einem klassischen Blitzer geblitzt wird ensteht ein greller roter Blitz. Allerdings gibt es Blitzgeräte die nicht sichtbar blitzen. So kommt es bei einem Schwarzlichtblitzer zu keinem hellen Lichtblitz, so soll der Fahrer nicht erschreckt werden und mögliche Gefahren, wie in einem Tunnel, verhindert werden.

Wird bei der Messung ein Nachfahren angewendet, also eine Video erstellt von einem getarntem Polizeiauto so entsteht auch kein Blitz, der Raser wird hier ausschließlich gefilmt und gemessen.

Mobile Blitzer die Laser nutzen blitzen ebenfalls nicht. Hier wird jedoch kein Foto erstellt, stattdessen wird der Temopsünder von weiteren Polizeibeamten aus dem Verkehr gelotst und direkt vor Ort mit seiner Tat konfrontiert und zur Kasse geben. Mobile Blitzer werden von der Polizei auch gern in parkende Autos platziert für den Messungszeitraum. Dabei können Blitzer auch getarnt werden mit Tarnnetzen etc. Dieses ist nicht verfassungswidrig, kann jedoch zu Messfehlern führen gegen die man einen Einspruch erheben kann. Je verstärkter und überraschender der Blitzer für den Fahrer kommt umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Fahrer nicht mehr rechtzeitig bremsen können und geblitzt werden. Gern warnen andere Autofahrer auch den entgegenkommenden Verkehr durch das Betätigen der Lichthupe.

Stationäre Blitzer weisen ebenfalls unterschiedliche Techniken für die Messung auf. Schon vor der eigentlichen Messung gibt es spezielle Messhilfen wie Piezosensoren die unterhalb der Straße verlegt sind und sich auf Messingstreifen befinden. Sobald ein Fahrzeug über den Streifen fährt kommt es zu einer mechanischen Verformung die eine elektrisch messbare Entladung erzeugt. So können feste Blitzer genau den Zeitpunkt ermitteln wann ein Fahrzeug den Streifen überfahren hat und kann so genau die Geschwindigkeit ermitteln. Löst die Kamera aus so wird ein Foto von Fahrer und Kennzeichen erstellt.

Optisch erkennt man die Blitzer an grauen oder grünen Kästen (Starenkasten) oder in modernen Säulenformen die gleichzeitig mehrer Fahrspuren messen und blitzen können. Bei der Nutzung von elektrischen Signalen werden Reflexionen gemessen und nach dem Doppler-Effekt kann der Abstand von Fahrzeug und Blitzer ermittelt werden. Aber auch Induktionschleifen unter der Fahrbahn sind möglich, ähnlich wie bei den Piezosensoren kann hier der genaue Zeitpunkt ermittelt werden wann ein Fahrzeug die Streifen passiert. Sie messen Veränderungen im Magnetfeld durch das Fahrzeug.

Messen durch Nachfahren

Autobahnbrücken eignen sich gut für Abstandsmessungen.

Autobahnbrücken eignen sich gut für Abstandsmessungen.

Für das Messen durch Nachfahren kommt beispielsweise zu der ViDistA, dem Video-Distanz-Analyse, hier kann das Video nachträglich untersucht werden, um die Geschwindigkeit zu ermitteln. Aber auch die Einblendung des Tempos direkt in das Video als Beweismittel ist möglich und werden schon währen der Fahrt errechnet. Für eine genau Messung müssen die Beamten über eine längere Strecke hin messen und ermitteln so die Durchschnittsgeschwindigkeit. Das Oberlandgericht Hamm hat festgelegt, dass für die Messung von 50 bis 70 km/h die Messstrecke die dem Fahrzeug hinterher gefahren wird mindestens 300 Meter betragen muss, bei einer Messung von 71 bis 90 km/h müssen es 400 Meter sein, bei 91 bis 120 km/h sind es 500 Meter und zum Nachweis von Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 120 km/h müssen die Beamten dem vorausfahrendem Fahrzeug mindestens 1000 Meter lang folgen und messen.

Eine weitere Gefahr neben überhöhter Geschwindigkeit sind zu geringe Sicherheitsabstände. Auch hier drohen Bußgelder wenn man sie nicht einhält. Häufig werden sie durch Brückenmessungen vorgenommen. Hier können auch Blitzer mit integriert sein. Abstandsmessungen sind auch durch ein Videonachfahrystem möglich.

Vor allem auf Autobahnen sind ausreichend lange gut einsichtbare Strecken zur Messung von 300 Metern gegeben, so dass die Messungen hier durch auf den Brückenköpfen montierten Kameras erfolgt.

Blitzer werden nicht nur von Autos ausgelöst, sondern auch von schnell fahrenden Motorrädern. Diese haben jedoch vorne keine Kennzeichen. Auch tragen Biker einen Helm. Die Helmpflicht besteht seit 1976. So ist das Gesicht verdeckt und man kann den Fahrer nicht eindeutig identifizieren. Die meisten Blitzer blitzen auch nur von vorne. Nur relativ selten wird auch von hinten geblitzt, so dass das Kennzeichen am Heck des Motorrads sichtbar auf dem Foto ist. Behauptet der Fahrer, dass jemand anderes gefahren ist so hat die zuständige Behörde auch ein weiteres Problem, das die Fahrerhaftung in Deutschland gilt.

Gemäß § 35 der StVo haben Polizeibeamte Sonderrechte bei der Ausübung von hocheitlichen Aufgaben und dürfen selbst schneller fahren als erlaubt ist, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet wird.

Häufig stören sich auch Anwohner am Lärm und stellen Attrappen von Blitzern auf, um die Autofahrer abzuschrecken und bremsen zu lassen, auch eine Gefahr für Kinder spielt hier eine Rolle. Wenn eine Blitzer-Attrappe auf private Grundstück steht ist sie nicht strafbar. Das Aufstellen an einem anderen Ort ist hingegen nicht zulässig.

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