Vorteile von E-Kennzeichen

Vorteile von E-Kennzeichen

Vorteile von E-Kennzeichen

Das E-Kennzeichen trägt ganz rechts den Buchstaben “E” und unterscheidet sich sonst nicht von den KFZ-Kennzeichen von Nicht-Elektroautos. Die möglichen Vorteil von E-Kennzeichen sind bundesweit unterschiedlich geregelt.

  • Zu den möglichen Vorteilen gehören die kostenfreie oder günstigere Nutzung von öffentlichen Parkplätzen, so kann man in Hamburg, Stuttgart und einigen Plätzen in Dortmund mit dem E-Kennzeichen kostenlos parken.
  • Das Laden von Elektroautos ist in einigen Städten an den Ladestationen kostenlos wie in Dortmund, Bochum oder Mainz.
  • Außerdem kann die Busspur mit einem E-Kennzeichen genutzt werden wie in Dortmund, Düsseldorf oder Karlsruhe.

An einigen Supermärkten kann man auch ohne ein E-Kennzeichen kostenlos laden.

Für die Beantragung eines E-Kennzeichens benötigt man:

  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
  • Personalausweis oder Pass
  • Die Bestätigung der bestandenen TÜV-Prüfung
  • Die eVB-Nummer des Fahrzeugs als Versicherungsbescheinigung
  • Falls vorhanden die alten Nummernschilder

Den Nachweis darüber dass das Elektroauto die Bedingungen des Elektromobilitätsgesetztes (EmoG) erfüllt, dieses geht per Herstellernachweis oder Datenbestätigung. Nach der Beantragung ist das E-Kennzeichen unbegrenzt gültig, so dass man es nur einmal für das Fahrzeug beantragen muss, E-Autos die bis 2025 zugelassen werden sind 10 Jahre lang von der KFZ-Steuer befreit.

Die Kosten betragen für Zulassungsgebühr + Kosten für die Nummernschilder zwischen 50 – 60 Euro. Als Wunschkennzeichen muss man nochmals 12 Euro extra zahlen.

Die Bedingungen für ein E-Kennzeichen sind:

  1. Plug-In-Hybridfahrzeug
  2. Batterie-Eletrofahrzeug
  3. Brennstoffzellen-Auto

Für Plugin-Hybridfahrzeuge gilt weiterhin, dass sie weniger als 50 g CO2 pro gefahrenem Kilometer ausstoßen dürfen oder alternativ mit dem Elektroantrieb allein mindestens 40 km fahren können müssen.

Es werden aber auch E-Kennzeichen für folgende europäische Fahrzeugtypen vergeben:

  • L7e -Quads
  • M1 – Wohnmobile und Autos
  • N1 – Lieferfahrzeuge bis 3,5 Tonnen
  • L3e und L4e – Motorräder
  • L5e – Trikes

Transporter der Fahrzeugklasse N2 können nur ein E-Kennzeichen erhalten wenn sie bei einem zulässigem Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen mit einem B-Führerschein gefahren werden dürfen.

Ein E-Kennzeichen ist NICHT verpflichtend, so gibt es auch E-Autos ohne E-Kennzeichen, somit haben nicht alle Elektroautos ein E-Kennzeichen. Das E-Kennzeichen bietet jedoch die oben genannten Vorteile.

Hybrid-Autos können nur abhängig vom Modell ein E-Kennzeichen erhalten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert