Vorteile von E-Kennzeichen
Das E-Kennzeichen trägt ganz rechts den Buchstaben “E” und unterscheidet sich sonst nicht von den KFZ-Kennzeichen von Nicht-Elektroautos. Die möglichen Vorteil von E-Kennzeichen sind bundesweit unterschiedlich geregelt.
- Zu den möglichen Vorteilen gehören die kostenfreie oder günstigere Nutzung von öffentlichen Parkplätzen, so kann man in Hamburg, Stuttgart und einigen Plätzen in Dortmund mit dem E-Kennzeichen kostenlos parken.
- Das Laden von Elektroautos ist in einigen Städten an den Ladestationen kostenlos wie in Dortmund, Bochum oder Mainz.
- Außerdem kann die Busspur mit einem E-Kennzeichen genutzt werden wie in Dortmund, Düsseldorf oder Karlsruhe.
An einigen Supermärkten kann man auch ohne ein E-Kennzeichen kostenlos laden.
Für die Beantragung eines E-Kennzeichens benötigt man:
- Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- Personalausweis oder Pass
- Die Bestätigung der bestandenen TÜV-Prüfung
- Die eVB-Nummer des Fahrzeugs als Versicherungsbescheinigung
- Falls vorhanden die alten Nummernschilder
Den Nachweis darüber dass das Elektroauto die Bedingungen des Elektromobilitätsgesetztes (EmoG) erfüllt, dieses geht per Herstellernachweis oder Datenbestätigung. Nach der Beantragung ist das E-Kennzeichen unbegrenzt gültig, so dass man es nur einmal für das Fahrzeug beantragen muss, E-Autos die bis 2025 zugelassen werden sind 10 Jahre lang von der KFZ-Steuer befreit.
Die Kosten betragen für Zulassungsgebühr + Kosten für die Nummernschilder zwischen 50 – 60 Euro. Als Wunschkennzeichen muss man nochmals 12 Euro extra zahlen.
Die Bedingungen für ein E-Kennzeichen sind:
- Plug-In-Hybridfahrzeug
- Batterie-Eletrofahrzeug
- Brennstoffzellen-Auto
Für Plugin-Hybridfahrzeuge gilt weiterhin, dass sie weniger als 50 g CO2 pro gefahrenem Kilometer ausstoßen dürfen oder alternativ mit dem Elektroantrieb allein mindestens 40 km fahren können müssen.
Es werden aber auch E-Kennzeichen für folgende europäische Fahrzeugtypen vergeben:
- L7e -Quads
- M1 – Wohnmobile und Autos
- N1 – Lieferfahrzeuge bis 3,5 Tonnen
- L3e und L4e – Motorräder
- L5e – Trikes
Transporter der Fahrzeugklasse N2 können nur ein E-Kennzeichen erhalten wenn sie bei einem zulässigem Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen mit einem B-Führerschein gefahren werden dürfen.
Ein E-Kennzeichen ist NICHT verpflichtend, so gibt es auch E-Autos ohne E-Kennzeichen, somit haben nicht alle Elektroautos ein E-Kennzeichen. Das E-Kennzeichen bietet jedoch die oben genannten Vorteile.
Hybrid-Autos können nur abhängig vom Modell ein E-Kennzeichen erhalten.