Landstraße
Fahrten auf Landstraßen bedürfen einer erhöhten Aufmerksamkeit, da es hier häufig zu tödlichen Unfällen kommt. So kommt es auf Landstraßen jedes Jahr zu etwa der Hälfte aller Verkerhstoten in Deutschland. Die Ursache hierfür ist häufig eine überhöhte Geschwindigkeit sowie riskante Überholmanöver bei der es zu Zusammenstößen kommt. Auch sind stark bewaldete Strecken und Alleen mit vielen Bäumen gefährlich wenn man von der Fahrbahn abkommt oder es zu einem Zusammenstoß mit Wildtieren kommt.
Ebenso kann es zu gefährlichen Situationen an Straßeneinmündungen oder bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen kommen. Darüber hinaus sind die Wege enger als auf den breiten Autobahnen, teilweise in schlechterem Zustand, schlecht einsichtbar auf Kurven und bei schlechtem Wetter. So kommt es trotz geringeren Tempolimits häufig zu tödlichen Unfällen.
Auf Landstraßen gilt es besonder Aufmerksam und vorausschauend zu Fahren, gerade beim durchfahren von bewaldeten Stücken kann es zu Wildwechsel das ganze Jahr über kommen. Wichtig ist es bei einem Wildwechsel nicht plötzlich auszuweichen, da hier das Fahrzeug meist ausbricht oder man in den Gegenverkehr gerät.
Besser ist es das Lenkrad fest zuhalten und weiter auf das Tier zu fahren, hupen, abblenden und zu Bremsen und den Verkehr hinter einem zu beachten. Bei Kleintieren sollte man auf das Bremsen zur eigenen Sicherheit und anderer verzichten.
Auf den deutschen Landstraßen gilt ein Tempolimit von 100 km/h sofern nichts anderes ausgeschildert ist.
Das Tempolimit ist die maximal erlaubte Geschwindigkeit, die nur gefahren werden darf, wenn es der Ausbau der Straße und die Verkehrslage zulässt, sie ist keine Richtgeschwindigkeit wie Tempo 130 km/h auf der Autobahn.
Tempolimits auf den Landstraßen
- Für Fahrzeuge über 3,5 bis 7,5 Tonnen gilt Tempo 80. PKW mit Anhänger halten sich ebenfalls an 80 km/h maximal.
- Fahrzeuge über 3,5 bis 7,5 Tonnen mit Anhänger dürfen nur 60 km/h schnell fahren.
- Fahrzeuge über 7,5 Tonne nur 60 km/h, ebenso wie Busse die Fahrgäste im Stehen befördern, andere Busse dürfen 80 km/h schnell auf der Landstraße fahren.
In Deutschland gelten darüber hinaus auf Landstraßen die üblichen Tempolimits und auch Bußgelder wie außerorts. Nur innerorts liegt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h, wenn beispielsweise Bundesstraßen durch Orte gehen gilt es das Tempo zu drosseln am gelben Ortseingangsschild.
Anders als auf einer Kraftfahrstraße oder Autobahn wird keine bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit auf der Landstraße vorgegeben. So können auf der Landstraße Fahrzeuge fahren die bauartbedingt unter 60 km/h fahren, jedoch dürfen sie nicht mutwillig durch zu langsamen Fahren den Verkehr behindern.
Anderes gilt für eine Bundesstraße sie kann durch Ortschaften gehen und zum Teil auch eine Kraftfahrstraße sein auf der eine bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h gilt. Landstraßen hingegen gehen meist über weite Strecken über das Land hinweg außerhalb von geschlossenen Ortschaften, sie sind meist kürzer als Bundesstraßen und verbinden häufig Orte miteinander.
An vielen Stellen ist das Überholen auf der Landstraße untersagt. Eine durchgezogene Fahrbahnmarkierung (durchgezogene Linie) zeigt, an dass man nicht Überholen darf. Ist die Mittellinie unterbrochen ist ein Überholen möglich, jedoch gilt es auf den Gegenverkehr zu achten und riskante Überholmanöver in Kurven zu vermeiden. Häufig sind Überholverbote an besonders gefährlichen und unübersichtlichen Streckenabschnitten wie Kurven, an Bergkuppen oder bei Schlaglöchern in der Fahrbahn etc. angebracht.
Bußgelder auf Landstraßen
Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Beim Überholen jemand bei wieder einordnen behindert | 20 € | ||
.Beim Überholen den Seitenabstand von 1 Meter bei mehrspurigen Fahrzeugen wie Auto, LKW oder 1,5 Meter bei einspurigen Fahrzeugen wie Fahrrad oder Motorrad nicht eingehalten | 30 € | ||
Beim Überholen nicht wesentlich schneller gewesen als der zu Überholende | 80 € | 1 | |
… mit Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs | 80 € | 1 | |
… mit Sachbeschädigung | 120 € | 1 | |
Außerorts rechts überholt | 100 € | 1 | |
… mit Gefährdung | 120 € | 1 | |
… mit Sachbeschädigung | 145 € | 1 | |
Überholen bei unklarer Verkehrslage | 100 € | 1 | |
Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot | 150 € | 1 | |
Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot und mit Gefährdung | 250 € | 1 | 1 Monat und Geldstrafe je nach Tathergang, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre möglich |
Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot und mit Sachbeschädigung | 300 € | 2 | 1 Monat |