Stau

Stau

Falsches Verhalten im Stau kann zu Bußgelder führen, wenn beispielsweise keine Rettungsgasse gebildet wird.

Falsches Verhalten im Stau kann zu Bußgelder führen, wenn beispielsweise keine Rettungsgasse gebildet wird.

Kommt es zu einem Stau so gilt es sich richtig zu verhalten, um gefährliche Situationen und Bußgelder zu vermeiden.

Idealerweise bekommt man eine Staumeldung schon vorzeitig im Radio mit oder kann ihr gar umfahren. Gerät man in einen Stau so muss man zunächst vorsichtig an das Stauende heran fahren. Durch das Einschalten der Warnblinklichtanlage kann man den nachfolgenden Verkehr auf den Stau aufmerksam machen.

Häufig kommt es am Stauende durch auffahrende LKW zu tödlichen Unfällen. Wichtig ist es auch Warnweste und Warndreieck mit sich zu führen. Außerdem sollte man genug Benzin im Tank haben, genügend Proviant also Essen und Trinken, auch Ablenkung für Kinder wie Spiele oder Musik um sich selbst entspannen zu können. Verhält man sich im Stau falsch so kann es gefährlich für sich selbst und andere werden. Wer mit leeren Tank auf der Autobahn liegen bleibt riskiert ein Bußgeld.

Vor allem muss eine Rettungsgasse gebildet werden damit Rettungswagen schnell durch den Stau fahren können. Bei 3 Spuren auf der Autobahn wird sie zwischen der ganz linken Spur und der rechts daneben gebildet. Missachtet man das so drohen 2 Punkte in Flensburg und 200 € Bußgeld.

LKWs müssen im Stau ausschließlich die rechte Spur nutzen.

Man darf keinesfalls den Seitenstreifen nutzen um im Stau schneller voran zu kommen, wer das macht riskiert 75 € Bußgeld. Auch ein Abkürzung über Rastplätze ist verboten. Man steigt auch nicht aus dem Auto aus, auch nicht wenn man mal muss, hier drohen 10 € Bußgeld. Ein Rückwärts Fahren oder Wenden bringt 3 Punkte in Flensburg und Fahrerlaubnis-Entzug mit sich. Zu dichtes Auffahren kann zu Auffahrunfällen im Stau führen. Eine Autolänge Abstand sollte man daher einhalten. Motorräder die im Stau zwischen den Autos durchfahren riskieren 100 € Bußgeld.

Bußgelder bei Stau

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
Aussteigen aus dem Fahrzeug im Stau ohne Notsituation 10 €
Zum schnelleren Vorankommen im Stau den Seitenstreifen genutzt. 75 € 1
Als Motorradfahrer im Stau zwischen den Fahrzeugen durchgefahren. 100 € 1
Rückwärtsfahren oder entgegen der Fahrtrichtung ohne ausdrückliche Anweisung der Polizei. variiert 3 Entzug der Fahrerlaubnis und Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre
Keine Rettungsgasse auf der Autobahn oder einer Außerortsstraße gebildet für Polizei und Rettungskräfte. 200 € 2
… mit Behinderung 240 € 2 1 Monat
… mit Gefährdung 280 € 2 1 Monat
… mit Sachbeschädigung 320 € 2 1 Monat
Einsatzfahrzeugen mit Blinklicht und Martinshorn kein Platz gemacht 240 € 2 1 Monat
… mit Gefährdung 280 € 2 1 Monat
… mit Sachbeschädigung 320 € 2 1 Monat

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