Bußgelder beim Abbiegen

Bußgelder beim Abbiegen

Was man beim Abbiegen beachten sollte und mögliche Bußgelder.

Was man beim Abbiegen beachten sollte und mögliche Bußgelder.

Gerade beim Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren ist höchste Aufmerksamkeit gefragt, um Unfälle zu vermeiden. Dabei gilt es auf den fließenden Verkehr zu achten sowie auf andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer die weniger geschützt sind.

Tut man dieses nicht so können Bußgelder drohen. Das Abbiegen beschreibt den Vorgang bei dem man die zuvor befahrene Straße auf eine andere oder ein Grundstück nach links oder rechts. Hierbei müssen die geltenden Vorfahrtsregeln beachtet werden, um Unfälle zu vermeiden.

Zunächst muss das Abbiegemanöver entsprechend nach § 9 Abs.1 bis 5 der StVO deutlich und frühzeitig angezeigt werden.

Wird nach rechts abgebogen so sollte sich möglichst weit rechts einordnen, beim Linksabbiegen bis zur Mitte bzw. links. Dazu werden die im Fahrzeug eingebauten Fahrrichtungsanzeiger, Blinker verwendet. Sind auf der Fahrbahn Schienen verlegt so dürfen diese überfahren werden sofern man kein Schienenfahrzeug behindert.

Beim Abbiegen gilt es den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern, hierfür wird der Verkehrsfluss vor dem Einordnen für das Abbiegen und vor dem Abbiegevorgang beachtet.

Entgegen kommende Fahrzeuge sind durchfahren zu lassen. Auf Fußgänger gilt es zu achten und wenn nötig zu warten. Biegt man links ab so gilt es die Vorfahrt auch Fahrzeugen zu gewähren die ihrerseits rechts abbiegen möchten.

Gegenüber dem Linksabbiegen ist das Rechtsabbiegen im Straßenverkehr einfacher, aber auch hier müssen querenden Radfahrer und Fußgänger beachtet werden und mögliche grüne Pfeile.

Auch hier gilt es achtsam zu sein, beispielsweise auf Fahrzeuge mit großer Länge die vor dem Rechtsabbiegen zunächst nach links ausscheren müssen.

Gefährlich kann es beim Rechtsabbiegen werden wenn man Radfahrer, Moped-Fahrer etc. übersehen werden die weiter geradeaus fahren wollen, beispielsweise aufgrund des toten Winkels oder weil man sie nicht rechtzeitig beim Blick nach rechts wahrnimmt.

Bei einem grünen Pfeil auf schwarzem Grund an einer Ampel gilt, dass man trotz roter Ampel abbiegen kann, wenn man den fließenden Verkehr beachtet und Vorfahrt gewährt.

Abgebogen werden muss nicht, es ist jedoch erlaubt.

Gibt es einen Ampel mit grünem Pfeil so das darf abgebogen werden sobald der Pfeil grün leuchtet.

Neben einem rechtzeitigen Blinken ist es auch nötig, dass andere Verkehrsteilnehmer auf diese Warnhinweise rechtzeitig reagieren, blinkt der Vorfahrende so gilt es die eigene Geschwindigkeit rechtzeitig anzupassen, da man damit rechnen muss, dass dieser bald abbiegen wird.

Das richtige Verhalten beim Abbiegen

Wie man sich an einer Kreuzung, auf englisch junktion, richtig verhält.

Wie man sich an einer Kreuzung, auf englisch junktion, richtig verhält.

Beim Linksabbiegen gilt es den nachfolgenden Verkehr zu beachten und vor dem Abbiegen noch zurück zu schauen, insbesondere wenn eine unklare Verkehrslage geschaffen wurde, jedoch nicht verpflichtend beim Abbiegen nach links an einer Abbiegespur der Ampel.

Hetzen lassen sollte man sich beim Abbiegen auch nicht, da es wichtig ist eine ausreichend große Lücke zu erwischen für das Abbiegemanöver, um Unfälle zu vermeiden.

Biegt man an einer Ampel nach links ab so muss man, ohne grünen Pfeil besonders darauf achten, dass noch Nachzügler folgen können die evtl. noch bei orange geradeaus gefahren sind.

Wechselt man die Fahrspur so ist auf andere Verkehrsteilnehmer zu achten und sie nicht zu behindern oder zu gefährden.

Was passiert wenn zwei Fahrzeuge die sich gegenüber stehen beide links abbiegen wollen? In diesem Fall wird voreinander abgebogen man spricht hier auch vom amerikanischen oder tangentialen Linksabbiegen.

Seit 1992 gilt das voreinander links Abbiegen in der StVO sofern dafür genügend Platz vorhanden ist und vermeidet so aufgestauten Folgeverkehr.

Bei baulich bedingt wenig Platz müssen sich die Fahrer hier gegebenenfalls mit Blickkontakt verständigen.

Das Nehmen der Vorfahrt bzw. Unfälle beim Abbiegen sowie Auffahrunfälle gehören zu den häufigsten Unfällen im Straßenverkehr, so dass hier erhöhte Aufmerksamkeit geboten ist.

Beim Abbiegen nach links werden häufig entgegenkommende Fahrzeuge übersehen oder von der Geschwindigkeit her falsch eingeschätzt. Bei einem Unfall haftet der Linksabbieger hier meist allein. Eine Ausnahme kann sein wenn der Entgegenkommende mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war uns so nur schwer einschätzbar war.

Beim Abbiegen nach rechts werden häufig Radfahrer und Fußgänger angefahren, da sie übersehen werden, man der Rückschaupflicht nicht nachgekommen ist und nur in den Rückspiegel oder Schulterblick durch geführt hat. Auch ein vergessenes Blinken kann dazu führen, dass es zu einem Unfall kommt. Aber auch Fußgänger und Radfahrer die unvermittelt oder gar bei Rot die Fahrbahn betreten oder aus sie los rennen können zu einem Unfall beim Abbiegen führen.

Wird mit einem Fahrzeug ein Grundstück verlassen um sich links oder rechts in den Verkehr einzuordnen so sollte eine Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern ausgeschlossen werden sowie beim Überqueren eines Fußgänger- oder Radweges.

Rückwärtsfahren

Was man beim Rückwärtsfahren und Zurücksetzen beachten sollte.

Was man beim Rückwärtsfahren und Zurücksetzen beachten sollte.

Auch bei anderen Situationen wie dem Rückwärtsfahren gilt es höchste Vorsicht walten zu lassen. Ein Rückwärtsfahren ist gefährlich und daher nur zulässig wenn der Verkehr nicht gefährdet wird, besonders bei einem hohen Verkehrsaufkommen. Das Rückwärtsfahren in der Fahrtrichtung ist verboten, entgegen der ist es Fahrrichtung erlaubt.

Beim Rückwärtsfahren gilt es den Kopf umzudrehen und durch das Heckfenster zu sehen bzw. mit den beiden Außenspiegeln und dem Rückspiegel, Rückfahrkamera zu rangieren. Auch können Hilfspersonen, die sachkundig sind und vom Fahrer zur Sorgfaltspflicht angehalten wurden beim Rückwärtsfahren helfen.

Kann man beim Rückwärtsfahren den eingefahrenen Bereich nicht vollständig einsehen so ist eine Hilfsperson oder auch Passanten nötig die um Hilfe gebeten werden. Tut man dieses nicht, so handelt man grob fahrlässig, auch wenn man nur langsam und vorsichtig rückwärts fährt.

  • Beim Rückwärtsfahren muss man jeder Zeit bremsbereit sein, um sofort anhalten zu können. Der tote Winkel ist zu beachten, damit man keine Personen, Radfahrer etc. übersieht.
  • Die Geschwindigkeit ist angemessen zu wählen mit einer Schrittgeschwindigkeit.
  • In Einbahnstraßen ist Rückwärtsfahren zum Ein- und Ausparken erlaubt und beim Parken entlang der Fahrbahn wird rechtzeitig der Blinker gesetzt und der nachfolgende muss warten bis der Vordermann eingeparkt hat.
  • An einer unübersichtlichen Stelle wie einem Hügel ist ein Warnposten nötig.
  • Auf Autobahnen ist Rückwärtsfahren strengstens verboten.

Treffen Fahrzeuge an einer beenden Fahrbahn, die beparkt ist etc. aufeinander und es ist kein Platz für beide zum aneinander vorbei fahren vorhanden so muss der jenige rückwärts fahren dem es am ehesten zumutbar ist, um Platz zu schaffen. Kleinere Fahrzeuge sollten hier auch großen schwer lenkbaren nachgeben.

Im Verkehrsrecht unterscheidet man zwischen rückwärtsfahren und zurücksetzen. Auch gilt es zu unterscheiden, ob man sich außerhalb des fließenden Verkehrs befindet oder mitten darin.

Fährt man rückwärts außerhalb des fließenden Verkehrs wie auf einem Parkplatz, in einem Parkhaus spricht man vom Zurücksetzen.

Im fließendem Verkehr darf man nach § 9 Absatz 5 der StVO nur dann rückwärts fahren, wenn der Verkehr nicht gefährdet wird.

Was tut man am besten, wenn man wenden möchte? Möchte man die Fahrrichtung wechseln so bietet sich ein Einfahren Abbiegen in einer Nebenstraße an anstelle direkt auf der Hauptstraße zu wenden. Hier kann es zu einer großen Gefährdung für den Verkehr kommen da man beide Fahrbahnrichtung passiert. Sofern das Wenden erlaubt ist, sollte man auf freien Verkehr achten und beim langsamen Anfahren zunächst soweit wie möglich rechts einlenken und dann links lenken.

Für ein Wenden in 3 Zügen gilt, dass man sich zunächst an den rechten Fahrbahnrand hält, den Blinker dazu rechts setzt und stehen bleibt.

Bei freiem Verkehr blinkt man links und schlägt das Lenkrad ganz nach links ein und fährt soweit man kann in die Gegenfahrbahn ein.

Nun legt man den Rückwärtsgang ein und achtet darauf dass der Verkehr in beide Richtungen immer noch frei ist und schlägt das das Lenkrad ganz nach rechts ein und setzt zurück soweit es geht. Jetzt wird das Lenkrad wieder ganz nach links eingeschlagen und man fährt vorwärts weiter in der entgegen gesetzten Fahrtrichtung nun.

Bußgelder beim Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

Entsprechend können die Bußgelder unterschiedlich ausfallen.

Bußgelder beim Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

Verstoß Strafe Punkte
Abbiegen in ein Grundstück, Wenden oder Rückwärtsfahren

mit Gefährdung eines anderen Verkehrsteilnehmers

80 € 1
Abbiegen ohne ein ordnungsgemäßes Einordnen oder Abbiegen ohne den Gegenverkehr durchzulassen 10 €
… mit Gefährdung 30 €
… mit Sachbeschädigung 35 €
Abbiegen ohne andere durchzulassen, Rücksicht auf Fußgänger mit Gefährdung 70 € 1
Linksabbiegen ohne voreinander abzubiegen 70 € 1
Keine Rücksicht auf Fußgänger genommen und sie so gefährdet 70 € 1
Abbiegen in ein Grundstück, Wenden, Rückwärtsfahren mit Gefährdung anderer 80 € 1
Einfahren in eine Kreuzung oder Einmündung bei stockendem Verkehr 20 €
Verstöße gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht 35 Euro 35 €

 

 

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