Schadensregulierung durch die KFZ-Haftpflichtversicherung

Schadensregulierung durch die KFZ-Haftpflichtversicherung

Bei einem entstandenen Schaden entscheidet die KFZ-Haftpflichtversicherung allein über den Umfang in dem der Schaden des Unfallgegners reguliert wird. Dabei hört sich die Versicherung beide Seiten an und entscheidet dann darüber in welchem Umfang sie Ansprüche des Unfallgegners reguliert oder zurückweist.

Der Versicherer hat hier die alleinige Entscheidung. Der Unfallgegner kann jedoch die Versicherung verklagen, wenn diese seiner Meinung nach nicht ausreichend zahlt. In diesem Fall wird auch der Fahrzeugführer mit verklagt. Jedoch kann man selbst keinen eigenen Rechtsanwalt in diesem Fall nehmen.

Die Versicherung beauftragt selbst einen Anwalt und sie werden somit mit vertreten, sollten aber die KFZ-Versicherung kontaktieren, wenn sie angeschrieben werden vom Amtsgericht bzw. vom gegnerischen Anwalt.

Die KFZ-Versicherung beinhaltet daher auch einen Rechtsschutz, für den Fall dass der Unfallgegner klagt. Werden Sie verurteilt so übernimmt ihr Versicherer den Schadensbetrag und sie müssen nichts zahlen.

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