Kennzeichen-Umzug

Kennzeichen-Umzug

Bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk kann man das alte Kennzeichen weiterhin nutzen.

Bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk kann man das alte Kennzeichen weiterhin nutzen.

Kennzeichen werden gern als Wunschkennzeichen gewählt von dem man sich ungern trennt oder auch bei einem Lokalpatriotismus kann man so Flagge bekennen.

Doch kann man bei einem Umzug zu einem anderen Wohnort sein Kennzeichen einfach behalten? Früher war dieses nicht möglich, aber seit 2015 kann man tatsächlich mit seinem Kennzeichen umziehen.

So muss das Kennzeichen nicht immer direkt verraten woher man kommt bzw. wo man wohnt, vielmehr sagt es aus wo das Fahrzeug ursprünglich zugelassen wurde.

Bundesweit kann man das alte Kennzeichen behalten, ein neues Pressen des Nummernschildes entfällt und man spart Kosten.

Wer umzieht kann so sein lieb gewonnenes Kennzeichen behalten und Geld sparen.

Die Behörde verzichtet auf Einnahme, hat aber auch weniger Arbeit bei den Umziehern. Allerdings wird auch beim Behalten des alten Kennzeichens ein Behördengang nötig wenn man umzieht. So muss man das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle am Wohnort anmelden.

Es werden nämlich die Daten der Zulassungsbescheinigung Teil I, dem alten Fahrzeugschein geändert. Eventuell muss man das SEPA-Mandat für das Lastschriftverfahren für die KFZ-Stuer und die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) erneut vorlegen. Dieses ist von der Zulassungsstelle je nach Wohnort abhängig und unterschiedlich.

Die Regelung gilt jedoch für alte Fahrzeuge, kauft man ein neues Auto so kann man auch für dieses das alte Kennzeichen gegen Gebühr nutzen, dazu muss das Fahrzeug aber in dem Zulassungsbezirk gekauft werden, in dem auch das alte Fahrzeug angemeldet wurde.

Kauft man ein neues Fahrzeug allerdings in einem anderen, dem neuen Zulassungsbezirk so kann man das alte Kennzeichen nicht mehr weiter nutzen, hier wird ein neues Kennzeichen der aktuellen Zulassungsstelle fällig.

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