Behördenkennzeichen

Behördenkennzeichen

Behördenkennzeichen haben unterschiedliche Kürzel abhängig vom Bundesland.

Behördenkennzeichen haben unterschiedliche Kürzel abhängig vom Bundesland.

Die Behördenkennzeichen trugen bis 2007 das Kürzel des entsprechenden Zulassungsbezirks der Dienststelle dem weitere Ziffern folgten. Dabei gaben die Ziffern weitere Informationen über die Behörde. So wurden folgende Muster bei der Vergabe genutzt:

  • Die Polizei nutzte 3xxx, 3xxxx, 7xxx oder 7xxxx
  • Der Katastrophenschutz (THW) 8xxx oder 8xxxx
  • Gerichte 9x oder 9xxxx
  • Diplomatische Vertretungen 9xx oder 9xxx
  • Oberhalb der kommunalen Verwaltungsebene 1 bis 89, 1xx, 1xxx oder 1xxxx
  • Andere Behörden 5xx, 5xxx, 5xxxx, 6xx, 7xx, 8xx oder 9xxxx

Seit 2007 werden diese Nummern außer bei den konsularischen Vertretungen nicht mehr ausgeben. Seit diesem Jahr wurde die Vergabe von Behördenkennzeichen durch die neu Zulassungsverordnung (FZV) neu geregelt. So werden nun bestimmte Buchstabenfolgen oder Vergabeblöcke für behördliche Fahrzeuge reserviert.

Gängig sind auch spezielle Buchstabenkürzel wie S oder SW für Fahrzeuge der Stadtwerke oder TX für Taxis.

Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen. So nutzt man in Berlin bei den Berliner Verkehrsbetrieben für die Busse Nummernschilder nach dem Muster B V xxxx oder in Baden-Württemberg für den Katastrophenschutz BS oder KS gefolgt von den Ziffern 8xxx.

So werden für Fahrzeuge der Behörden und Landesregierungen eigene Kürzel abhängig vom Bundesland genutzt. Genaueres ist in der Anlage 3 Ziffer 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelt.

Die Unterscheidungskürzel der Bundesländer

In den einzelnen Bundesländern werden folgende Kürzel verwendet:

Unterscheidungskürzel Bundesland
B Berlin
BBL Brandenburg
BWL Baden-Württemberg
BYL Bayern
HB Bremen
HEL Hessen
HH Hamburg
LSA Sachsen-Anhalt
LSN Sachsen
MVL Mecklenburg-Vorpommern
NL Niedersachsen
NRW Nordrhein-Westfalen
RPL Rheinland-Pfalz
SAL Saarland
SH Schleswig-Holstein
THL Thüringen

Für die Nutzung der Kürzel gibt es eine Empfehlung für die Verwendung der Ziffern vor dem Bindestrich. So kann ein Fahrzeug des Landes Saarland das Kennzeichen SAL 4-1234 haben. Empfohlen wird das folgende Muster:

  • 1 für den Landtag
  • 3 für den Ministerpräsident und die Staatskanzlei
  • 4 für das Innenministerium
  • 5 für das Justizministerium
  • 6 für das Finanzministerium
  • 7 für das Verkehrsministerium

Demnach sind die Ziffern 2, 8 und 9 nicht in Verwendung.

In Nordrhein-Westfalen nutzt man folgende Zuordnung bei den Ziffern:

  • 1 für die Landesregierung
  • 3 für die Staatskanzlei
  • 4, 5 und 6 für das Innenministerium also inklusive der Polizei
  • 7 und 8 für das Innenministerium inklusive dem Katastrophenschutz (THW)

Die Fahrbereitschaft der Staatskanzlei nutzt NRW 3-xxxx. Bei der Polizei verzichtet man auf regionale Kürzel da die meisten Fahrzeuge geleast sind und man aufgrund von unterschiedlichen Fahrleistungen in Städten und auf dem Land so die Fahrzeuge so bei hohen Kilometerzahlen getauscht werden können.

 

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