Rechtsfahrgebot
Generell gilt in Deutschland und auch dem europäischen Festland das sogenannte Rechtsfahrgebot. Damit ist gemeint, dass die Fahrzeuge auf der rechten Fahrbahn innerhalb des Straßenverkehrs bewegt werden. Die StVO (Straßenverkehrsordnung) sagt in § 2, dass man möglichst weit rechts zu fahren hat, unabhängig davon ob Gegenverkehr vorhanden ist, man überholt wird, sich in Kurven oder an Kuppen und unübersichtlichen Stellen befindet. Missachtet man das Rechtsfahrgebot so kann es in einen Situationen besonders gefährlich werden. So ist bei einem Überholvorgang wichtig, dass der Überholende den rechts fahrenden überholt, andersherum kann es schnell zu gefährlichen Unfällen kommen.
Möchte man selbst überholen so verlässt man jedoch für den Überholvorgang die rechte Spur, ordnet sich danach aber wieder möglichst rechts ein. Auch beim Abbiegen sollte man sich stets möglichst weit rechts halten, unabhängig vom Kurvenverlauf.
Wird das Rechtsfahrgebot missachtet so muss man mit einem Punkt in Flensburg rechnen und Bußgeldern zwischen 80 und 100 Euro, abhängig davon ob es zu einem Unfall kam oder nicht. Generell gibt es aber auch Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot:
So dürfen sich Fahrzeuge von unten 3,5 Tonnen innerorts nicht an das Rechtsfahrgebot halten, wenn auf der Fahrbahn mehrere markierte Fahrstreifen für eine Richtung vorgesehen sind. Man kann also innerorts dann auch dauerhaft auf der linken Spur fahren. Auf der Autobahn hingegen sollte man immer die rechte Spur wählen, wenn es die Verkehrslage zu lässt.
Auf der Autobahn fährt man immer möglichst weit rechts nach § 2 Absatz 2 der StVO. Als Fahrstreifen gilt der Teil der Fahrbahn den ein mehrspuriges Fahrzeug benötigt um ungehindert im Verlauf der Fahrbahn zu fahren. Man hält sich rechts, kann davon aber abweichen wenn die Verkehrsdichte es rechtfertigt. Man muss also nicht jede sich ergebene Lücke rechts auf der Autobahn nutzen um wieder rechts zu fahren. Muss man aufgrund des Verkehrs häufiger überholen so kann man auch die mittlere Spur längerfristig befahren.
Bußgelder beim Rechtsfahrgebot
VERSTOSs mit gefährdung | Strafe | Punkte |
---|---|---|
… Bei Gegenverkehr | 80 € | 1 |
… Beim Überholtwerden | 80 € | 1 |
.. Bei Unübersichtlichkeit | 80 € | 1 |
…in einer Kurve | 80 € | 1 |
… an einer Kuppe | 80 € | 1 |
… bei zu engem Linksabbiegen | 80 € | 1 |
… bei zu weitem Rechtsabbiegen | 80 € | 1 |
… mit Unfallfolge | 100 € | 1 |