Busspur
Der öffentliche Nahverkehr kann die Verkehrslage verbessern und Verkehr auf die Schienen verlager, aber auch Busse gehören zum öffentlichen Nahverkehr. In großen Städten haben sie eigene Spuren, um beim dichten Verkehr schneller voran kommen und ihren Fahrplan einhalten zu können, nämlich die Busspuren.
Nutzt man jedoch die Busspuren so kann es zu Bußgelder kommen. Was man im Zusammenhang mit Busspuren beachten muss erfahren sie auf dieser Seite.
Busse die auf einer Busspur fahren haben Durchfahrtvorrang von links als auch von dem rechts kommenden abbiegenden Individualverkehr, das heißt wenn man auf einer Straße mit Busspur unterwegs ist muss man den Bussen, Taxis etc. auf der Busspur Vorfahrt gewähren, wenn man abbiegen will.
Busspuren werden durch das Verkehrszeichen mit der Nummer 245 gekennzeichnet, einem runden Schild mit blauem Grund auf dem ein weißer Bus abgebildet ist.
Solche gekennzeichneten Busspuren dürfen nur von bestimmten Fahrzeugen genutzt werden.
- Von den Bussen des Linienverkehrs
- Fahrzeuge zur Beförderung von Kindern und Behinderten, wenn sie einen Schulbus-Schild besitzen
- Elektrofahrzeuge können auch berechtigt sein die Busspur zu nutzen.
Für andere Fahrzeuge gilt, dass sie die Busspur nicht befahren dürfen, auch nicht wenn der Verkehr sich auf anderen Spuren Stau oder gerade kein Bus die Spur nutzen sollte.
Wer die Busspur nutzen darf
Die Busspur dient in erster Linie dazu, dass der Linienverkehr zügig fließen kann, außerdem soll der öffentliche Personenverkehr durch diese Spuren gegenüber dem Individualverkehr gefördert werden.
Reisebusse zählen nicht zum Linienverkehr und dürfen dementsprechend die Busspuren nicht nutzen.
Sind zusätzliche Schilder montiert so kann das Fahrverbot zeitweise aufgehoben sein, wie zum Beispiel in Zeiträumen nachts oder dann wenn wenig Verkehr fließt etc. Generell sollte man jedoch die Busspuren als normaler PKW, LKW, Motorradfahrer usw. nicht befahren.
Durch zusätzliche Beschilderung kann es auch anderen Fahrzeugen erlaubt sein die Busspur zu nutzen wie beispielsweise Taxis, Krankenfahrzeuge oder Fahrräder. So gibt es beispielsweise Zusatzschilder mit der Aufschrift “Taxi frei” das Taxen erlaubt die Busspuren mit zu benutzen. Für Taxis gilt, dass sie den Linienverkehr nicht stören dürfen, daher dürfen sie auf der Busspur nicht halten, allerdings dürfen sie kurz halten, damit Fahrgäste aus- oder einsteigen können.
Fahrzeuge die die Busspur nutzen haben häufig auch gesonderte Lichtzeichen (Ampeln) an denen sie sich richten müssen, für sie zählen die normalen Ampeln der anderen Spuren dann nicht.
Für Radfahrer gilt, dass sie die Busspur nur nutzen dürfen wenn diese für sie freigegeben ist und keine Lichtzeichen hat oder spezielle für Radfahrer.
Den ersten Busssonderfahrstreifen hat man schon 1968 in Wiesbaden angelegt, in Berlin folgten sie 2 Jahre später, auch in anderen Ländern hat man sich die Busspur aus Deutschland abgeschaut wie zum Beispiel in Japan.
Fährt man auf der Busspur so droht ein Bußgeld über 15 €, sollte man den Linienverkehr zusätzlich noch behindern so sind es 35 €. Biegt man ab und nimmt dabei dem Verkehr auf der Busspur die Vorfahrt weg so werden 20 € fällig. Bei einer hinzukommenden Gefährdung sind es 70 € und 1 Punkt in Flensburg. Sollte es durch das Verhalten zu einem Unfall kommen muss man mit 85 € rechnen und einem Punkt.
Parken darf man auf der Busspur keinesfalls erlaubt, hier wird man sogar kostenpflichtig abgeschleppt. Sollte der Abschleppdienst schon bestellt sein und man kommt noch vor ihm zurück zum abgestellten Fahrzeug, muss man trotzdem mit Kosten rechnen, mindestens für die Leerfahrt sowie Bußgeld fürs Falschparken.
Neben dem Parken auf der Busspur ist das Parken auf dem Radweg gleichermaßen verboten.
Bußgelder bei Busspuren
Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Verbotenes Benutzen der Busspur | 15 € | ||
… mit Behinderung des Linienverkehrs | 35 € | ||
Abbiegen und dabei der Busspur die Vorfahrt nehmen | 20 € | ||
… mit Gefährdung | 70 € | ||
… mit Unfall | 85 € | 1 |