Kreisverkehr
Kreisverkehre werden zur Regelung des Straßenverkehres genutzt. Beschildert werden sie mit einem runden Verkehrsschild mit blauen Grund und 2 weißen Pfeilen die sich in einem Kreis folgen (Verkehrszeichen Nr 215). Zusätzlich findet man in Deutschland an Kreisverkehren noch das Vorfahrtachtenschild Nr. 205 als Vorfahr gewähren, ein Dreieck mit weißem Grund und roter Umrandung.
Denn wer sich im Kreisverkehr befindet hat Vorfahrt gegenüber den einfahrenden Verkehrsteilnehmer. Umgangssprachlich spricht man auch vom Kreisel. Wichtig ist es bei der Einfahrt in einen Kreisverkehr daher, dass man vorab die Geschwindigkeit reduziert und gegen den Uhrzeigersinn einfährt sobald es des Verkehr zulässt.
Man blinkt beim Einfahren in einen Kreisverkehr nicht. Erst wenn man diesen verlassen möchte wird nach rechts geblinkt und abgebogen. Das Blinken beim Einfahren in dern Kreisverkehr ist sogar verkehrswidrig und irritiert die anderen Verkehrsteilnehmer unnötig.
Wer beim Einfahren in den Kreisverkehr blinkt anstelle beim Ausfahren zahlt ein Bußgeld über 10 €.
Bei größeren Kreisverkehren kann es auch mehrere Spuren im Kreisverkehr selbst geben. Die Vorfahrtsregeln sind hier gleich auch gilt es dass Fußgänger und Fahrradfahrer im Kreisverkehr immer Vorrang haben und man sie daher vorbei lässt.
Die Regelung Rechts vor Links gilt hier nicht, wer im Kreisverkehr ist hat Vorfahrt. Abhängig von der Bauweise kann es nötig sein, dass man die innere Spur nutzt im Kreisverkehr wenn man später ausfahren möchte als die nächste Ausfahrt.
Richtiges Verhalten bei Kreisverkehren mit mehreren Spuren
Auch kann es sein, dass die innere Spur eine Umrundung des Kreisverkehres nicht zulässt, wie sonst bei einem einspurigen Kreisverkehr möglich. Hier kann man mehrfach eine Runde drehen, wenn man eine Ausfahrt verpasst hat. Wer also die nächste Ausfahrt nehmen möchte wählt die rechte Spur, sonst die innere.
Im Ausland wie in Polen kann es auch kombinierte Kreisverkehre mit Ampelanlagen geben, hier gilt es sowohl die Signale der Ampel zu beachten, als auch die Fahrbahnmarkierungen.
Gerade bei unübersichtlichen Kreisverkehren sollte man Ruhe befahren und nicht panisch und plötzlich Spuren wechseln, aus Angst die Ausfahrt zu verlassen, dadurch enstehen häufig Unfälle.
Auch in sehr kleinen Kreisverkehren ist das Befahren der Mittelinsel nicht zulässig, nur Fahrzeuge die bauartbedingt sehr breit sind wie LKW mit Anhänger dürfen dieses. Das Befahren die Mittelinsel ist für große Fahrzeuge auch nur in Ausnahmefällen erlaubt und bei nicht bebauten und bepflanzten Varianten, um andere Verkehrsteilnehmer durch die Länge nicht zu gefährden.
Im Kreisverkehr darf man nicht anhalten oder gar parken, nur wenn der Verkehr stockt.
Wer im Kreisverkehr plötzlich hält und andere behindert zahlt ein Bußgeld über 15 €.
Wird der Verkehr im Kreisverkehr gefährdet so droht ein Bußgeld über 35 €.
Bußgelder Kreisverkehren
Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Beim Einfahren in den Kreisverkehr geblinkt oder beim Ausfahren nicht | 10 € | ||
Mittelinsel verkehrswidrig überfahren | 10 € | ||
… mit Gefährdung anderer | 35 € | ||
Im Kreisverkehr verkehrswidrig gehalten | 10 € | ||
… mit Behinderung anderer | 15 € | ||
..Im Kreisverkehr verkehrswidrig geparkt | 15 € | ||
… mit Behinderung anderer | 25 € | ||
… länger als 1 Stunde | 25 € | ||
Entgegen der Fahrtrichtung gefahren | 25 € | ||
… als Fahrradfahrer | 20 € | ||
… mit Behinderung | 25 € | ||
… mit Gefährdung | 30 € | ||
… mit Sachbeschädigung | 35 € |
Die Strafen für manche Autofahrer sind meiner Meinung viel zu gering.
Die müssten eigentlich das 5-10 fache für die Wiedrichkeiten bezahlen.
Dann machen diejenigen soetwas NIE wieder ! ! ! !