Geschwindigkeitsbegrenzungen im Straßenverkehr

Geschwindigkeitsbegrenzungen im Straßenverkehr

Geschwindigkeitsbegrenzungen im Straßenverkehr gelten immer ab dem Standort des VerkehrsschildGeschwindigkeitsbegrenzungen im Straßenverkehres und enden in der Regel:

  1. mit einem Aufhebungszeichen (z. B. das runde weiße Schild mit schwarzen diagonalen Streifen),

  2. am Beginn einer anderen Geschwindigkeitsbeschränkung, oder

  3. an Ortstafeln, wenn sie implizit durch inner- oder außerorts geltende Regelungen ersetzt wird.


Gängige Geschwindigkeitsbegrenzungen in Deutschland

Bedeutung Typische Gültigkeit
Tempo 30-Zone Innerorts, bis Zonen-Ende-Schild
Max. 50 km/h Innerorts, oft automatisch durch Ortstafel
Max. 100 km/h Landstraßen ohne Gegenverkehr
Richtgeschwindigkeit 130 km/h Autobahn ohne Tempolimit
Ende aller Begrenzungen Freie Fahrt, z. B. auf Autobahnen ohne Tempolimit

Wo genau endet eine Geschwindigkeitsbegrenzung?

Ende der Begrenzung Erklärung
Aufhebungsschild (Zeichen 278) Beendet die zuletzt angeordnete Höchstgeschwindigkeit
Neues Geschwindigkeitsschild Ein neues Schild ersetzt das vorherige Limit
Ortseingang oder Ortsausgang Automatisch geltende Regeln: innerorts 50 km/h, außerorts je nach Straße
Kreuzung oder Einmündung Begrenzung bleibt bestehen, sofern kein anderes Schild folgt

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